BK behält einfach die Marge - das Ziel ist aber, den Preisvorteil an die Verbraucher weiterzugeben.
"Finanzminister Scholz appellierte an die Unternehmen, diesen Preisvorteil an die Verbraucher weiterzugeben." (So steht es im Artikel).
Druckbare Version
Den Aufwand alle Preise anzupassen wäre unverhältnismäßig, also streicht die 3% der Händler ein.
Bin schon auf die Vorstellungen hier im Forum ab Juli gespannt ob die Konzi Ketten wirklich den ermäßigten Satz an uns weitergegeben haben.
Cool, bin ja gespannt, ob in Österreich auch Steuern gesenkt werden.
Ausser die Senkung auf 10% auf Alkoholfreies beim Wirten.
https://kurier.at/politik/inland/reg...omie/400837955
Und wenn nicht? Lässt du dich dann von allen Listen streichen?
Bin auf keiner Liste :)
Du hast zu schnell geantwortet und kamst mir "dazwischen" ;)
Meinte den Berliner.
I know... :dr:
Also alle Unternehmen, die Preislisten gedruckt haben, stehen jetzt vor einer Herausforderung. Entweder andere Preise auf der Rechnung von Juli bis Dezember, oder Shitstorm. Es kommen spannende Zeiten, ich brauche Bier und Popcorn für die Show.
Frage: Kaufe ich das jetzt - teuer - vor dem Juli oder ab Juli?
.
:winkewinke:
Die Bruttopreise für die Kunden bleiben bei meinem noch ... Arbeitgeber / Möbeleinzelhandel so wie derzeit ausgezeichnet.
Bei uns bekommt aktuell eh jeder Kunde 40% + 7,5% Nachlass die wir vorher einkalkuliert haben.
Ich hab ein Auto bestellt und bei mir werden die 3% ankommen, da die MwSt auf der Rechnung extra ausgewiesen sind und zum jetzigen Zeitpunkt der Nettobetrag feststeht. Bei zukünftigen Bestellungen wird einfach weniger Rabatt gegeben. Wer soll das den prüfen. Es zahlt ja niemand den UVP bei einem Auto.
Bei meinem Müsli bezweifle ich aber sehr stark das ich ab dem 01.07.2020 nur noch 7,84€, anstatt 7,99€ bezahlen muss!
Alles Luftnummern!
Gruß
Im Prinzip sind das alles verlagerungs Käufe. Eine dauerhafte Senkung hätte Sinn gemacht aber so verschiebt sich einfach nur alles.
Ich rezitiere mal aus meiner Neuwagen Bestellung:
"Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für die Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes."