Habe dazu auch noch eine Frage.
Ist es von Belang WAS verschenkt wird? (Immobilie, Wertpapiere, Geld, Sachwerte:D)
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Habe dazu auch noch eine Frage.
Ist es von Belang WAS verschenkt wird? (Immobilie, Wertpapiere, Geld, Sachwerte:D)
Jepp, da greifen dann Bewertungsfragen
( Immobilien, Firmenanteile etc).
Genau, und ggf spezielle Befreiungen und abschläge (betriebsvermogen, zu wohnzwecken vermiete Gebäude ...).
Ein Fall für deinen StB.
Du kannst aber auch schon mal selbst ins Bewertungsgesetz schauen.
Musste auch schmunzeln;)
Aber ein Blick in das Gesetz erleichert die Rechtsfindung...
Natürlich kann man das machen, ich denke aber mal als Laie ist das einfach nicht zielführend.
Geht ja schon damit los, dass man die Befreiungen, von denen Philipp gesprochen hat, überhaupt nicht im BewG, sondern im ErbStG findet.
Ich würde mir die Zeit sparen und gleich zum StB gehen...
Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Steuerrechtliche Fragen klären sich ja meist nicht durch reinen Gesetzestext...
Ich helfe ja hier öfter und gerne bei Kleinigkeiten.
Aber....
Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf. ein Vermögen!