Gehört dazu nicht eine Versicherung, die den Wert abdeckt?
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Nein, eine Versicherung ist nicht notwendig.
Du hast den Vertrag widerrufen und bekommst Dein Geld wieder.
Der Händler bekommt seine Ware wieder. Die Ware hast Du ihm zugeschickt. Dass sie verloren gegangen ist, ist Problem des Händlers.
Wieder was gelernt:gut:
NicoHs Statement ist nichts hinzuzufügen.
In der Praxis entsteht der Ärger meist, weil die Widerrufserklärung im Paket liegt und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, wenn der Verlust der Sendung auffällt. Und wer das Risiko trägt, dass die Erklärung nicht ankommt, wurde, glaube ich noch nicht entschieden. Also: besser separat verschicken.
Und vielleicht für alle interessant: Seit 13.6.2014 genügt das bloße (kommentarlose) Zurücksenden der Ware nicht mehr.
Die versandregelungen sind eh zum teil fürn arshc.
Ich kann verstehen, dass viele Händler die Rücksendekosten nicht mehr übernehmen.
Mhhhh, ich denke schon, das man als Käufer drauf achten muss, das man entsprechend zurückschickt, wenn man das selber organisiert. Ich kann ja nicht einfach sagen: "Ey du da in den Büschen, komm mal her, das muss zurück zum Verkäufer..." und dann denken, es ist alles erledigt. Wenn ich eine Ware zurückschicke, lass ich mir vom Verkäufer sagen, wie er es zurückhaben möchte. Oder ich trage die Sorgfaltspflicht. Ist nur meine Meinung...
Recht und Gerechtigkeit... ;)
Freunde,
ich habe eine PN bekommen und bin dort gebeten worden, das noch einmal genauer zu erläutern. Das mache ich auch gerne hier im Thread:
Der Abschluss einer Versicherung für den Paketversand gehört grundsätzlich nicht zu den Sorgfaltspflichten eines Versenders. Wer ein Päckchen oder Paket versendet, darf davon ausgehen, dass es ankommt. Ein Paket mit Versicherung kommt auch nicht sicherer an als ein unversichertes Paket.
Der Versender - Kunde - Verbraucher - schuldet nur die sichere Verpackung und Absendung. Sichere Verpackung heißt: Habe ich Weingläser gekauft und widerrufe den Vertrag, kann ich sie nicht ungeschützt in den Karton legen und zurückschicken. Mehr als vernünftig verpacken und abschicken muss ich aber nicht tun.
Und weil ich gestern Abend nicht mehr im Dienst war, habe ich auch die gesetzliche Bestimmung dazu nicht mehr genannt. In § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB ist das geregelt: "Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren".
:dr:
Da bin ich mal gespannt, wie die Lage ist, wenn der nächste Donluigi die zur Ansicht geschickten Kluncker auf eigene Faust im Luftpolsterumschlag als Warensendung zurückschickt, oder dem Vanesse ein schönes Onyx DayDate Blatt als unversichertes Päckchen zurückschickt, weil vom Wiederrufsrecht Gebrauch gemacht wurde, und die Dinge bei unseren Forumskollegen nie ankommen... Es muss doch geregelt sein, das bei Risiko der Verkäufer dann auch das Recht hat, die Rücksendung zu wählen?
Für so etwas haben Donluigi und Vanessa eine Valorenversicherung.
...und ne ignore-Liste. :D Bisher hat nur einer (!) mir etwas zurückgegeben- und das gleich zweimal. Der kriegt nie wieder was von mir, fertisch. Nicht, weil er was zurückgegeben hat, sondern weil er was mit ner erstunkenen und erlogenen Behauptung zurückgegeben hat....
Generell lasse ich aber Uhren abholen- bei Ankauf und/oder ggfs. Widerruf- der Kunde braucht da keinen STress damit.
vielen dank für eure hilfe!
anderes bsp.
ich kaufe hier aus dem network ein angebotenes produkt - sagen wir mal ein macbook - und überweise den betrag.
verkäufer versendet das paket / unterversichert / paket kommt nie bei mir an = paket unterwegs verloren gegangen / entwendet.
verkäufer stellt nachforschungsantrag / transportunternehmen erstattet nach ca 2 monate den den unterversicherten betrag.
hätte das transportunternehmen sich geweigert zu zahlen, stünde ich als käufer doof da - weil der verkäufer sagt:
nicht mein problem, sondern dein problem.
ich hab mein geld von dir, sieh zu wie du deins von denen bekommst.
Nicht ganz, im Network sind ja keine Unternehmer.
Wer war es?
name werde ich nicht veröffentlichen.
am ende hat dhl bezahlt / zumindest den versicherten teil hat der verkäufer erstattet bekommen
die hälfte der differenz zwischen unterversicherung und kaufpreis + erstattung von dhl hat der verkäufer mir dann überwiesen.
das ganze prozedere hat dann ca 6 wochen gedauert.
ABER hätte dhl aus welchen gründen auch immer nicht gezahlt - wäre der verkäufer (hätte ich bis zu dem fall nicht gedacht) fein raus.
gesetzgeber ist zwar auf seiner seite ABER das ist für mich kein network wenn man sich dann mit solchen aussagen konfrontieren muß.
auf meine frage folgende antworten zu bekommen:
Frage:
Mal ne rein neugierige frage:
Ist das jetzt dein Problem oder mein Problem
Antwort:
Dein Problem, da das Versandrisiko beim Käufer ist.
Verkäufer hat keine Haftung nach Übergabe an DHL.
weiter antworten aus vorausgegangene fragen:
sollte DHL Wiedererwarten nicht zahlen, kannst Du natürlich einen Anwalt einschalten.
Ich werde die Versicherungsansprüche an dich abtreten.
DHL ist natürlich in der Haftung, ich gehe immer noch von einer Zahlung durch DHL aus.
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will ich solch eine einstellung im network haben?
ganz klarer nein.
hätte ich mich genauso verhalten?
bis zu dem fall hätte ich als verkäufer das geld dem käufer sofort rücküberwiesen wenn mein versendetes paket weggekommen wäre - alles andere würde gegen mein Verständnis und meiner einstellung verstoßen.