Sehe ich auch so. Beitrag auf der Internetseite eines Regional/Landesprogrammes in der Rubrik "Panorama". Daran kann man wohl den Untergang des Rechtstaates noch nicht festmachen. ;)
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Man kann sich aber auch unverschuldet verschulden. Die Tatsache, dass er verschuldet war/ist, ist rechtlich neutral zu bewerten. Die Gemeinden selbst sind in Deutschland ja zum Großteil ebenfalls verschuldet! Bei der Beurteilung einer Teilschuld muss aus juristischer Sicht eine Kausalkette geprüft werden, die bei einer rechtswidrigen Handlung dem Geschädigten eine Mitschuld einräumt. Der Umstand, dass einer verschuldet ist, wo auch immer, rechtfertigt kein rechtswidriges Verhalten Dritter. Und dass er im Ausland lebt/e ist keine Handlung (Tatsache), die der Gemeinde das Recht einräumt, auf einen Zustellbescheid zu verzichten. Es sei denn, er ist nirgendwo gemeldet oder hat seinen Aufenthaltsort verschleiert oder sich der Zustellung des Bescheides willentlich entzogen. Aber das geht, wie schon gesagt, aus dem Bericht nicht hervor. Insofern können wir alle nur Vermutungen äußern und die Familie bedauern, denn die trifft ganz offensichtlich keine Schuld.
BGB
§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung.
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Die Hauseigentümer kämpfen aber bis dato zuerst einmal darum, ob ihnen überhaupt eín Schaden entsteht..........
Bananenrepublik :ka:...
Der frühere Eigentümer weiß warum er sich aktuell im Ausland aufhält ;) Unglaublich die Story.
Es sieht so aus, als wenn die Versteigerungsankuendigung nicht "oeffentlich zugestellt" wurde.
Wenn ein Schuldner nicht erreicht werden kann, wird i.d.R. diese, hier eine Zwangsversteigerungsankundigung, in einem oeffentlichen Bekanntmachungsblatt bekannt gemacht und dadurch wird die Zustellung rechtsgültig.
Wahrscheinlich wurde das nicht gemacht und dadurch wurde diese Zwangsversteigerung nicht rechtsgültig.
Wahnsinn 8o
Kann die Behörde nicht einfach den Alteigentümer entschädigen?
Dann müsste sich vermutlich jemand verantwortlich zeigen - und verantwortlich für den Schlamassel ist bei der Behörde sicherlich niemand :dr:
Das Recht muss neutral sein. Wenn hier im Zwangsversteigerungsverfahren tatsächlich ein solches Versagen vorliegt, dann kann der ehemalige Eigentümer das Grundstück herausverlangen. Unabhängig davon, oder dieser verschuldet oder ein hochehrenwertes Mitglied unserer Community ist (von der auch etliche im Ausland leben).
Für den Interessenausgleich gibt es anschließend ein separates Gerichtsverfahren, in dem das Verschulden des AG festzustellen ist.
Soll er sogar. Nur, er kann es nicht mehr zurückbekommen, weil es nicht mehr verfügbar ist und längst jemanden anderen gehört.
Soll derjenige geradestehen, der dieses Dilemma verursacht hat und wenns noch soviel an Steuergelder kostet. Und den neuen Besitzer, der das Grundstück erworben hat, soll man gefälligst in Ruhe lassen. Er hat das schließlich nicht von irgendwem erworben.
Jedes "das alles ist nicht so einfach...." usw. ist absolut entbehrlich!
Ist das so schwer zu verstehen, werter Rechtsstaat??
Jetzt wird´s vom Rechtlichen her aber etwas unübersichtlich 8o
:gut::gut::gut:
Leider...was ich beruflich in einer sehr großen Landesbehörde so mitbekomme...da kann ich das unumwunden bestätigen! Wenn man mehr Vitamin B hat als der Durchschnitt, dann wird "ohne Rücksicht" auf die Rechtslage entschieden. Wo kein Kläger da kein Richter...manche sind eben gleicher als andere! Das war schon immer so und wird immer so sein...Kir Royal war eine sooo gute Serie mit sooo viel Wahrheitsgehalt :cool:
In diesem Fall sollte weder dem Alteigentumer noch den Käufern ein Schaden entstehen.
Schuld für dieses Dilemma hat einzig und allein das AG!
Und seien wir mal ehrlich...ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein "normaler" Bürger ruhig darauf vertrauen darf, dass ein deutsches Gericht ordentlich arbeitet. Da muss man nichts nachkontrollieren...ansonsten wüsste ich nicht, wo man mit der Kontrolle anfangen und wo aufhören sollte! :rolleyes:
Man kann nur hoffen, dass beim Weg durch die Instanzen irgendwann mal ein Jurist anwesend ist, der sich einen Funken gesunden Menschenverstand erhalten hat!
Überheblich, nicht arrogant :dr: