verantwortlich kann man da niemanden machen. Man würde zumindest die Ursache finden..
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Interessante Frage, wie weit bin ich als Fahrzeughalter für die Betriebssicherheit meines Autos verantwortlich?
Wenn ich wegen kaputter Scheinwerfer bei schlechter Sicht oder in der Nacht jemanden über den Haufen fahre, dürfte die Sachlage ja klar sein, aber einen Defekt der Stoßdämpfer kann ich als Laie doch kaum feststellen...
In Österreich gab es vor kurzem einen Fall, in dem ein Mechaniker verurteilt wurde, weil er eine Ölleitung nicht ganz abgedichtet hatte, das Auto, von der Fahrzeughalterin unbemerkt, verlor Öl, auf dem ein Motorradfahrer ausrutschte und tödlich verletzt wurde ---> http://derstandard.at/1395364177961/...uer-Mechaniker
Hallo Percy,
defekte Stoßdämpfer werden in der Regel eher von der Werkstatt als vom Kunden bemerkt. Ich halte es für sehr gewagt zu sagen das man wenn man diese nicht vor Fahrtbeginn prüft fahrlässig handelt zumal man ja auch die Möglichkeiten dazu nicht unbedingt hat. Nicht jeder hat eine Hebebühne zu Hause und das nötige technische Verständniss.
PS: Die von Dir angesprochen kaputten Stoßfänger sollte man jedoch bemerken;):D
Es gibt Defekte die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen die man aber selbst nicht unbedingt sofort erkennen kann. Wenn man allerdings durch einen Werkstattaufenthalt dadurch Kentniss erlangt und es nicht abstellt könnte es im Ernstfall anders aussehen. Die Werkstätten lassen sich das dann auch vom Kunden unterschreiben das er informiert worden ist.
Danke :gut:
Darum geht es doch gar nicht. Die meisten Versicherer sind immer ganz schnell, wenn sie irgendwelche Forderungen eintreiben und ganz langsam, wenn sie etwas begleichen müssen.
Ich hoffe jedenfalls, dass alles gut ausgeht und der entstandene Schaden - körperlich und finanziell - nicht allzu hoch ausfällt.
Doch, mir ging es in meiner Frage darum, sonst hätte ich sie nicht gestellt, und weiter oben stößt auch Percy ins selbe Horn!
Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.
Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken. :dr:
bin sonst auch kein verfechter des sofortigen ganges zum advocatus..hier aber schon...und zwar OHNE zwei dinge getan zu haben...den karren der polizei zur "untersuchung" ausgehändigt zu haben und ohne auch nur noch ein wort zu den vorwürfen OHNE vorherige anwaltliche beratung geäussert zu haben.
offenbar hat der verunfallte ein besonderes talent zur selbstverstümmelung.
Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!
Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"
Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.
Ö
Autos können schon durchaus versetzen, z.B. wenn man in einer Kurve über schnell über einen Kanaldeckel fährt. Die seitliche Bewegung ist aber sehr gering.
Das ist kein Blödsinn, sondern Lebenserfahrung und Berufsalltag halben Familie.
So ein lächerlicher Verkehrsunfall interessiert weder den Staatsanwalt noch die Versicherung.
Der Verkehrsteilnehmer war zum Unfallzeitpunkt mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs und hat gegen den Paragraphen 3 Abs. 1 der StVO verstoßen. Der aufnehmende Polizist hat das in einen Strafantrag niederzuschreiben.
Ja, zumindest die Hälfte der Familie scheint Ahnung zu haben :D Schade, dass er nicht dazu gehört :bgdev:
+1 Lieber zu Früh zum Anwalt als zu spät. Das kann einem viel Zeit, Geld, Nerven und unanegenheme Konsequenzen ersparen.
Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Vor allem dann, wenn ich keine Ahnung vom tatsächlichen Unfallablauf und sostigen Umständen hätte.
Ich denke, wenn Dir ein Jurist und vormaliger Staatsanwalt schreibt, wie die Sache gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass dem wirklich so ist....da wirkt "Lebenserfahrung" ziemlich laecherlich dagegen (no offense)....kann natuerlich sein, dass Du Dich auf einen anderen Rechtsraum wie Kongo, Groenland oder out of space beziehst.