Das Bestellerprinzip kommt, da bin ich mir fast sicher und finds auch gut. Schließlich profitiert im Wesentlichen der Vermieter von der Dienstleistung eines Profi. Wer die Musik bestellt soll sie gefälligst bezahlen, wenn er dazu nicht bereit ist muss er halt selbst spielen, mit allen damit verbundenen Risiken.
Ich schon, sogar sehr gut. Schließlich ist es deine Bude und als Vermieter haftest du bei Verkauf und Vermietung bereits für das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen eines Energieausweises. Hat dich z.B. dein Makler auf die Notwendigkeit eines Energieausweises hingewiesen und du legt keinen solchen vor, haftet nicht er, sondern du. Was für mich im Umkehrschluss auch deine Stundentenfrage beantwortet.
Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, wo das Problem liegt, den Mieter wenn er auf dich zukommt gleich auf die Pflichtangaben hinzuweisen. Ist doch völlig latte wo er inseriert. Den Energieausweis musst du bei Vermietung ohnehin vorlegen, dann sind die notwendigen Daten ja eh vorhanden.
Ich kann ich auch nicht Nachvollziehen wieso wegen so einem Kleinkram plötzlich überall so ein Aufriss gemacht wird. Die ENEV gibts seit Jahren, Energieausweise sind bei Verkauf und Vermietung schon lange verpflichtend vorzulegen, hat nur niemanden gejuckt, weil alles vor 05/2014 nur eine Übergangsfrist war. Jetzt gilts halt, wie überraschend...
Im Immobilienbereich gibts wirklich Schlimmeres, klingt komisch, ist aber so. ;)