Eh klar. :D :dr:
Vielen Dank für Euren Input! :gut:
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Eh klar. :D :dr:
Vielen Dank für Euren Input! :gut:
Sieht der "Unterlegene" eigentlich, ob ihm das "Schnäppchen" wegen SofortKauf oder wegen eines akzeptierten Preisvorschlags durch die Lappen ging?
Verkauft ist verkauft. Der Spätere kann Deinen Vorschlag nicht mehr akzeptieren. Der Button funktioniert nicht mehr und der Artikel wird als verkauft angezeigt. Er sieht nur ob der Artikel per Sofortkauf weggeangen ist oder ob ein Preisvorschlag akzeptiert wurde; die Höhe des Preisvorschlags und somit der tatsächliche Verkaufspreis ist für Ihn nicht einsehbar. Auch in der Historie wird der Artikel nur mit dem ursprünglichen Sofortkauf/Startpreis angezeigt, nie mit dem tatsächlichen Verkaufspreis.
Viele Grüße, Marco
Ja, dann steht in der Historie "Preisvorschlag akzeptiert".
Alles klar. Der Laden hier rockt einfach! Tausend Dank an Euch alle! :dr:
Der Typ ärgert sich doch nur über seinen eigenen Geiz und sieht sich selbst als Ars.., was er in seiner Uneinsichtigkeit dich direkt angesprochen wissen lasst.
Ich hab mir das im BGB mal durchlesen, dort heisst es ja Antrag, nicht Angebot. Da steht was Nico schon geschrieben hat. Was ich nicht verstehe, wofür die Frist ist. Heisst es, solange die Frist läuft, erkläre ich mich bereit, dir den Artikel zu dem angetragenen Preis zu verkaufen wenn ein Kaufvertrag zustande kommt oder heisst es, solange die Frist läuft darf ich den Artikel niemand anderem verkaufen ?
Nach meiner Auffassung heisst es das erste.
Schließt das erste, das zweite nicht mit ein?
Du kannst ihm doch nichts verkaufen, was bereits verkauft ist.
Nein, ich mache dir einen Antrag/Angebot und dann liegt es an dir ihn anzunehmen. Wenn du das tust haben wir eine Vertrag. Kommt in der Zeit, zwischen dem Antrag an dich und deiner Annahme, jemand anders der meinen Antrag annimmt, habe ich den Vertrag mit dem und der Antrag an dich hat sich erledigt, weil der Artikel ja nicht mehr da ist.
Deshalb meine Frage, bin ich in der Zeit, in der der Antrag läuft, durch den Antrag nur an die angetragen Konditionen gebunden oder ist mir in der Zeit der Verkauf an einen Dritten untersagt.
Im BGB steht wie lange die Frist ungefähr ist , aber ich kann nicht erkennen wofür sie ist :ka:
Ebay schreibt dazu unter anderem folgendes:
Preisvorschläge und Gegenvorschläge sind wie auch jedes andere Gebot bindend. Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie allerdings auch mehrere Gegenvorschläge machen. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält dann den Zuschlag für den Artikel.
Hinweis: Die Option „Preisvorschlag“ steht nicht in allen Kategorien zur Verfügung und Verkäufer müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Option „Preisvorschlag“ verwenden zu dürfen.
Da die Auktion bei der Annahme des PV durch den K ja von eBay automatisch beendet wird und nicht vom VK,das Ganze auch so in deren Nutzungsbedingungen so geregelt ist und VK und K die so anerkannt haben (sonst ist bieten,PV machen,verkaufen und kaufen .... nicht möglich),wird das wohl rechtlich so ok sein.
Habe auch noch nichts in den diversen Portalen gelesen das ein unterlegener dagegen geklagt hat ...
Nein es ist kein Angebot, genau wie eine Zeitungsanzeige. Es ist lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, da nicht alle wesentliche Vertragsbestandteile bekannt sind.
Durch dein Angebot gibst du eine Willenserklärung ab, wenn ich das Angebot annehme besteht zwischen uns ein Vertrag, den wir beide zu erfüllen haben.
Außer du hast die ausgeschlossen zB Zwischenverkauf vorbehalten etc.
Übertragen auf das normale Geschäftsleben:
Ich laufe durch die Stadt und sehe in einem Schaufenster eine Uhr für 7k.
Gehe rein und biete dem Verkäufer 6k.
Daraufhin der Verkäufer: Für 6,5k gebe ich sie ihnen ab.
Ich: ich überlegs mir und melde mich.
Dann hätte ich ein Recht auf Herausgabe der Uhr für 6,5k und der Verkäufer könnte nicht ruhigen Gewissens innerhalb der nächsten 1-2 Tage an einen Dritten verkaufen?
Das ist doch real nicht praktikabel. Wäre für mich aber zumindest eine Erklärung warum ich in meinen Jura Klausuren so erbärmlich abgeschnitten habe; irgendwie hab ich mein eigens Rechtsverständnis =) Ich hätte gesagt: Pech gehabt!
Viele Grüße, Marco
Marco, das schildert so ziemlich genau den Fall. :gut:
Nein das sollte ein Unterschied sein, in deinem Fall sind beide Anwesend d.h. der Antrag muss sofort angenommen werden, außer der VK bestimmt eine Frist in der das Angebot angenommen werden muss.
Wenn das nicht passiert und du nach einigen Tagen wiederkommst sollte das ein neues Angebot darstellen.
Keine Garantie für Richtigkeit;)