Zitat:
Typischer Fall vom Februar 2012
Im März 2011 kaufte ein Kunde eine Ledergarnitur. Nach 4–5 Monaten hatte die Garnitur immer noch einen unangenehmen Eigengeruch, der auch Besuchern auffiel. Ein Servicemitarbeiter bestätigte den Geruch. Auch beim Besuch eines Sachverständigen blieb es bei diesem Urteil. Daher wurde die Couch am 09.11.2011 abgeholt. Drei Monate blieb die Garnitur beim Hersteller in Italien. Ende Januar erhielt der Kunde seine Couch mit der Information zurück, dass jetzt alles in Ordnung sei. Der Geruch war aber unverändert, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Anfang Februar schrieb der Kunde daher noch mal einen Brief mit Verweis auf das Geruchsurteil (OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Das Möbelhaus holte daraufhin die Garnitur ab und der Kunde war mit einem Neukauf im gleichen Haus von einem anderen Hersteller einverstanden.
Ob dies der Wahrheit entspricht, kann ich nicht sagen. Drum meinte ich auch "Es soll ja Fälle geben...."