... die mit weiteren Kosten verbunden ist.
Druckbare Version
... die mit weiteren Kosten verbunden ist.
Was muss ich denn in einem solchen Fall beim RA löhnen?
Nicht nur beim Rechtsanwalt, das Gericht möchte für die EV auch Gerichtskosten.
Und für kurze Hosen ist es definitiv zu kalt ;)
Interessante Geschichte im Zusammenhang mit Tauschbörsen und Torrentanbietern:
http://www.sueddeutsche.de/digital/u...nken-1.1532688
ersteinmal vielen dank für die tips
Wichtig: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...php?f=17&t=104
Lesen:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...3372835c10d201
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...=78&start=2140
Bei weiteren Fragen: PM
Es gibt kaum eine Fallkonstellation, die nicht schon gerichtlich diskutiert wurde. Ob Partner oder Kinder, gehackter Anschluss oder nicht, oder, oder, oder. Für all diese Konstellationen gibt es daher Gerichtsentscheidungen und die gehen meistens zu Lasten des Anschlussinhabers (außer die bereits zuvor angesprochene jüngste Entscheidung "Morpheus", die Eltern ein Stück weit aus der Verantwortung nehmen).
Wenn Du es nicht warst, solltest Du prüfen, ob es sonst jemanden gibt, der Deinen Anschluss nutzen kann. Partnerin, Kinder? Wie alt? Hattest Du die Kinder über die Unrechtmäßigkeit illegalen Filesharings aufgeklärt? Hast Du WLAN? Wenn ja, hast Du das WLAN verschlüsselt/abgesichert?
Aus gegebenem Anlass:
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
Nun wissen wir es genau: Wer sein Kind ausreichend belehrt, der haftet bei Urheberrechtsverstößen im Internet nicht. Man muss aber ausdrücklich über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Anbei ein Muster für die Aufklärung eures minderjährigen Nachwuchses:
"Kind XY"
bestätigt hiermit folgendes:
Ich bin über die Gefahren der Verletzung von Rechten im Internet belehrt worden.
Mir ist jetzt folgendes bekannt:
1. Im Internet gelten dieselben Rechte für den Schutz urheberrechtlicher Werke wie überall.
2. Bilder, Videos, Filme, Texte und Musik sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt.
3. In Tauschbörsen im Internet (insb., aber nicht ausschließlich Filesharing, Torrent-Netzwerke
usw.) werden häufig Urheberrechte verletzt.
4. Inhalte, die über Suchmaschinen angezeigt oder aufgefunden werden, ohne dass ein
Urheberrechtsvermerk vorhanden ist, sind nicht gemeinfrei, dürfen also nicht nach Belieben verwendet werden. Vielmehr ist man vor einer
Nutzung oder gar Verbreitung an Dritte verpflichtet, die Rechtslage genauestens zu ermitteln,
um nicht urheberrechtliche Verstöße zu begehen. Im Zweifelsfalle sind die Eltern zu fragen.
Ich erkläre, dass ich die oben genannten vier Punkte verstanden habe und beachten will. Daher
verpflichte ich mich, die oben genannten Punkte zu beachten, mich insb. nicht an Torrent-
Netzwerken zu beteiligen, keine Inhalte zum Download durch Dritte zur Verfügung zu stellen, sofern
ich hierfür nicht mit Sicherheit weiß, dass ich die für eine solche Verbreitung erforderlichen Urheber- oder
Lizenzrechte besitze.
Es ist mir bekannt, dass für den Fall, wenn ich über einen fremden Anschluss (freies Netz Hotspot, geschützten
WLAN-Zugang eines Bekannten oder Familienangehörigen) einen Urheberrechtsverstoß begehe,
neben mir als Handelndem nach der Rechtsprechung oft auch der Inhaber des Anschlusses als sog.
Störer zur Verantwortung gezogen wird. Damit dies nicht passiert, werde ich solche Verstöße
nicht begehen.
Ort, Datum Unterschrift XY
Im Internet finden sich weitere gleichartige Belehrungen, die auch verwendet werden können. Wichtig ist, dass sie für ein halbwegs vernünftiges Kind nachvollziehbar und verständlich formuliert sein müssen. Verquastes juristisches Geschwurbel dürfte deshalb nicht als Belehrung ausreichen.
Deine IP ist der Schlüssel für eine solche Klage oder Abmahnung. Wenn dein Provider eine gerichtliche Aufforderung hat die IP/User zum Zeitpunkt des Vorfalls herauszugeben, ist bewiesen das über diese IP eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Die 2te Frage ist dann, wer hat über deine IP dieses getan - Du, Kind, Frau, oder ggfs. von außen das WLAN gehackt...
Wenn die oben genannten Fakten vorliegen (IP/USER/Zeitpunkt/UrH.Verletztung), dann geh zum Fachanwalt. Blöd, weil das nicht immer klar ist ob du mit einem nullinger (0) rauskommst oder gegen Zahlung eines Betrages X + Unterlassungserklärung. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass die Standard PW der Router bei der Inbetriebnahme zu ändern sind.
Bei der Tkom z.B waren Anfang Jan 2012 die Security einiger WLAN Routers anfällig - sowas reicht ggfs. aus, das Verfahren abzuweisen.
Wie kann man sich generell schützen ? Man kann die Angreifbarkeit minimieren => WLAN ausschalten wenn man es nicht braucht und weg ist... gibt leider genug leute mit viel Langeweile, die Tools ausprobieren...
Ich glaub ja immernoch, dass da eine fiese Masche hinter allem steckt. So einfach wie es teilweise diese "Online-Anwälte" sich es machen.
Folgendes Szenario geht mir dabei durch den Kopf:
- Anwalt A und Anwalt B schliessen beide ihr Jurastudium ab.
Anwalt A zu B:
- Hey ich arbeite dann bei so ner Abmahnkanzlei. Voll ganz easy going immer irgendwelche IP´s abklappern, Massenweiße Briefe in Kopie verschicken. 50% zahlen auch gleich brav, da kann ich mir bald n Porsche rauslassen und viel Stress hab ich auch nicht, dafür ist ja meine Büroschubbse ;-)
- Die anderen 50% die nicht zahlen die bekommst halt du Anwalt B. Denen versuchst du dann ein wenig zu helfen bei so Onlinesachen ;-) So haben wir beide was davon. Abgemacht?
Wo machen wir heute eigentlich Mittagspause? Beim Griechen nebenan?
Anwalt B zu A: Jo läuft! :bgdev:
Möchts nicht den meisten Anwälten so unterstellen, aber irgendwie kann ichs mir net verkneifen.
Nein, der Anfang ist:
Geiz ist Geil:
Wo bekomme ich was für umme?
Das ist wohl ein bisschen zu einfach.
Dass gegen illegales filesharing vorgegangen wird halte ich grundsätzlich für richtig. Ich würde auch nicht wollen, dass meine Werke - wenn ich denn welche hätte - kostenlos bezogen werden und mir so Einnahmen entgehen.
Ob hier ein illegales filesharing vorliegt kann ich nicht beurteilen. Da hilft letztlich wohl nur der Gang zum RA. Meistens sind die Chancen aber schlecht.
.. mit dem WLAN hat man schnell die Seuche am Bein - einfach so, weil man keinen 100% Schutz hat. Ich klammere mal unartige Kinder und ihr Fehlverhalten im Haushalt aus...
Man surft also nur bisl rum, hier und da - ganz legal und wird dann eines Tages mit so etwas konfrontiert, fällt aus allen Wolken und fühlt sich nur noch mies und hilflos.... nur weil irgendwelche Spitzbuben eine Lücke im System gegen einen ausgenutzt haben...
Die Anwälte springen dann gerne ein, die Rechte in $$$ umzumünzen...dagegen ist fast nichts einzwenden.
Wenns ne billige Masche wird, um Geld einzutreiben hört der Spass natürlich auf... ich glaube da können Forenbetreiber schöne Storys erzählen... da gibts auch ohne Ende Beispiele für Abmahnungen
Hätte ich noch nie. ;) Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.
Mir geht's ums Grundsätzliche.
Müssen die die Anschuldigung nicht irgendwie beweisen? So kann einem ja jeder Depp mit einer konstruierten Anschuldigung ans Bein pinkeln.
Die Frau eines Freundes wurde kürzlich auch abgemahnt. Ein Computerprofy hat in dem Fall festgestellt, dass die Datenmenge des angeblich getauschten Films an betreffendem WLAN-Anschluss in der angegebenen Zeit unmöglich hätte geladen werden können.
Trotzdem haben sie sicherheitshalber eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Gezahlt haben sie bis heute nicht, wollten es auf eine Klage ankommen lassen. Vom Abmahner haben sie seither allerdings nichts mehr gehört...