Ich denke Rolex selbst hat das mit dem Lasern 'drauf.
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Ich denke Rolex selbst hat das mit dem Lasern 'drauf.
Rolex lasert das nicht.
Wer sagt denn, daß nur das Horn durch den Sturz gelitten hat?
Das Horn beim Fachmann lasern lassen, der gegnerischen Versicherung den Fall schildern,daß die Uhr runtergefallen ist und zum KV zum Hersteller geschickt wird, das Lasern selber zahlen und eine Revi bei Rolex durchbdie Versicherung zahlen lassen....
die tauschen direkt.
Der TS hat bestimmt noch mehr gelitten!Zitat:
Wer sagt denn, daß nur das Horn durch den Sturz gelitten hat?
Garantiert hat das Uhrwerk einen solchen Sturz nicht ohne irgendwelche Schäden überstanden.
Uhrwerk von Rolex begutachten lassen , KV erstellen für die gesamte Wiederherstellung und diesen der Versicherung vorlegen !
Danach entspannt abwarten wie die Uhr weiterhin laufen wird und ggf alles dann bei der anfallenden Revi machen lassen.
Hi,
die Versicherung zahlt bei Verleih sicher nicht, der Benützer müsste das selbst übernehmen.
Sonst bräuchte man keine Vollkasko beim Auto - ich würde immer mit dem Kumpel Auto tauschen (oder zumindest dann behaupten) und wenn ich seines zu Schrott fahre, würde meine Privathaftpflicht das übernehmen - nene, so geht's nicht :flop:
Am sichersten wäre es meiner Meinung nach
- die abgelegte Uhr versehentlich runtergefegt oder
- die abgelegte Uhr angeschaut (ohne Erlaubnis oder Rücksprache)
zu haben.
Er hat sie ja nicht "verliehen".
Hallo,
ich würde hier dringend die vorgegebene Reihenfolge einhalten.
Also der/die Bekannte meldet den Schaden der Versicherung. Im Schadensbericht genau und schlüssig den Hergang schildern und am besten gleich Zeugen benennen.
Bei solchen Schadenfällen wie teure Handys, Notebooks oder wie hier teuren Uhren runtergefallen gehen die Versicherungen gerne von Gefälligkeiten aus.
Siehe auch SAT1 oder RTL "Die Versicherungsdetektive"
Die Versicherung gibt dann in der Regel den nächsten Schritt vor. Wahrscheinlich werden sie ein Gutachten vom Hersteller fordern.
Erst wenn die Deckungszusage da ist würde ich über Reparaturen abweichend vom Gutachten oder Kostenvoranschlag verhandeln.
genau so ist es richtig. erst schaden anmelden und anweisungen abwarten. es ist sicher nicht die erste uhr, die dort abgewickelt wird.
generell sollte die haftpflicht greifen wenn jemand bei einem zu besuch ist, eine uhr aus dem regal in die hand nimmt und unbeabsichtigt fallen lässt.
Als öffentlich bestellter und vereidgter Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk habe ich fast täglich mit Haftpflichtschäden zu tun. Nach den Bildern zu urteilen, müßte das Gehäuse ersetzt werden (kann man aber erst ganau nach einer persönlichen Begutachtung sagen)
Bei einem ähnlich gelagerten Fall einer Rolex belief sich der Schaden im mittleren vierstelligen Bereich.
Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt
Uli
Uli, dich muss man wohl bookmarken, wenn man regelmässig mit Uhren zu tun hat ?
Bernd
mit WIG-schweißgerät materialpunkt drauf und dann beimodellieren...
h.