Der Marcel trägt bestimmt auch ein Seidenschälchen :-)
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Der Marcel trägt bestimmt auch ein Seidenschälchen :-)
Wenn man sicher sein will, dass man kein Fake-Zertifikat bekommt, nur noch Uhren ohne Zertifikat kaufen.
:gut: :dr:
Wäre alles kein Thema, wenn Rolex brauchbare Archive hätte und Sammlern und Besitzern Einblick gewährte. Mir unverständlich, warum das nicht geht.
Weil die von Neuuhrenverkauf leben und nicht davon, dass vor Jahrzehnten abverkaufte Uhren irgendwelchen Händlern die Taschen füllen :ka:
Tja vllt. gibts hier ja Juristen die weiter heldfen können. Fakt ist, dass mit gefälschten Papiere gehandelt wurde.
Das Ziel ist klar, die Papiere werden eingesetzt um Luxusgüter mit u.U. zweifelhafter Herkunft, (ggf. auch Fälschungen) an den Mann/die Fra zu bringen. Der Käufer soll mit diesen Papieren in Sicherheit gewogen, also vorsätzlich getäuscht werden....
Für mich ist der Handel mit derartigen Papieren Beihilfe zur arglistigenTäuschung. Der vollzogene Täuschung (ist das dann eigentlich auch schön Betrug?) ist, wenn die Uhren (immer noch zweifelhafter Herkunft, nun aber mit "offiziellen" Papieren verkauft werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich ein Tatbestand der eine Straftat ist, konstruieren ließe.
Rein rechtlich ist es eine "abgelaufene" Garantiekarte. Nicht mehr. Nicht weniger.
Es sind keine "Papiere". Ein Auto hat "Papiere". Aktuell Zulassungsbescheinigung 1 & 2. Das sind amtliche Dokumente.
Aus einer alten Garantiekarte "Papiere" zu machen, entspringt besagter Phantasie der Käufers.
Ich finde es immer wieder interessant, dass - auch vermeintlich seriöse - Händler Uhren mit exotischen Papieren (HongKong, Vietnam, etc.) anbieten, die Stempel von angeblichen Konzessionären enthalten, die im gesamtem www nirgends zu finden sind.
Klingt für mich schon etwas "komisch". :rolleyes:
Anstatt den Roman zu schreiben, wäre eine Anzeige bei der Polizei wohl der bessere Weg. :grb:
Ich finde den Text und die Konstellation dieser Geschichte etwas komisch. Auch wenn ich in einer Kneipe oder Cafe meinen Nachbarn noch so nah auf die Pelle rücke, werde ich bestimmt nicht detailliert alles verstehn können.
Die Leute, die mit solchen Sachen handeln, müssten doch schon sehr unvorsichtig sein, wenn in so einer relativen Öffentlichkeit solche Geschäfte abgewickelt werden. Woher weiß der Zuhörer die genauen Nationalitäten? Hatten die Leute vorher Ihre Pässe in die Runde gezeigt? Die Geschichte ist mir suspekt. Hat der Schreiber evtl. als Companion mit am Tisch gesessen?
Hört sich für mich auch ein bisschen zu sehr nach einem Spionageroman an:supercool:
Aber das heisst natürlich nicht dass das Problem nicht existiert!
Geheime Grüsse Jan
Gefälscht is gefälscht!!!
Wenn z.B. jemand eine antike Einkaufsquittung mit Göthe's Unterschrift fälscht, dann ist eine Fälschung, selbst dann wenn eine über 100 Jahre alte Quittung rechtlich nicht relevant ist. Der Wert diese Dokumentes ist einfach die echte Unterschrift.
Bei Rolexpapieren resultiert der Sammlerwert aufgrund der Papiere (oder besser Kombination Uhr/Papiere) mit der richtigen Seriennummer und nicht aufgrund der Garantiegültigkeit!!!
Ob es jetzt man von Papieren spricht oder nicht, ist eigentlich nicht relevant. Selbst Bierdeckel können gefälscht sein.
Gruß,
Bernhard
Richtig. Bestreitet ja keiner, das gefälscht gefälscht ist. Entscheidend ist aber die rechtliche Würdigung. Nur weil dir soviel an an der Garantiekarte liegt, heisst es nicht zwingend, dass ein Richter das genauso sieht. Vielleicht sieht er es im gleichen Rahmen wie den gefälschten Bierdeckel und es interessiert ihn nicht wirklich. Ich sagte ja schon oben, der Ausgang eines solchen Falls , würde er mal vor Gericht landen, würde mich wirklich interessieren.
Ich habe gerade mal gesucht, aber als juristischer Laie sind die ganzen Begrifflichkeiten nicht immer eindeutig.
1.) Ist eine Garantiekarte evt eine Urkunde ? Dann käme ja der Tatbestand der Urkundenfälschung evt. ins Spiel.
Wie meint der Jurist das ? Erstmal würde ich ja sagen : Ja, bei einer Garantiekarte könnte es sich um eine Urkunde handeln.Zitat:
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
Aber, die Garantiekarte wurde ja nicht gefälscht um diese Gedankenerklärung zu manipulieren und sich Garantieleistungen zu erschleichen. Und als Echtheits oder Eigentumsnachweis wurde sie nie erstellt. Also wurde ja eigentlich nicht gegen die Beweisbestimmung und Beweiseignung verstoßen.
2.) Ist es Betrug ?
Moralisch würde ich sagen ja, eindeutig. Aber rechtlich ?Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da die Garantiekarte nie vom Hersteller dazu gedacht war Originalität oder Eigentum nachzuweisen, hat denn das in Verkehr bringen einer gefälschten Garantiekarte wirklich ausreichend dazu beigetragen einen Irrtum zu erwirken ?
Der Werbeslogan "Milch macht müde Männer munter" ist das auch Betrug ? Wenn ich müde bin, hat sie mich noch nie wachgehalten. Trotzdem habe ich sie gekauft. Wurde hier absichtlich ein Irrtum zu meinen Ungunsten herbei geführt ?
Wie gesagt moralisches Empfinden und Rechtssprechung sind immer 2 Paar Schuhe. Da meines Wissens aber noch nie ein solchen Fall vor Gericht kam, weiß keiner wie es rechtlich zu würdigen ist.
Aber hier sind soviele Juristen wie sehen die das Ganze denn eigentlich ?
Der Wert liegt in der Sammelwürdigkeit und nicht in der rechtlichen Würdigung, ebenso wie bei nicht mehr gültigen antiken Briefmarken, Münzen etc.
Warum gerade abgelaufene Rolex-Garantiekarten (in Kombination mit der Uhr) höhere Preise erzielen, muss nicht nachvollziehbar sein, kann aber doch unzählige Beispiele (Auktionsergebnisse etc.) demonstriert werden.
Die Intention des Fälschers war eindeutig höhere Preise zu erzielen...
Ansonsten wären doch Fälschungen von ******tagebüchern, historischen Dokumenten, Gemälden etc. ebenfalls nicht strafbar?
Gruss,
Bernhard
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dass Rolex Papiere gefälscht werden, war doch klar, bei den Preisunterschieden ! Die Konzessionäre, an die Uhren ausgeliefert wurden, sind bei Rolex mit Sicherheit mit den ausgelieferten Uhren-Seriennummern gespeichert: das Thema mit den Papieren wäre also einfach zu lösen, indem Rolex im Zweifel bestätigt, dass eine bestimmte Kombination Seriennummer/Händler nicht möglich ist. Damit wäre das Thema eigentlich erschlagen und manch einer würde sich wundern. Denn so wichtig wie das Thema Papiere mittlerweile gehändelt wird, war es in den 60er und 70er Jahren bei weitem nicht; Papiere waren Nebensache . Da wurde schon ´mal was vertauscht oder weggeworfen, was heute ein vielfaches wert wäre; aber so viele Uhren mit Papieren, wie heute zu bekommen sind, da stellt sich schon die Frage inweiweit das alles stimmig ist.
Grüße Frank aus Hessen