Nur zur Info. Hier das Urteil.
Uhr war eine Breitling Cosmonaute Flyback.
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Nur zur Info. Hier das Urteil.
Uhr war eine Breitling Cosmonaute Flyback.
Die Urteilsbegründung ist absolut nachvollziebar !
Aus meiner Sicht hat es die Uhrenindustrie total verpennt die Konsumenten richtig aufzuklären.
Leider muss es in diesem Fall der Händler ausbaden, was die Uhrenhersteller verpennt haben !
Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt
Uli
ab und an ist der Konsument aber auch doof..
eine Uhr mit einem innenliegenden Drehring, der über einen aussenliegenden bedient werden kann...da erscheint es einme doch logisch, wenn man nur einwenig nachdenkt, das es irgendwo ein Loch im Gehäuse geben muss.... dann wahrscheinlich noch schön dran rumfummeln wärend man im nassen Element ist...
dem Hersteller würd ich nur vorwerfen, die Uhr überhaupt irgendweine WD zuzuschreiben...
Gruss
Wum
Man kann nur spekulieren. Hat der Käufer die Lünette benutzt, oder nicht? Wenn nicht, war die Uhr in meinen Augen schon beim Kauf defekt - Dichtungen, die 3 Bar aushalten, sollten bei ein paar Spritzern unter der Dusche nicht nachgeben.
Außerdem schafft es Breitling ja auch, bei der Professional-Serie Uhren mit Drehlünette und 20 Bar WD herzustellen. Ein wenig mehr Hirnschmalz, und man könnte das sicher auch bei dem Flagschiff...
Jedenfalls sollte es mehr Urteile in dieser Richtung geben. Ist doch etwas lächerlich, dass man eine Uhr im Jahr 2011 (in den 60ern ist man davon ausgegangen, dass heute die Autos fliegen...) für ein paar k€, die mit "Instruments for Professionals" beworben wird, nicht mal kurz nass machen darf...
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Preis einer Uhr und ihrer Wasserdichtigkeit.
Es käme ja auch niemals jemand auf die Idee zu sagen: Hey, mein Bentley hat 270.000,00 € gekostet; da kann ich ja wohl eine gewisse Geländegängigkeit erwarten. Jetzt isser kaputt, obwohl ich damit nur über ein Rübenacker gefahren bin.
Das Problem ist doch, dass sich die Uhrenindustrie der Definition einer DIN-Norm bedient, deren Inhalt niemand kennt und deren aus dem Zusammenhang gerissene Definition der Wasserdichtigkeit bewusst genutzt wird, um den Käufer zu täuschen.
Das Urteil des AG Bochum halte ich deshalb für absolut richtig.
Oliver
Ich glaube hier passt es am Besten rein:
https://www.nzz.ch/wirtschaft/wasser...ern-ld.1848965