:jump:...versuch es doch mal bitte, würde mich mal interessieren, welche haushaltsnahen Dienstleistungen du dann alles so absetzen kannst:gut:
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Wen´s interessiert: Anwendungschreiben des Finanzministeriums zum § 35a EstG.
Im Anhang findet man eine Reihe von Beispielen.
Selbst wenn die Uhr des TS im Haushalt gewartet worden wäre, bedarf es formal einer detailierten Rechnung mit separatem Ausweis von Arbeitslohn und Material, wobei nur die reinen Arbeitskosten zum Abzug zu bringen wären.
versuchen kann man alles... obs akzeptiert wird oder hinterher rausfliegt steht auf einel anderen Blatt ;) .... wenns nur so Dinge sind die auffallen oder nicht ...
Gruss
Wum
Bei der Diskussion zwischen deinem *StB* und dem Prüfer wäre ich gerne dabei.
Sry, aber das kriegt der nie durch. Der versucht es wahrscheinlich nach dem Prinzip wie Wum es oben geschrieben hat.
Revision eines unnötigen Luxusprodukts von der Steuer absetzen? M.E. Betrug der Gemeinschaft.
Ihr habt Probleme. Ich bin Kellner und setze seit Jahren meine Rolex-Uhren als Berufskleidung ab.
Was ist nötig, was ist unnötig? Diese Frage kann sicherlich nicht sinnvoll beantwortet werden.
Frage sollte ja inzwischen beantwortet sein.