ärgerlich ohne Frage...ob die Forderung des Anwalts gerechtfertigt ist, keine Ahnung aber ich bezweifle es erstmal, meines Wissens nach schuldet man ohne Gerichtsverfahren die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nur bei Mahnverfahren, Abmahnungen u.ä....aber das ist auch nur meine unmassgebliche Laienmeinung.