Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
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Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr.
Ich denke ich komme hier auch nicht weiter, die Schuldfrage werden die zwei Versicherungen klären müssen und ich muss jetzt wieder jeden Tag die gleiche Prozedur machen.....bis zum Scheitelpunkt vorfahren und dann ausfahren wenn frei ist, alles ohne Spiegel oder Einweiser, so wie die letzten 20 jahre auch unfallfrei waren...
In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......
Vor allem ist für OPA scheissegal, wie alt seine Karre ist. Sie fährt und er würde sicher gerne kostenneutral weiter fahren. Kommt also immer auf den Standpunkt an.
Gleichen Fall gehabt und seinerzeit die volle Schuld bekommen! Ich wurde belehrt, dass ich notfalls einen vorbeikommenden Passanten hätte bitten müssen mich Ein- bzw. Auszuweisen! :ka:
damit dürfte sich die Schuldfrage zu deinen Lasten schon geklärt haben...... die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man sich beim Ausfahren aus Grundstücken ggf. einweisen lassen muss...... auch wenn du noch so vorsichtig raus fähsrt - stehst du in öffentlicher Verkehrsfläche und wirst von links gerammt, hast du Schuld.
Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt, wo man stehen muss, um nach rechts und links zu schauen und da ist mir der Wagen reingefahren......
Es ist keine unübersichtliche Ein-oder Ausfahrt, es ist eine stinknormale Ausfahrt da braucht man keinen Einweiser....
Wir können den Thread jetzt gerne schliessen, ein paar interessante Antworten waren für mich dabei, vielen Dank!!
Da sehe ich einen Widerspruch. Wenn Du in der Straße standst, auch leicht, geht's warscheinlich zu Gunsten des anderen aus. Wenn Du in der Einfahrt standest, ist er auf Dein Grundstück gefahren. Das werden wir hier nicht klären können, aber da der andere ja nicht auf dem Gehweg fuhr, musst Du schon auf selbigem gestanden haben, also im öffentlichen, zur Straße gehörigen Bereich. Und da gilt dann oben Gesagtes.Zitat:
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse,
Frank und Thomas haben es auf den Punkt gebracht.
Wollte bei uns vor der Einfahrt auf dem Bürgersteig ein Halteverbot
beantragen, da an der Stelle fast immer VW-Busse und ähnlich
geparkt haben und man nur unter schwierigsten Verhältnissen von
der Einfahrt auf die Strasse fahren kann.
Bei der Stadt wurde ich dann belehrt, dass ich so aus der Einfahrt zu
fahren habe, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde
oder behindere.
Gruß Manfred
und für mich auch nicht ganz unwichtig:
was soll die Frage HIER eigentlich, soll die dann vor Gericht als Gutachten herhalten?
"Meine Kumpels im Uhrenforum ham aber gesagt...."
:ka:
Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.
Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.
Alles klar Stefan.......??
gruß Jörg
Dann vielleicht 50/50 :D
Als ein indirekt betroffender Verkehrsteilnehmer, bin auch im Ruhestand = Rentner, muss ich mich an dieser Stelle nun doch mal äußern. Mal völlig losgelöst vom Unfallhergang frage ich mich, was der geehrte Forumskollege = TS uns mit dieser Schilderung des Unfallhergangs sagen will.
Um sein herausragendes Fahrvermögen von vornherein klar zu stellen, muss also der Unfallgegener der Böse sein. Also hatte er nicht nur einen Unfall mit einem Unfallgegner, nein viel schlimmer : Mit einem Rentner. Also einer von diesen per se unfähigen, alten und vertrottelten Menschen, die sich noch immer auf der Straße herumtreiben, obwohl sie eigentlich doch zu Haus rum sitzen sollten.
Ich kenne junge Schlechtfahrer, alte Schlechtfahrer, weibliche Schlechtfahrer und männliche Schlechtfahrer. Also bitte keine Generalverunglimpfung. Auch hier im Forum nicht.
stimmt Werner, aber es hätte schlimmer kommen können: ich denke an einen Breitling tragenden, in Jingler Jeans gewandeten, Corsa fahrenden Rentner mit Migrationshintergrund und Gewerkschaftsmitgliedschaft....