Dann solltest Du Chancen haben. Wende Dich an einen Anwalt. Aus welcher Region kommst Du?
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Dann solltest Du Chancen haben. Wende Dich an einen Anwalt. Aus welcher Region kommst Du?
Häh? Jeder Gutachter wird erkennen, ob eine Jeans echt ist. Hatte die ibäh-A uktion kein Bild? Unmöglich das die gleiche "falsche" Jeans dort abgebildet war. Jede Jeans ist einzigartig aufgrund der Waschung.
aus dem Taunus, ich habe schon Montag einen Termin, mich ärgert das nur ,das ich für diesen Mist über 2000 Euro bezahlen muss, und villeicht noch tausende mehr,und die Rechtsschutzversicherrung nix übernimmt da grob Fahrlässigkeit, was ist denn hier Fahrlässigkeit, wenn ich eine gebrauchte Jeans verkaufe und dann noch 2 mal unschuldig verklagt werde!! Ich betreibe erstens kein Markenhandel wenn ich einmal eine gebrauchte Jeans für 20 Euro verkauft habe und zweitens eine frustrierte Tussi dir mir eins reinwürgen will
Ich würde zu einem Markenrechtler gehen!
Den Rest per PN.
War klar! EUR 50.000 Streitwert sind interessant.;)
Könnte Marcus als befangen gelten, weil er ein A&- Klamottenjunkie ist? :cool:
wie jetzt?
wenn ich A& klamotten bei ebay verticke mache ich mich strafbar:ka:
ein glück verticke ich nix bei ebay und hab auch keine A& klamotten:gut:
Wenn Du unter dem Account gewerblich auf eBay verkaufst, ja, wenn die Klamotten nicht in Europa gekauft sind :ka:
Marcus, wie kann man sich dagegen schützen?
Anscheinend nehme die erst mal jeden und dann muss der Dumme dann beweisen dass der Kläger im Recht ist. Normalerweise heißt das doch in D "in dubio pro reo" und der Kläger muss mir nachweisen dass es ein falsches Handeln war.
Also was muss man in so eine Auktion reinschreiben, dass es eindeutig ist?
*gebraucht?
*privat?
* Gekauft un D oder USA oder egal?
* ...
Egal was du reinschreibst ,auch wenn du im Recht bist, bist du zuerst schuldig, dann kommt die Abmahnung Freitags und du hast eine Frist bis Donnerstag 12 Uhr, ... immer der selbe Herr Win.... und schön immer am Freitag zusenden, damit keiner mehr Zeit hat zu reagieren,,, google doch mal nach den netten Herrn,,,, da kannste Jahre lesen.....das sowas nicht verboten wird, das ist mir unbegreiflich!!!!! Das stinkt zum Himmel....und der Dumme bist immer nur DU, da kein Rechtschutz das übernimmt, die wissen schon warum , wenn im Minutentakt so ein Schreiben verschickt wird...
Der vorliegende Fall hat zwei Problemstellungen:
1.) Fand der Verkauf im gewerblichen Rahmen statt?
2.) Ist die Ware mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers A&F in Verkehr gekommen?
Schützen kann man sich zu 1.) damit, für Privatverkäufe ein anderes eBay-Konto zu nutzen als für geschäftliche Aktivitäten. Gegen 2.) hilft es, nur Ware einzustellen, die in Europa gekauft wurde. Ggf. kann man auf den Kaufort hinweisen. Das ist nicht immer möglich und hindert auch nicht an der Abmahnung, aber das ist der beste Schutz.
Danke. Interessant.
Darf ich dann auch ein iPad aus den USA oder ein freies iPhone aus der Schweiz nicht in D verkaufen?
Privat ja, geschäftlich nein. Also, rein markenrechtlich gesehen.
Lol du darfst heut gar nix mehr ,,,, google dich durch die Welt und Vorsicht wenn das in deim Iphone steht!!!!!
http://www.macnotes.de/2008/12/15/gm...hop-3gstorede/
http://testberichte.ebay.de/iPhone-a...00000010280863
Caro, an welchen Anwalt hast du dich denn jetzt gewandt ? Hatte dir doch einen empfohlen...... gerne auch per PN ....
Ist das kompliziert. Auf der einen Seite spannend, auf der anderen Seite wird so der Normalbürger nie dahinterblicken.
@Diamand&Pearls: ist extrem ärgerlich, aber bringt anscheinend nichts, sich zu ärgern. Da kann man nur glücklich sein wenn man noch nicht in die Fänge der Leute gekommen ist. Denn irgendwo ist man immer angreifbar.