Glückwunsch zum Erfolg.
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Glückwunsch zum Erfolg.
Sehr gut.
Glückwunsch.
Ja. ;)
Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn der Verkäufer eine andere Begründung gewählt hätte ?
Z.B: Artikel defekt.
Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
Ruft mal beim BGH an, die wissen das sicher am Besten :D
Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt :supercool:Zitat:
Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?
wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind
Glückwunsch zum Gewinn. :dr: Halte ich auch für absolut gerechtfertigt, wobei die intelligenteren Säcke in so einem Fall die Beschädigungskurve nehmen.
Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.
Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
Dem Käufer ist genau der Schaden entstanden, den ihm das Gericht zugestanden hat. Nämlich die Differenz zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz.
Da werden regelmäßig Tricksereien bei eGay angeprangert. Jetzt kriegt mal einer aufs Maul der zu blöd war, dann ist es auch nicht recht.
Klasse Aktion! Man(n) muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen!
Leute die Ihre Verträge nicht einhalten gehören in den Arxch getreten. Insofern mutig und richtig.
Ob ich mir allerdings die Mühe machen würden? Glaube eher nein, das wäre mir zu zeitaufwändig.
Dass der Listenpreis für die Berechnung des Schadensersatzes angesetzt wurde ist natürlich mehr als glücklich.
Ich dachte immer, bei eBay muss man als Käufer auf der Hut sein, um nicht an den Falschen zu geraten. Als Verkäufer ist mir das neu. Deutschland eifrig Klageland.:wall: