Klingt doch gut! :gut:
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Klingt doch gut! :gut:
Mali: finde ich auch :]
Peter, danke dass Du was dazu schreibst, Du bist ja der Threadveteran und hast wohl ein sehr breites und fundiertes Wissen bezueglich Versicherungen! :dr:
Danke für die netten Worte. :gut:
Ich bin zwar nicht aus der Versicherungsbranche, habe mich aber in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und auch (leider...) einen Großschaden im mittleren 6-stelligen mit mehreren Versicherungen (Gebäude, Hausrat, Firmenversicherung etc. pp.) gleichzeitig regulieren müssen.
Alleine durch diese (durchweg positiven!) Regulierungen und den Dialogen mit den Versicherungen und deren Schadenregulierern und Gutachtern habe ich Vieles gelernt, dass ich natürlich gerne weitergeben möchte.
Außerdem bin ich (ebenfalls leider...) der Meinung, dass hier ein gefährliches Halbwissen oder sogar falsche Meinungen und Vorstellungen bestehen. In der Regel regulieren Versicherer anstandslos, sofern der Schaden einwandfrei dokumentiert und für die Sachbearbeiter hinter dem Computer plausibel und lückenlos nachvollziehbar ist. Jeder Schmuck-Sachbearbeiter weiß, dass eine Stahl-Daytona nicht innerhalb von zwei Wochen zum Listenpreis beim Konzi nachgekauft werden kann und die Widerbeschaffung in einem zeitlich moderaten Rahmen mit deutlich höheren Preisen verbunden ist. Dem allen unterliegt eben aber auch eine Obligenheitspflicht des Versicherungsnehmers, der oftmals nicht wirklich nachgekommen wird. Und lieber vorher ein paar mal nachgefragt als hinterher blöd aus der Wäsche gucken.
Vieles ist einfacher als man glaubt.
Bestes Beispiel ist die Aussage eines hohen DHL-Managers beim gemeinsamen Abendessen: Täglich kommen Abermillionen von Paketen pünktlich beim Empfänger an, nur schreibt und erzählt das niemand. Die Leute fangen immer nur das Klagen an, wenn ein Paket zu spät kommt. Vom Guten wird einfach zu wenig berichtet.
Hier noch aktuell ein interessantes U(h)rteil zum ED-Schaden einer Rolex.
https://www.versicherungsjournal.de/...lex-135479.php
Danke fürs Teilen!
Danke lachender - sehr interessanter Artikel :gut:
Sehr interessantes Urteil - da haben sich die Richtigen vor Gericht getroffen ;)
Ein Hinweis/Info noch zu NeoDigital: Die Außenversicherung greift höchstens bis 50.000 Euro.
Kannst du mir erklären , was eine Außenversicherung ist ?
Ich wollte die Hausratversicherung bei NeoDigital abschließen und benötige sie ausschließlich für meine Stahl Uhren.
Sehe ich es richtig , dass hier das kleinste Paket "Neodigital S" ausreicht , da dieses Stahl-Uhren bei Einbruch - Diebstahl bis 250000 EUR versichert ?
Außenversicherung = ausserhalb der Wohnfläche, z.B Auto
Wenn Du die Uhr außerhalb der 4 Wände unter Androhung von Gewalt geraubt bekommst. Am besten den Tarif bei denen wählen, bei der deine teurste Uhr dann im Rahmen der Außenversicherung gedeckt ist. Bei denen ist bei 50k Schluss bei der Außenversicherung.
Letztens hatten wir in einem anderen Faden die erbitterte Diskussion, ob eine Hausratversicherung den Listenpreis oder den Marktwert einer Uhr ersetzt.
Der überwiegende Teil der Member war der Meinung, dass man im Fall des Abhandenkommens nur den Listenpreis ersetzt bekommt.
Obwohl ich mir der Sache sicher war, dass dies nicht der Fall ist, habe ich dennoch bei meiner Versicherung nachgehakt und heute wie erwartet die Bestätigung dafür erhalten.
Hier gerne nochmals ein Beispiel am Fall einer Daytona, die bei einem Einbruch gestohlen wurde.
Die Uhr wurde beim Konzi zum LP von 11.3k gekauft. Der derzeitige Marktwert beträgt 20k. Die Hausrat ist vertraglich dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer gleichzustellen. Ein erneuter Kauf beim Konzi ist allerdings zeitnah nicht möglich, weil die Uhr nicht lieferbar ist und eine Wartezeit von unbekannt bis hin zu mehreren Jahren ist nicht zumutbar. Allerdings ist die Uhr sofort bei veschiedenen Grauhändlern sofort lieferbar.
Der Schadenregulierer ermittelt nun eine Art Durchschnittspreis von mehreren Angeboten einer neuen Daytona und gibt mir dann entsprechend "grünes Licht" zum Erwerb von anderer Quelle, auch wenn Sie 20k kostet. Dies wird vollumfänglich reguliert.
Voraussetzung hierfür ist natürlich ein entsprechendes Vertragswerk, dass der Schaden generell anerkannt und eine ausreichende Deckung vorhanden ist.
Es ist durchaus möglich, dass andere Versicherungen andere Vorgehensweisen haben. Bei mir ist es wie oben beschrieben.
Das hat dir keine Ruhe gelassen, gel Peter. Vielen Dank für die Info. Mein gMV hätte mich aber auch nichts anderes glauben lassen. Immer noch informativer als diese „Helft mir, ich bekomme keine Stahluhr vom AD-Fäden“. Aber um Gottes Willen. Auch diese haben ihre Daseinsberechtigung.
Danke für die Infos.
Wie wäre der Fall, wenn man eine Uhr gebraucht beim Grauhändler für unter 50k kauft, deren LP aber darüber liegt. Z.B. eine DD in Pt. Der Marktwert (und Kaufwert laut Rechnung) ist unter 50k. Wäre die Uhr dann über die Aussenversicherung abgesichert ?
VG Stephan
Danke Peter fürs Nachfragen!
@Peter: Kannst Du bitte noch einmal den anderen Thread kurz verlinken? Danke!
Nein, es geht darum, ob die Uhr überhaupt versichert ist. Nochmal, der LP ist über 50k, damit würde die Uhr normalerweise nicht mehr unter die Bedingungen der Aussenversicherung fallen. Bei einem Kaufpreis unter 50k, welcher dem Marktwert entspricht, kann man das finde ich sachlich diskutieren. Darum geht es mir.
Es wäre auch möglich, dass Uhren durch Preiserhöhungen aus der Versicherung fallen könnten, wenn deren LP über 50k steigt. Das Thema hat finde ich durchaus Relevanz.