Zitat:
in unseren Versicherungsbedingungen ist zu den Wertsachen folgendes festgehalten:
Versicherte Wertsachen sind
- A 18.1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- A 18.1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber;
Sind Ihre Uhren nicht aus Gold, Platin oder Silber (auch einzelne Teile), werden sie somit von der Hausratsumme umfasst. Beachten Sie allerdings, dass die Entschädigung für den gesamten Hausrat auf 250.000,- € begrenzt ist.