Hallo,
für alle (zukünftig) Geschädigten hat das LG Hamburg ein ermutigendes Urteil gesprochen:
https://www.diekmann-rechtsanwaelte....eis-erstatten/
VG
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Hallo,
für alle (zukünftig) Geschädigten hat das LG Hamburg ein ermutigendes Urteil gesprochen:
https://www.diekmann-rechtsanwaelte....eis-erstatten/
VG
Interessant, danke fürs Teilen. Klingt m.M.n. fair das Urteil. Fand es trotzdem verwunderlich, dass man die 126710BLRO als Referenz nimmt. Ich hätte gedacht, dass man dann einige gebrauchte oder NOS Modelle der 16700 als Referenz nehmen würde. Wie würde man denn bei einer 6265 Daytona z.B. vorgehen? Der momentane Marktpreis der 116500LN (23-25 k) würde in diesem Fall ja bei weitem nicht ausreichen. 8o
Das Urteil ist - aus Sicht der Versicherung natürlich - noch nicht rechtskräftig. Im Zweifel geht es aus, wie in solchen Fällen häufig: Die Versicherung vergleicht sich, damit um Gottes Willen so eine Urteil nicht rechtskräftig und damit für zukünftige Fälle teuer wird.
Vielen Dank, sehr interessant! Mal schauen, ob es nun Anpassungen in Versicherungsbedingungen geben wird.
@wavew Nein, die entwendete war ja eine 16700 und keine 126710BLRO. Deswegen mein Bsp. mit der 6265.
Kann man nicht die Hausratversicherung auf eine gewünschte und dem Wert entsprechende Schadensersatzhöhe bringen? Bei Oldtimer gibt's Gutachten. Auf Wert wird dann die Prämie errechnet und ggf. abgerechnet.
Gruß Wolfgang
Hier gibt es die gesammelten Informationen dazu: https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...herungs-Thread
Danke fürs Teilen! Wann wird denn so ein Urteil rechtskräftig?
Wenn die unterlegene Versicherung nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Rechtsmittel einlegt.
Ein sehr interessantes Urteil.
Bin gespannt, ob die Versicherung in die nächste Runde geht.
Danke Markus! Sehr spannend!
Moin Foris, da kann man nicht mal sein eigenes Urteil selbst posten so fix seid ihr:gut:
dass man den Preis der 126710 als aktuelle „Pepsi“ zugrundelegt, war unstreitig; das interessanteste an dem Urteil ist, dass wir bei der hier gegebenen Neuwertversicherung den Marktpreis zum Schadenszeitpunkt zugrundelegen durften und der Kläger sich nicht mit dem Listenpreis zufriedengeben musste. Es seien die individuellen Möglichkeiten des Geschädigten zugrunde zu legen,d.h. praktisch, wer nicht Stammkunde ist, muss eben zum Marktpreis entschädigt werden.
Gute Arbeit, Philipp!
Sehr gut, Philipp! :dr:
Hab schon gedacht, dass das doch von einem Member hier kommen muss. Die Argumentation mit der künstlichen Verknappung hätte doch kein Außenstehender verwendet. :rofl:
Super, danke für den Hinweis! :) Rolex und Hausrat ist ja immer so eine Sache...
Zum Thema: In Berlin soll ab Frühjahr ein neues Unternehmen 24/7 zugängliche Schließfächer anbieten. Als Alternative zu den Banken, die aktuell ja häufig auch geschlossen haben, vielleicht eine Alternative?!
interessant, vielen Dank fürs Posten, darf verraten werden um welchen Versicherer es geht?
danke Dir Tristan, muss ich überlesen haben da LBN bisher unbekannt
Gerne, Peter. :dr:
Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.
Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.
Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...
War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?
Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?
Unsere Rede, Peter!
Hi Peter,
ich bin nicht der Geschädigte, sondern sein Anwalt. Nein, es handelte sich um eine Versicherung zum Neuwert. Das stand auch nicht im Streit, sondern nur, was man für eine neue gleichwertige Uhr ausgeben muss.
Die Versicherung hatte die 126710 als zur 16700 gleichwertiges (Nachfolge)modell zur Berechnungsgrundlage angesehen, was grundsätzlich ok für uns war, aber eben nicht nur zum LP.
Unserer Erfahrung nach entspricht es eher der üblichen Taktik des Versicherers, das Thema auszusitzen. Mehr als den LP wollte man nicht ersetzen, da mussten wir sie verklagen:bgdev:
Die Erstattung des LP für eine 126710 brachte meinen Mandaten nicht weiter; dafür bekommt er weder eine neue 126710, und erst recht keine ungetragene oder wenigstens neuwertige 16700 mit B&P.
Prima, danke für die Aufklärung. :gut:
Ok, ich denke, daran ist ja grundsätzlich nichts Verwerfliches, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.
In diesem Fall liegen der Marktwert einer 16700 und einer 126710 wohl auch relativ nah beisammen, vorausgesetzt das Dein Mandant über B&P verfügt (hat) und die Uhr nicht irgendwann mal vom Hochhausdach heruntergefallen ist.
Mmh... naja. Kommt wohl stark auf die Gesellschaft an.
Aber letzten Endes schön zu sehen, dass Dein Mandant und Du den Prozess gewonnen habt und die Versicherung dazu verklagt wurde, sich an den Vetrag zu halten.
@Philipp
Noch 'ne Frage...
Hätte Dein Mandant eigentlich die Möglichkeit gehabt, die Beschaffung der neuen Uhr der Versicherung zu überlassen oder ist die Wiederbeschaffung eine Obligenheitspflicht des VN/Geschädigten?
Ist es ein OLG Urteil oder mehr so..?
Ich verstehen den Versicherer nicht . Warum hat er nicht normal reguliert?
Naja was heißt denn normal regulieren.... in so einem Fall ist normal regulieren genauso einfach und normal wie eine Rolex einfach beim Konzi zu kaufen. Ich finde das grundsätzlich nicht so schlimm, es bedarf einfach auch einer gerichtlichen Klarstellung. Dieses hilft am Ende bei der Schadenregulierung aber auch bei der Tarifentwicklung. Und natürlich der Preisfindung, dieses Klarstellung wird entweder dazu führen, dass die Bedingungen angepasst werden oder die Preise bzw. die Summenermittlung geändert werden müssen.
Na ich geh noch weiter. Für eine stinknormale 16700 für 16400 EUR?
Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat. Ich als Versicherer würde in Revision gehen.
Hey Peter,
Nein, das stand nicht zur Debatte. Die Entschädigung ist ja auch in Geld zu zahlen. Das wäre aber sicherlich lustig geworden, dann hätten sie nämlich gemerkt, dass es beim Konzi und auch sonstwo nichts für 8.400 EuR zu kaufen gibt - wie auch der Gerichtssachverständige festgestellt hat;)....letztlich lässt sich das aus meiner Sicht alles wie folgt zusammenfassen: Versicherer hat keine Ahnung und keinen Bock. Da unsere Schreiben außergerichtlich nichts gebracht haben, durfte das LG was dazu sagen:].....mehr noch, der Versicherer wollte auch 8,4K nur gegen Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zahlen. Da wir den nicht unterzeichnen wollten, wurde außergerichtlich kein Cent gezahlt und wir mussten die ganzen 16,4K einklagen.
Na, wenn dann erstmal Berufung;)....der Versicherer selbst hatte wie gesagt die 126710 als Berechnungsgrundlage vorgeschlagen, wollte aber nur LP ersetzen.....Man hätte sich natürlich auch darüber streiten können, ob man nicht den Marktpreis einer ungetragenen/neuwertigem 16700 mit B&P zugrundelegt, dann lägen wir aber immernoch WEIT über 8,4K, dazu kam es aber nicht.
eine ungetragene 16700 B&P für 16.400 EUR