"reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen"
animiert von dem Thread "lustige Quittung" hätte ich gern einmal etwas zu diesem Thema gewußt: ist es eigentlich rechtens, angebotene Ware mit dieser Ankündigung auszuzeichnen? Mit "reduziert" ist ja meistens "preisreduziert" gemeint ;) Meine Vorstellung ist immer ganz simpel, daß die Ware, die ich erwerbe, grundsätzlich hierzulande mit einer Gewährleistung von 24 Monaten versehen ist, die z.B. eventuelle Produktionsmängel betrifft. Wenn ich also eine Ware erwerbe, die mit o.g. Spruch ausgezeichnet ist, trete ich damit von diesem Recht zurück? Erhelle mich, o Forum :gut:
RE: "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen"
Zitat:
Original von Doktor Krone
animiert von dem Thread "lustige Quittung" hätte ich gern einmal etwas zu diesem Thema gewußt: ist es eigentlich rechtens, angebotene Ware mit dieser Ankündigung auszuzeichnen? Mit "reduziert" ist ja meistens "preisreduziert" gemeint ;) Meine Vorstellung ist immer ganz simpel, daß die Ware, die ich erwerbe, grundsätzlich hierzulande mit einer Gewährleistung von 24 Monaten versehen ist, die z.B. eventuelle Produktionsmängel betrifft. Wenn ich also eine Ware erwerbe, die mit o.g. Spruch ausgezeichnet ist, trete ich damit von diesem Recht zurück? Erhelle mich, o Forum :gut:
Kurze Antwort: Nein
Lange Antwort:
Die Gewährleistung wird auch nicht durch "reduziert vom Umtausch" ausgeschlossen. Umtauschen oder wandeln aufgrund von Mängeln geht immer. Die normale Rücknahme ist eine freiwillige Leistung, die kann der Händler natürlich nach belieben gewähren oder ausschliessen.
Gruß Gregor