Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?
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Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?
Du meinst einen Darlehensvertrag?
schau mal hier:
http://www.mf.niedersachsen.de/maste...0_D0_I617.html
Interessante Frage. Google scheint eine Menge Treffer zu dem Thema zu bieten. Schwer zu sagen, inwieweit die Antworten dort juristisch korrekt sind.
Was immer wieder als Mindestanforderung an den SChuldschein genannten wird ist Folgendes:
- Gläubiger und Schuldner müssen benannt sein, am besten auch mit Adresse und Geburtsdatum;
- Darlehenshöhe, Rückzahlungsvereinbarung, Laufzeit;
- eventuell Zinsvereinbarung, soweit vereinbart;
- auf jeden Fall Datum und (handschriftliche!) Unterschrift von beiden.
Ein Notar ist beim Thema Schuldschein der richtige Ansprechpartner.
Dann bitte ich um zahlreiche Wortmeldungen der hier anwesenden Notare :D Aber erstmal danke für den Link und die erste info :gut:
ich würde zudem die Daten aus dem Perso notieren, am besten eine Ausweiskopie fertigen
wichtig auch, vorher vergewissern das der Schuldner auch zurückzahlen kann. Nicht das z. B. Immobilien schon hypotekiert sind und Du nur an zweiter, dritter Stelle Ansprüche hast
Greife mal einem nacktem Mann in die Tasche!! spreche hier aus Erfahrung, Schuldschein, Bekenntiniss alles vorhanden. Nur am Geld scheiterts
Gruss
Wum
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.
Ach sooooo ... da bin ich beruhigt ... ich dachte, Du hast dich in irgendeinem Hinterzimmer verzockt und wir müssen einen Spendenaufruf für Dich starten ;)Zitat:
Original von Donluigi
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.
Ist in dem Fall wohl ein Raten- resp. Kreditvertrag; click and scroll:
http://www.luebeckonline.com/musterv...FQuGugodPywrQA
Bin kein Notar, aber mir wurde da immer zu Wechseln geraten, da wohl bei Platzen des Wechsels wesentlich schärfere Dinge greifen. Bei mir ist Gott sei Dank als Empfänger nie ein Wechsel geplatzt und ausstellen tu ich die Dinger ned....
dann würde ich auf jeden Fall nen Eigentumsvorbehalt vereinbaren - Sprich: die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Dein Eigentum
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?
Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.
Kann ich Dir ned sagen, war immer vom Kunden an uns.... :grb:Zitat:
Original von ferryporsche356
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?
Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.
zumindest als kunde würde ich nicht auf einen wechsel eingehen, da der gläubiger den weitergeben kann, an wen auch immer und man als schuldner nicht weiß, wer dann plötzlich vor der tür steht und die fälligkeit fordert.
hinzu kommt, dass ein wechsel dem urkundenrecht unterliegt und fehlhandhabungen hart geahndet werden.
bei einem darlehensvertrag greift das vertragsrecht.
tobias wird schon wissen, wie er das mit seinem kunden regelt.
ich denke mit meinem link sollte für ihn alles klar sein.
Das ist für mich kein Schuldschein, sondern ein Kaufvertrag, in dem die Zahlung nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.
Eigentumsvorbehalt ist natürlich eine gute Idee, den könnte man auch absichern, d.h. die Käuferin ist verpflichtet, den Schmuck auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen :bgdev:
jetzt wirst du unsachlich :DZitat:
Original von Insoman
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen :bgdev:
dein ava als briefkopf reicht doch :D
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.
Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.
Gruß Wulf
Ich würds so kompliziert wie möglich machen ...
Wenn er wasserdicht sein soll würde ich ihn einschweissen.Zitat:
Original von Donluigi
Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.