Wann verjährt eine Rechnung zwischen 2 Kaufleuten und ab wann beginnt die Verjährungsfrist?
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Wann verjährt eine Rechnung zwischen 2 Kaufleuten und ab wann beginnt die Verjährungsfrist?
Rechnungen verjähren nicht sondern Forderungen, und diese ab Fälligkeit
Ich kenne die 3 Jahresfrist, ein MB stoppt übrigens die Verjährung...
moin Tobias,
komplexes Thema, nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.
Es gibt da aber auch Ausnahmen. z.B.:
Gewährleistungsansprüche wegen Mangel, Wandelung,
Ansprüche von Vermietern gegenüber Mietern und Umgekehrt auf Entschädigung
grüsse
detlef
MB ist schon klar ;)
hallo,
Ergänzung zur o.a. Unterbrechung:
auch das unterbricht die Verjährung
Einreichung einer Klage
Anerkenntnis des Schuldners durch Abschlagszahlung
Sicherheitsleistung
Bitte um Stundung
Nachbesserung
die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)
grüsse
detlef
Regelmäßig 3 Jahre, Beginn der Frist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Danach ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar, soweit sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. (Das kann je nach konkreter Situation natürlich auch anders sein).
Detlef, kauf´ Dir mal ein neues Buch ;)Zitat:
Original von 1234marc
nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.
Die von Dir genannte Gesetzeslage ist seit dem 1.1.2002 out.
Zitat:
Original von NicoH
Detlef, kauf´ Dir mal ein neues Buch ;)Zitat:
Original von 1234marc
nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.
Die von Dir genannte Gesetzeslage ist seit dem 1.1.2002 out.
:oops: :oops: :oops: :oops:
:weg:
´tschuldigung, muss mal meine Gehirnhälften updaten ;)
grüsse
detlef