Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken
Mal wieder eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Muss man bei Auszug aus einer Mietswohnung einen Sprung in einem Waschbecken....
a) reparieren (falls sowas geht)?
b) bezahlen (in Form eines neuen Waschbeckens)?
c) nicht beachten, da es unter Abnutzung fällt?
d) kann man so pauschal nicht sagen, bitte einen Anwalt fragen :D.
Mietdauer betrug knapp 3 Jahre.
Restlicher Zustand der Wohnung: 1a
Danke für Eure Hilfe :gut:.
RE: Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken
Hallo Peter,
wenn Du eine Haftpflicht-Versicherung hast ist es mit größter Wahrscheinlichkeit darin mitversichert (Mietsachschaden), daher einfach Deiner Versicherung melden.
Auf jeden Fall bist Du verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurück zu geben, wie Du sie erhalten hast.
LG Manfred