Forenbetreiber: Rechte und Pflichten
Mahlzeit,
kurze Frage: Wenn ich als Forenbetreiber Beiträge lösche bzw. nur archviere und ein User bzw. sein Anwalt verlangt die Rausgabe: Bin ich dazu verpflichtet den Thread rauszugeben?
Beispiel:
User A prangert User B an. User B meckert zurück. Mir als Betreiber wird das zu doof und ich lösche den Quatsch.
Nun kommt Anwalt von B und möchte den archivierten Beitrag gerne haben.
Ich wüsste derzeit nicht, warum man sowas rausgeben soll und habe keine Lust mich von dem Anwalt einschüchtern zu lassen.
Meinungen oder Links?
Danke
Lutz
RE: Forenbetreiber: Rechte und Pflichten
Hast du den Quatsch noch, gebs dem Anwalt, dann ist Ruhe. Vergiss nicht dir den Aufwand entschädigen zu lassen. Schliesslich fechten die beiden Kampfhähne eine Zivilstreit aus und da kann keiner verlangen, dass du umsonst mitmachst.
Hast Du ihn nicht mehr, kannst Du auch nix rausgeben.