kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss, bei folgendem Kündigungswunsch:
Kündigungsfrist 6 Monate aufs quartalsende.
Kündigung soll auf den 30.September 2007 erfolgen.
danke für möglichst sichere Infos.
LG
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kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss, bei folgendem Kündigungswunsch:
Kündigungsfrist 6 Monate aufs quartalsende.
Kündigung soll auf den 30.September 2007 erfolgen.
danke für möglichst sichere Infos.
LG
Bis zum 30. März, würde ich meinen. Ohne Gewähr.
Da sollte der Empfänger die kündigung nachweisbar am 31. März 2007 erhalten haben und Einwurfeinschreiben ist immer problematisch.Zitat:
Original von biffbiffsen
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss ...LG
Da sind wir auch schon mit auf die Nase gefallen.
Mein Tip daher, persönliches Gespräch, hier ist ihre schriftliche Kündigung, gegenzeichnen lassen (Zeugen) und gut ist.
Ist zwar immer ein blödes Gespräch aber hilft beiden Seiten.
30. März
Tipp:
Den Empfang von der Personalabteilung auf einer Kopie der Kündigung quittieren lassen.
es dreht sich um die kündigung von büros.
ne persönliche abgabe ist leider nicht möglich.
mein kumpel ist sich nicht sicher ob versand am 30.03 rechtlich sicher ist...
warum schickt er's nicht heute weg?
:D
das hab ich ihn auch gefragt..
er ist grad im neubaustress, wenns morgen noch reicht, brauch ich heut keine hektik machen.---seine worte!!
es muss doch aber ne rechtlich einwandfreie frist geben, wie lange man vor kündigungstermin versandt haben muss...
seit wann kommt es bei Kündigungen auf die ABSENDUNG an ???
Massgeblich ist meines Wissens nach noch immer der EMPFANG
ja, aber den empfang kann ich doch net beeinflussen...
wenn der das einschreiben per rückschein nicht entgegennimmt?? was dann??
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????
Die Kündigung ist und bleibt eine einseitige emfangsbedürftige Willenserklärung
Ein Blick in den Vertrag kann helfen. Bei einigen steht "Kündigung per Einschreiben, es gilt Datum des Poststempels". Ansonsten ein Einwurfeinschreiben, dann ist sicher das die Kündigung im Briefkasten landet. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung kommt es grundsätzlich auf deren Zugang beim Kündigungsempfänger an.
danke euch allen!
Weiss ich auch nicht, aber ein nicht entgegengenommenes Einschreiben gilt als nicht zugestellt. (gerichtliche Erfahrung vorhanden)Zitat:
Original von Insoman
wichtig ist halt, dass der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnis hatte - warum sollte der Arbeitgeber die Annahme eines Einschreibens verweigern ????
Deshalb würde ich das Einwurfeinschreiben vorziehen und 3 Werktage vor Fristablauf aufgeben, das ist mE sicher. Oder mit Zeugen vorbeifahren, Kündigung zeigen, ins Kuvert und in den Briefkasten stecken. Auch sicher.