Sonst kann was passieren und die Versicherung zahlt nix...
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...449081,00.html
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Sonst kann was passieren und die Versicherung zahlt nix...
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...449081,00.html
Eigentlich logisch.
Er hätte der Uhr am Hand-Gelenk doch bloss als "Hand-Gepäck" deklarieren brauchen, dann hätte die Bahn zahlen müssen. :D :D :D
"Wird einem Fahrgast im Schlafwagen das Handgepäck gestohlen, haftet nicht die Schlafwagengesellschaft, sondern die Deutsche Bahn."
LG Frankfurt / Az. 2/23 O 414/99
8o 8o 8o 8o
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Die Richter haben sie wirklich nicht mehr alle auf der Reihe.Zitat:
Original von THX_Ultra
Sonst kann was passieren und die Versicherung zahlt nix...
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...449081,00.html
Demnächst muss die Versicherung auch nicht mehr bei einem Raubüberfall zahlen.
Begründung: Wer mit einer solchen Uhr über die Strasse geht, muss damit rechnen, dass Diebesgesindel angelockt wird und man einen Knüppel übergezogen bekommt =(
Und irgendwann wird es dann auch auf die Aufbewahrungsstaette der Uhren erweitert (Tresor, Wohnung, Juwelier etc.)
:weg: :weg: :weg:
Pech, wenn man an einen neidischen Richter gerät. Hier kann man einmal wieder sehr schön erkennen, wieviel doch vom Ermessen des Richters abhängt.
Naja, ich sehe das anders, es handelt sich hierbei um Diebstahl, bei Raub hätte die Hausrat gezahlt.