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Original von Mostwanted
Von Max Bücker, Monster.de
Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Firmenwagen stellt, kalkuliert es vorher, welchen finanziellen Nutzen das bringt. Die gängige Praxis: Statt das Gehalt zu erhöhen, bekommt der Angestellte ein Dienstfahrzeug. Dabei stellt die Firma gegenüber, welche Kosten die Anschaffung und Unterhaltung des Autos verursachen und wie teuer sie eine höhere Vergütung des Arbeitsnehmers käme.
Genauso fragt sich der Mitarbeiter, unter welchen Voraussetzungen sich die Nutzung eines Firmenwagens lohnt. Die Antwort ist klar: Immer dann, wenn der finanzielle Vorteil dabei höher ist als der Gehaltsverzicht. Um das herauszufinden, ist ein Kostenvergleich zwischen beruflich genutztem Privatwagen und privat genutztem Dienstwagen erforderlich. Prinzipiell gilt: Je seltener der Angestellte seinen Firmenwagen beruflich nutzt, desto höher ist der finanzielle Profit für ihn.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem Mittelklasse-Dienstwagen insgesamt 15.000 Kilometer im Jahr. Nutzt er ihn zu etwa zehn Prozent für berufliche Fahrten, dann bleibt unterm Strich Geld übrig. Nutzt er ihn hierfür aber häufiger, dann zahlt er unter Umständen kräftig drauf. Je nach Häufigkeit der beruflichen Nutzung kann der Verlust gegenüber einem beruflich genutzten Privatwagen in einem Jahr mehrere tausend Euro ausmachen.
Geldwerter Vorteil muß versteuert werden
Dr. Peter Uffelmann, Steuerberater und Partner bei Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG in Villingen-Schwenningen, erklärt: "Wenn der Arbeitnehmer seinen Privatwagen beruflich nutzt, dann werden ihm Fahrtkosten in beachtlicher Höhe erstattet. Überdies kann er Steuervorteile durch Werbungskosten geltend machen. Diese Erstattungen sind so hoch, dass sie im Vergleich die Abschreibungs-, Versicherungs- und Benzinkosten für den Privatwagen in vielen Fällen wettmachen. Fährt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen, fallen all diese Erstattungen weg."
Die Summe der Kostenerstattung für den Mitarbeiter liegt um so höher, je häufiger man mit dem Privatwagen beruflich unterwegs ist. Dann lohnt sich ein Dienstwagen um so weniger. "Um im Einzelfall die richtige Entscheidung für oder gegen einen Dienstwagen zu treffen, sollte man das vorhandene Datenmaterial aber ganz genau analysieren", rät Steuerexperte Uffelmann. Wie bewertet der Fiskus die Nutzung von Dienstwagen? Grundsätzlich stellt die Überlassung eines Firmenwagens einen geldwerten Vorteil dar, der vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Es gibt zwei Möglichkeiten, diesen Betrag zu ermitteln: entweder über einen Pauschalbetrag oder durch die Zusammenstellung der tatsächlich anfallenden Fahrtkosten.
Dienstwagen oder Privatfahrzeug - eine komplizierte Rechenaufgabe
Bei der erstgenannten Variante ist ein so genannter "pauschaler Nutzungswert" zu versteuern, der monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises und der Kosten für die Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs beträgt. Diese Summe setzt das Finanzamt an, um alle privaten Fahrten des Angestellten zu bewerten.
Für die steuerliche Betrachtung kommen die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung hinzu. Berechnungsgrundlage ist ein pauschaler Nutzungswert von 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer für die Fahrten für die ersten zehn Kilometer 0,36 Cent und für jeden weiteren Kilometer 0,40 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter - er wohnt zehn Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt - fährt einen 25.000 Euro teuren Dienstwagen, der nach der Ein-Prozent-Regel mit 250 Euro im Monat, also mit 3000 Euro im Jahr zu versteuern ist. Plus 0,03 Prozent von 25.000 Euro mal zehn Kilometer macht 75 Euro pro Monat, also 900 Euro im Jahr. Zusammen ergibt sich eine zu versteuernde Summe von 3900 Mark. Bei einem Gutverdiener mit einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent sind hier für 1560 Mark minus Werbungskosten an das Finanzamt abzuführen.
Wählt der Arbeitgeber für die Ermittlung des geldwerten Vorteils das Fahrtenbuch, also die Berechnung der tatsächlich anfallenden Fahrtkosten, dann verlangt das Finanzamt sehr präzise Aufzeichnungen. Steuerexperte Uffelmann: "Das Fahrtenbuch muss mindestens Auskunft geben über Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen beruflich oder privat veranlassten Fahrt, das Reiseziel, den Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner."
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zwischen beiden Berechnungsmethoden frei zu wählen. Die Pauschalmethode ist zu empfehlen, wenn man häufig Privatfahrten unternimmt und der Firmenwagen neu ist. Umgekehrt sollte man sich den Einzelnachweis überlegen, wenn man oft dienstlich unterwegs ist und der Dienstwagen älter ist oder gebraucht gekauft wurde.
Letzten Endes muss der Arbeitnehmer bei der Entscheidung für oder gegen ein Firmenfahrzeug abwägen: Auf der einen Seite sind die steuerlichen Mehraufwendungen zu ermitteln, die durch die Nutzung eines Dienstwagens anfallen. Auf der anderen Seite stehen die Ausgaben für die Anschaffung und Unterhaltung eines Privatwagen abzüglich der vom Unternehmen erstatteten Kosten für betrieblich bedingte Fahrten. Aus rein wirtschaftlicher Sicht ist dann jene Variante zu wählen, die die niedrigeren Kosten verursacht.
Vielen Dank, sehr interessant, der hat aber immer noch viel Mark im Kopf...