Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Hallo Ich habe da eine ziemlich knifflige Frage. Vor ca 2J ahren bot mir jemand eine 16753 an die einen totalen Wasserschaden erlitten hatte. Der Verkäufer ist Händler und erzählte das die Uhr von seinem Banker stammt. Ich habe dann die Uhr ohne Band gekauft und 1 Jahr gebraucht bis ich die Ersatzteile zusammen hatte.Von der ursprünglichen Uhr existieren nur noch das Gehäuse und die Grundplatine des Uhrwerks. Diese Uhr habe ich dann an meinen Steuerberater verkauft.Nach einem Jahr ist sie im August stehengeblieben,wil der Kopf einer Werkhalteschraube abbrach(wahrscheinlich ein Stoss).Da ich nicht da war wurde die Uhr bei Rolex abgegeben.
Rolex teilte dann mit,für diese Uhr gäbe es eine Verlustmeldung aus 99 man könne aber den Besitzer nicht mehr ermitteln da die Akten beim BKA nach 5 Jahren gelöscht würden.
Die Uhr wurde dann unrepariert zurückgegeben.
Ich habe erstmal meinem Steuerberater sein Geld zurückgegeben.
Ich kann natürlich mein Geld von dem Händler zurückfordern.
Aber wie ist die Rechtslage? Ich kann an gestohlenem Gut kein Eigentum erwerben. Wenn der Händler sie verkauft obwohl sie eine Verlustmeldung hat ,bin ich dann Hehler?
Was ist zu tun?
Gruss MIKE
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
hast du einen kaufvertrag mit deinem verkäufer in dem festgehalten wurde, daß die uhr aus keiner straftat stammt, er darüber frei verfügen kann etc??
im normalfall, wenn jetzt die bullen bei dir auftauche sollten, wird die uhr beschlagnahmt, geld ist erstmal futsch!
di müsstest dann dein geld von deinem verkäufer wieder bekommen notfalls einklagen!
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
hast du einen kaufvertrag mit deinem verkäufer in dem festgehalten wurde, daß die uhr aus keiner straftat stammt, er darüber frei verfügen kann etc??
im normalfall, wenn jetzt die bullen bei dir auftauche sollten, wird die uhr beschlagnahmt, geld ist erstmal futsch!
di müsstest dann dein geld von deinem verkäufer wieder bekommen notfalls einklagen!
wäre schön, wenn auf den Begriff "Bullen" verzichtet werden könnte - diese haben u.a. dazu beigetragen mir eine gestohlene Uhr wieder zurückzuführen.
Desweiteren ist es eine Berufssparte, wie jede andere auch, welche nicht verunglimpft werden sollte.
Danke,
Frieder
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Blöde Sache... 8o
...zeigt, dass man gebrauchte Kronen wohl immer mit aktueller Unbedenklichkeitsbeschinigung von Rolex kaufen sollte...aber hinterher ist man immer klüger...
Ich würde mit dem Händler ins Gespräch gehen.
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Alles hängt davon ab ob du die Uhr auf Treu und Glauben gekauft hast oder ob von Unehrlichkeit die Rede ist. Wenn du die Uhr gekauft hast davon ausgehend dass sie ehrlich ist, hast du nix zu befürchten und bite kein Hehler.
Gruss,
Hans
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Jaeger
Alles hängt davon ab ob du die Uhr auf Treu und Glauben gekauft hast oder ob von Unehrlichkeit die Rede ist. Wenn du die Uhr gekauft hast davon ausgehend dass sie ehrlich ist, hast du nix zu befürchten und bite kein Hehler.
Gruss,
Hans
hm, ob das wirklich so ist ??
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Tsja, so hat man das mir gelernt als ich damals noch für Jurist studierte... Wenn man redlich davon ausgehen kann das man die Uhr gekauft hat ohne zu wissen von Diebstahl, hat man kein Schuld daran, nur wenn man gewusst hat, und die Justiz muss das erst beweisen können. Ob man die Uhr dann auch behalten kann...ich denke nicht.
Gruss,
Hans
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Eins ist sicher ..Ich würde nie eine fragwürdige Uhr kaufen.
Normalerweise frage ich auch alle bei Rolex ab.Nur in diesem Fall habe ich nicht abgefragt weil ich die Herkunft kannte und die Uhr angeblich von einem Banker stammte.
DAS wird mir sicher nicht mehr passieren.
Wobei mir ein Bekannter erzählte das er eine Uhr abgefragt hat und die Auskunft bekam das keine Verlustmeldung vorliege.
6 Monate später wurde die Uhr eingezogen weil sie gestohlem war.
Der Diebstahl war so frisch,das er noch nicht registriert war.
Er hatte zum Glück einen Ankaufsbeleg.
MIKE
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Jaeger
Tsja, so hat man das mir gelernt als ich damals noch für Jurist studierte... Wenn man redlich davon ausgehen kann das man die Uhr gekauft hat ohne zu wissen von Diebstahl, hat man kein Schuld daran, nur wenn man gewusst hat, und die Justiz muss das erst beweisen können. Ob man die Uhr dann auch behalten kann...ich denke nicht.
Gruss,
Hans
Nur wem gehört sie dann,wenn der Eigentümer nicht mehr feststellbar ist? Das BKA hat jedenfalls abgewinkt.
Mike
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Wenn Diebstahl nach 5 Jahren verjährt, dann liegt das Delikt doch nicht mehr vor? Es müsste also auch bei RLX gelöscht werden, ausser Rolex hat den Namen des ehemaligen Besitzers archiviert? Wenn niemand einen Besitzanspruch geltend macht, kann die Uhr doch schlecht gesperrt bleiben?
Sonst hätte man die Uhr auch sicher einbehalten, oder? Warum Rolex da nicht repariert.....Schweizer Moral steht über allen Dingen?
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die ......halten ! :gut:
Hehlerei nach § 259 StGB setzt immer Vorsatz voraus, d.h. dieser muß sich auf die Kenntnis des Umstandes beziehen, daß die Sache aus einer rechtswidricgen Vortat (zB Diebstahl) stammt. Liegt hier eindeutig nicht vor, daher strafrechtlich unbedenklich.
In D ist übrigens - anscheinend anders als in A - ein "gutgläubiger" Erwerb gestohlenen Gutes nach BGB nicht möglich. Da aber hier der eigentliche Voreigentümer nicht mehr ermittelbar ist - what shalls ???? :D :D
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Zitat:
Original von Ticktacktom
Zitat:
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die ......halten ! :gut:
Hehlerei nach § 259 StGB setzt immer Vorsatz voraus, d.h. dieser muß sich auf die Kenntnis des Umstandes beziehen, daß die Sache aus einer rechtswidricgen Vortat (zB Diebstahl) stammt. Liegt hier eindeutig nicht vor, daher strafrechtlich unbedenklich.
In D ist übrigens - anscheinend anders als in A - ein "gutgläubiger" Erwerb gestohlenen Gutes nach BGB nicht möglich. Da aber hier der eigentliche Voreigentümer nicht mehr ermittelbar ist - what shalls ???? :D :D
....what shalls...???....Rolex zickt rum.... :D :D :D
Gruß Andreas