Arbeitsschutzrecht: Können Sonn- und Feiertage in einen Vertrag inkludiert werden?
Hallo Zusammen,
in meiner Firma gibt es eine finanzielle Schieflage, da Überstunden anfallen - und es herrscht die Meinung, dass die Kollegen diszipliniert werden sollen. Sämtliche Überstunden werden tariflich vergütet. Nun ist die Idee, aber Gelat X eine Pauschale für die Überstunden zu zahlen. Ich kann es verstehen.
Aber: Mit der Pauschale sollen nicht nur Überstunden und Samstage abgegolten werden, sondern auch sämtliche Sonn- und Feiertage.
Ist es rechtlich überhaupt möglich, auch die "heiligen" Sonn- und Feiertage mit einer Pauschale abzugelten?
Danke für Eure Hilfe,
p.