Frage Versicherungsschaden KFZ
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Mir ist beim Einkaufen vor zwei Wochen jemand in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Ein paar Schrammen hinten rechts, Zierleiste und Stoßfänger.
Positiv fand ich, dass er sich im Laden gemeldet hat, andere sind da auch einfach mal abgehauen.
Daten ausgetauscht, seine Versicherung rief mich an. Ich bekam eine Reparaturfreigabe, ein Gutachter sei nicht notwendig da der Schaden unter 2000,- liege.
Ich ab zu BMW. Da es sich um einen älteren Zweitwagen handelt an welchem mir Macken nicht so störend erscheinen wollte ich fiktiv abrechnen, sprich KVA einholen und Geld auszahlen lassen.
Dies sprach ich mit der Versicherung ab.
Heute kam nun die Abrechnung. Klar wurden einige Abzüge angesetzt welche ich auch fuer vollkommen i.O. halte.
Jedoch habe ich 10% fuer den KVA aus eigener Tasche vorgestreckt. Dieser wurde mit Verweis auf Paragraph 632 BGB abgelehnt, zu zahlen.
Dies kann ich nicht verstehen denn
1. auf welcher Basis soll fiktiv abgerechnet werden wenn nicht mit einem KVA
2. hatte ich bereits eine Reparaturfreigabe bis 2000,- EUR ohne SV
3. fallen keine Kosten für Ersatzwagen an wenn ich nicht reparieren lasse
Es geht um 140,- EUR (10% Reparatursumme).
Wie seht ihr das?
Danke und Euch einen feinen Abend wünscht der Ben...