Zitat von
jk737
Verwaltungsrat gibts in Ö und D nur in der One Board SE.
Rein rechtlich wird sich - ohne das schweizer Aktienrecht im Detail zu kennen - wahrscheinlich am Ende immer der Verwaltungsrat durchsetzen. Und ein starker CEO wird dann wohl zurücktreten, weil er ja das Gesicht nach aussen verliert, wenn er immer overruled wird. Auch wenn der CEO formell weisungsfrei ist, am Ende des Tages ist der VR das höhere Gremium. Anders ist die Situation natürlich, wenn der CEO selbst ein großes Aktienpaket hält oder gar der Hauptaktionär ist. Aber, wie gesagt, wie die rechtlichen Weisungsverhältnisse in der Schweiz genau sind, weiss ich nicht.
Wie ich das lese, schiesst sich Euer VR ins Knie, wenn er zuerst trommelt und die Linie dann nicht durchziehen kann.
In einem guten Unternehmen sollten der VR und der CEO an einem Strang ziehen und gemeinsam arbeiten.