Firma mit Sitz in GER, Arbeitsplatz in AUT [Versteuerung, Arbeitsrecht]
Liebes allwissendes Forum,
ich denke derzeit über einen Arbeitsplatzwechsel nach. Konkret geht es um ein Angebot einer Firma, deren Stammsitz in Bayern ist, aber in Österreich eine Zweigstelle hat. Arbeiten werde ich weiterhin in Österreich, aber der Arbeitsvertrag beruht auf deutschem Recht. Angemeldet bin ich ebenfalls in GER. Und da beginnt meine Unwissenheit.
Daher meine erste Frage, ob deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ich zu 90% in AUT arbeite?
Die zweite Frage ergibt sich hinsichtlich Versteuerung und Abführung/Koordination der Versicherungsbeiträge (Sozial-, Pensionsversicherung). Über die Firma wird in GER versteuert. Mir gehts prinzipiell darum keine Beiträge zu verlieren bzw. zu vermeiden, dass das AUT-Finanzamt bei mir anklopft und Geld will. Die nächste Frage bezieht sich auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung: wenn ich in GER angestellt bin, muss ich etwas beachten, wenn ich in Österreich lebe und hier das Gesundheitssystem nutzen möchte?
Stimmt es, dass bei den deutschen Brutto-Netto-Rechnern der Grundfreibetrag bereits enthalten ist? Ich komme bei der gleichen Summe auf 2000€ mehr Netto pro Jahr in AUT, was das Ganze erzeit extrem unattraktiv erscheinen lässt [Klasse I, keine Kinder, rest auf Default (also alles gesetzlich)].
Rechner_GER
Rechner_AUT
Eine Überstundenpauschale ist dabei. Ist die in GER steuerfrei/steuerlich begünstigt? Wie viele Überstunden kann man pro Monat tatsächlich mit einer Pauschale abgelten, wenn man kein leitender Angestellter ist?
Ist eine Konkurrenzklausel für den kompletten deutschsprachigen Raum bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma rechtlich zulässig? Von irgendwas muss ich ja leben, wenns mit der Firma nicht klappt.
Danke an alle, die sich die Zeit nehmen zu antworten. Mit den österreichischen Regelungen kenne ich mich aus, aber deutsches Arbeits- und Steuerrecht ist Neuland für mich. Würde mich auch über Seiten, die diese Themen gut erklären, freuen.
Danke nochmals.
LG :)