Strafbefehl - aussergerichtliche Einigung - was zahlt die Versicherung?
Liebes Forum,
Bei uns kommt gerade die Frage nach möglichen Konsequenzen auf. In einer verkehrsrechtlichen Sache wurde nach einem Strafbefehl und einem entsprechenden anwaltlichen Einspruch eine aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Es gibt einen vermeintlich Geschädigten. Akzeptiert man nun die aussergerichtliche Einigung, wer zahlt dann den Schaden des vermeintlich Geschädigten? Kann die Versicherung eine Regulierung an den "Gegner" zurück verlangen, mit dem Hinweis man hätte durch die aussergerichtliche Einigung ein Schuldeingeständnis abgegeben.
Der Anwalt hat davor gewarnt, dass Versicherungen sich in der Vergangenheit schon darauf hin heraus geredet hätten. Uns dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurückverlangt hätten. Kann das wirklich sein?
Freue mich auf kurze Rückmeldung, gerne auch per PN.