Juristenfrage: Aufzugsbetriebskostenumlagefreistellung für 1.Stock-Bewohner?
Bei der nächsten Eigentümerversammlung werden die Eigentümer der Wohnungen im 1.OG beantragen, daß sie von der Abrechnung der Aufzugsbetriebskosten freigestellt werden. Es handelt sich um einen Altbau, wo der im Vorderhaus hinten angebaute Fahrstuhl jeweils zwischen den Stochwerken auf halber Treppe hält, beginnend zwischen EG und 1.OG, sodass die Bewohner des 1.OG tatsächlich den Aufzug wohl eher wenig bis gar nicht benutzen. Aber sie könnten dann ja auch verlangen, bei der Treppenhausreinigung prozentual geringer beteiligt zu werden, etc.? Ausserden haben sie ja die Wohnung in dem Wissen erworben, daß sie an den Hausumlagekosten anteilig nach Prozenten beteiligt sind. Gibt es dazu Grundsatzurteile oder weiß jemand etwas dazu?