Hallo,
ist es zulässig das auf einem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft ohne Nachfrage eine Hüpfburg aufgestellt werden darf? Wer zahlt für die Folgeschäden?
Dank im Voraus.
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Hallo,
ist es zulässig das auf einem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft ohne Nachfrage eine Hüpfburg aufgestellt werden darf? Wer zahlt für die Folgeschäden?
Dank im Voraus.
Nur mal so, was ist der Folgeschaden bei einer Hüpfburg?
ich schätze mal da Gras darunter dürfte nicht mehr so grün sein
da der garten gemeinshaftseigentum ist, würde ich mir immer die zustimmung der anderen ET´s einholen.
wenn durch die hüpfburg schäden im garten entstehen sollten, haftet m.E. der aufsteller einer solchen hüpfburg.
sollte aber im ernstfall ein jurist klären.
Der Geräuschpegel durch hüpfende und eventuell kreischende Kinder kann in der Nachbatschaft für Ärger sorgen.
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.
eine mögliche folge könnte die sein:
die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....
Wasn Quark... Und ich vermute/hoffe mal Du selbst hast keine Kinder...
Zum Thema: Wie lange soll das Ding denn stehen? Nur kurz für ein Event oder längerfristig? 1-2 Tage sollte der Rasen doch nach ein paar Tagen verkraftet haben.
Ich würde dennoch die Miteigentümer fragen, egal wie die Rechtslage ist.
Nein nein, auf die Flasche leer...
:dr:
Warum gehst du nicht einfach in ein anderes Land? Wie wäre es zum Beispiel mit Sun City/Arizona?
Vielen Dank für die Antworten. Es geht/ging in erster Linie nicht um die in der Anlage wohnenden Personen, sondern vielmehr um den Rattenschwanz der dann wie auf einem Volksfest wio es etwas umsonst gibt einfällt.
Werde aber versuchen den Verwalter in die Pflicht zu nehmen.
Ihr lest das Alle nur falsch, Pfandflasche meinte wohl, dass bei einem durchaus möglichen Unfall die Gefahr besteht, dass alle Eigentümer der Anlage zur Rechenschaft gezogen werden.
Hat er ein bissel ungeschickt formuliert.
Hoffen wir mal für ihn. :rolleyes:
Sehe ich wie der Fuchs...Flasche leer während Schreiben==> nix gut schreiben. :D
Den Fall hatten wir neulich in einem Mietobjekt.
Fazit: Der Mieter, der das gewünscht hat, musste sich an die Hausverwaltung wenden.
Diese hat dem Vorhaben zugestimmt, das Ding wurde aufgebaut und gut ist.
Schätze mal, dem Mieter wurde die Auflage gemacht, für die Sicherheit der Anlage gerade zu stehen.
nicht wenn er ein Schild "Eltern haften für ihre Kinder" aufstellt :)
mfG
Alex