Uhrendiebstahl/Schadenabwicklung durch Versicherung
Hallo Gemeinde,
vor einigen Wochen habe ich über den traurigen Diebstahl/Verlust meiner Sammlung berichtet. Gestern hat der Termin mit der Versicherung stattgefunden.
In letzter Zeit gab es ein paar Threads zum Thema Versicherung, in denen einiges durcheinander ging und juristisches Halbwissen verbreitet wurde.
Deshalb hier nun die kurze Zusammfassung der rechtlichen Situation anhand der gestern durchgeführten Schadensabwicklung:
Ersatzpflichtig ist die Hausratversicherung, wenn in die Wohnung oder das Haus eingebrochen wurde. Die allemeinen Bedingungen der Hausratversicherungen sind meines Wissens bei allen Gesellschaften gleich. Dort ist geregelt, dass Wertsachen nur bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet werden. Bei offen rumliegenden Wertsachen (Schmuck etc.) kann sogar eine Deckelung bei 20.000 € eintreten.
Wichtig ist nun die Abgrenzung zwischen dem normalen Hausrat, für den die Versicherungssumme als Obergrenze für die Erstattung gilt, und den Wertsachen mit den o. g. Erstattungsgrenzen. Wertsachen sind u. a. Pelze, Wertpapiere, Briefmarken, Kunstgegenstände, Edelmetalle und Schmuckgegenstände.
Fraglich ist, ob Uhren zu den Schmuckgegenständen gehören. Reine Stahluhren tun das nicht, egal wie teuer sie sind oder waren. Sie werden als normaler Hausrat/Gebrauchgegenstand angesehen.
Stahl/Gold-Uhren können dazugehören, wenn der Edelmetallanteil wesentlich zum Wert der Uhr beiträgt. Manche Gerichte sagen sogar, dass auch ein kleiner Edelmetallanteil dem Imagewert der Uhr erhöht und diese dadurch zu den Schmuckgegenständen zählt.
Reine Golduhren oder Uhren mit Edelsteinbesatz - sei er auch noch so gering - sind immer Schmuckgegenstände.
Bei der Abwicklung mit der Versicherung gibt es nun verschieden Fälle:
1. Die Uhr wird heute noch unverändert hergestellt
Hier hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert. Bei mir war´s u. a. eine YM 16622 aus 2002, damals für 6,4 k Listenpreis gekauft. Heutiger Preis = 8,8 k. Der Regulierer der Versicherung akzeptierte den heutigen Listenpreis, sagte aber, dass je teurer die Uhr desto höher die Prozente seien, die man als Kunde bekäme. Er machte also einen Abzug von ca. 20 %, was ja durchaus realistisch ist.
Bei andere Uhren gabs Abzüge vom heutigen Listenpreis zwischen 15 und 25 % je nach Marke. Insgesamt lief alles korrekt und fair.
2. Die Uhr ist eine Vintage
Hier muss der Regulierer den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Gibt es Rechnungen/Kaufbelege aus den letzten 12 Monaten, so wird dieser Preis genommen. In anderen Fällen wird es schon schwieriger. Der Regulierer muss recherchieren oder ihr könnt eigene Rechercheergebnisse vorlegen.
In meinem Fall hatte ich einige Rechnungen/Kaufbelege, aber bei 3 Uhren hatte ich gar nichts. Da es seltene Stücke waren, die nicht sichtbar im Internet oder sonstwie gehandelt werden, haben wir uns jeweils auf einen Betrag geeinigt. Die Einigung war sehr fair und grosszügig.
Mein Rat an alle (neben der sicheren Aufnewahrung der Uhren):
-Versicherungssumme der Hausratversicherung prüfen/anpassen. Ganz wichtig: Versicherungssumme so hoch ansetzen, dass Unterversicherungsausschluss vereinbart werden kann. Das hat mir den A&/% gerettet.
- Kaufbelege/Rechnungen unbedingt aufbewahren. Der Regulierer hat bei mir einen positiven Eindruck gewonnen, weil fast alles da war. Bei Käufen von privat am besten eine kurze schriftliche Kaufvereinbarung mit allen Daten zur Uhr, Käufer/Verkäufer etc. fertigen.
- alle Uhren fotografieren!