Hallo liebe Gemeinde,
ich war heute Vormittag kurz im Rolex-Store am Ku'Damm um meine knapp 1 Monat alte DJ II wegen Nachgang (ca. 5-6 sek./Tag) auf die Gangwage legen zu lassen. :]
Ergebnis: Gangwage -6sek. =(
Da der Uhrmacher z.zt. im Urlaub ist, bot man mir an, sie ab dem 23.8. zum Nachregulieren vorbeizubringen und ich bekäme sie nach ca. 3 Tagen wieder zurück...
Da ich aber nicht so lange warten will, bin ich 600m weiter gefahren zu Buch..... um sie dort vorzustellen. :gut:
Jetzt kommts: Die fassten die Uhr gar nicht weiter an, legten sie nicht mal auf die Gangwage sondern wollen sie gleich nach Köln zum überprüfen und einstellen schicken da ansonsten die Garantie erlischt wenn jemand anderes ausser Rolex direkt die Uhr öffnet?? :grb:
Die Uhr würde ich dann erst nach ca. 5-6 Wochen wiederbekommen. :motz:
Nun meine Frage an die Experten: Erlischt die Garantie tatsächlich wenn ein offizieller Konzi die Uhr während der Garantiezeit öffnet und sie nachreguliert?
Kann Rolex das nachweissen, dass die Uhr geöffnet wurde? (bei meiner Speedmaster z.B. ist ein kleiner roter Siegellack-Punkt am Gehäusedeckel)
Fairerweise muss ich sagen, dass ich die weder bei dem einen noch bei dem anderen gekauft habe. ;)