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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflicht zur Reparatur bei Haftpflchtversicherungen?



wulfman
09.11.2008, 18:17
Hallo Leute,

meine Mutter hat mir neulich mit einem abstehenden Nietenknopf Ihrer Jeans tiefe Kratzer ins Autoleder gemacht. Das Ganze (550 € Schaden) wurde Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet und jetzt warte ich auf Regulierung.

Jetzt meine Frage an Euch: Bin ich verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen oder kann ich mir auch den Schadensbetrag abzüglich MwSt ausbezahlen lassen?

Gruß+Danke vorab!

PIMP
09.11.2008, 18:49
Du bestimmst, was Du mit der Kohle machst. Du kannst Dir als den Schadensbetrag netto auszahlen lassen oder gegen Vorlage einer Rechnung mit ausgwiesener Mehrwertsteuer den Rechnungsbetrag erstatten lassen. Eine Pflicht zur Reparatur besteht nicht.

wulfman
09.11.2008, 18:52
Vielen Dank, Eric! :gut:

Rolexplo
09.11.2008, 18:57
Kratzer durch einen abstehenden Nietenknopf :grb: 8o
Sei froh wenn die Versicherung bezahlt und nicht weiter recherchiert.
Wo soll der Nietenknopf denn an der Hose platziert gewesen sein,dass er mit dem Gewicht Deiner Mutter die ganze Intensitität einsetzte und dabei nur Kratzer und kein Riss.

gruß Jörg

ducsudi
09.11.2008, 19:03
Original von Rolexplo
Kratzer durch einen abstehenden Nietenknopf :grb: 8o
Sei froh wenn die Versicherung bezahlt und nicht weiter recherchiert.
Wo soll der Nietenknopf denn an der Hose platziert gewesen sein,dass er mit dem Gewicht Deiner Mutter die ganze Intensitität einsetzte und dabei nur Kratzer und kein Riss.

gruß Jörg

Hier (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=81562) geht es zum Ursprungsthread.