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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatz in WI das übliche Kriminalitätsproblem...



karlhesselbach
26.11.2007, 01:22
Gute Nacht

da wollte ich heute abend noch etwas semmeln,
stattdessen mußte ich mich wieder mit kriminellen Subjekten herumärgern.

Ich hatte gegen 0,30 einen Eiinbruchdiebstahl.
Ich hab also erstmal die Polizei gerufen, und in aller Seelenruhe
das kriminelle Subjekt bei seiner Tat beobachtet.
Bei Absetzung es Notrufes habe ich gleich angemerkt:
Auf gehts, lang laß ich dem Spinner keine Zeit, dann brauchen
wir noch einen schwarzen Wagen.

Ich habe also der Sau mindestens 5 Minuten zugeguckt, und als er flüchten wollte, bin ich dann raus, und aheb den Herrn gestellt.
Ich habe etwas furchtbar wehtuendes auf Ihn gehalten, und hab gesagt:
Leg dich auf den Boden, oder ich stülp Dir den Körper auf links.
Er hat auch gestockt, sich wohl in die Hose geschissen,
und konnte dann doch flüchten.

Weitere Taten meinerseits hätten nur noch meinem Ticktack etwas genutzt, mir ad hoc jedenfallls nichts gebracht.
Außer jeder menge Ärger.

Die Polizei ist jetzt gerade weg, bin mal gespannt ob die Fahnudng etwas bringt.

Boah, hab ich die Faxen dick, auf jeden Fall wird mein EDC jetzt wieder etwas schwerer werden in nächster Zeit.
Fotos davon erspare ich euch, das kommt wie bereits bemerkt hier zu tumultartigen Äußerungen.
Ich mag die amerikanischen Zustände nicht, aber ich glaube wir kommen nicht drum herum, wenn man sein Eigentum schützen möchte.

Das ist jetzt übrigens bereits das 4. mal. :motz:

GG2801
26.11.2007, 01:29
8o 8o 8o

Schöner Scheiß, sowas braucht echt keiner... :evil:

Edit: Aber das Problem ist ja, daß man - wenn man denen ordentlich einen verbrät - selber noch dran ist wegen Körperverletzung...außer man kommt mit "Notwehr" davon.

karlhesselbach
26.11.2007, 01:41
Ja, deswegen habe ich ja auch eigentlich alles richtig gemacht.
In Ruhe zugesehen, und erst als die Polizei noch nicht eingetroffen ist, und als nächstes die Flucht auf dem Plan stand,
erst dann habe ich mal jagdlich eingegriffen.


Halt alles peinlich genau im Rahmen des Gesetzes.

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 03:34
Hallo,

was ist denn entwendet worden ?

Da Du ja (leider) anscheinend mit der Zeit Experte geworden bist - was kann Dir denn drohen, wenn Du den Taeter stellst und festhaeltst ?

Ist das dann Freiheitsberaubung ?

Wenn der Taeter dann versucht, abzuhauen und man muss "haerter ran" - wird das dann Koerperverletzung ?

Stellt die deutsche Rechtssprechung das Recht des Taters ueber das Recht des eigenen Eigentums ?

Mir ist schon klar, dass es so etwas wie eine "Verhaeltnismaessigkeit der Mittel" gibt - aber wo zieht man die Grenze ?

Was sagt denn Deine Versicherung dazu ?

Sorry fuer die vielen Fragen - gute n8.

Gruss, Juergen

Mawal
26.11.2007, 07:58
was für ein Ärger...kann dich gut verstehen...


zur Aufrüstung darf ich dir dieses - legale - Modell empfehlen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroschockpistole

Mostwanted
26.11.2007, 08:14
Original von Magic
Hallo,

was ist denn entwendet worden ?

Da Du ja (leider) anscheinend mit der Zeit Experte geworden bist - was kann Dir denn drohen, wenn Du den Taeter stellst und festhaeltst ?



Wikipedia:

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen, die einer Straftat verdächtig ist. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort betroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Festnahmegrund kann neben der Fluchtgefahr des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen, seine Identität preiszugeben, sein oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).

Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle verbracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekannt zu geben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht herbeigezogen werden). Die Polizei sollte herbeigeholt werden. Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist.

siebensieben
26.11.2007, 08:16
Sind das nicht die Dinger, die so harmlos sein sollen und man nur aus Versehen sterben kann?

Mostwanted
26.11.2007, 08:19
Hesselbach,

es ist ein Trauerspiel, die Abendgestaltung hätte angenehmer sein können,mehr als ärgerlich was da passiert ist 8o!! Aber wie konnte der Schuft dir entwischen? :D


Sei froh das nix an Personenschaden passiert ist, Du weißt nie welche Waffen so ein Strolch aus der Situation raus zieht. Du kennst die Vorgeschichte nicht, deshalb: VORSICHT!! Wenn jemand ein Kapitalverbrechen begangen hat und auf der Flucht ist weil ihm zig Jahre Knast drohen, der wird nicht so reagieren wie ein "harmloser" Drogen Freak. Also....erst mal an Dich denken und dann an die Freuden der Verbrecherjagd!!

Mawal
26.11.2007, 08:26
Original von siebensieben
Sind das nicht die Dinger, die so harmlos sein sollen und man nur aus Versehen sterben kann?


genau...man darf sie haben...im Notfall benutzen...und manchmal wirken sie besser als erwartet...so oder so sind die Dinger kein Vergnügen...

PCS
26.11.2007, 08:28
Kinners, Kinners, Kinners.

Ärgerlich. Und sowas in unserer schönen Stadt... :op:

niksnutz
26.11.2007, 08:31
dreckspack,verdammtes :motz:....tut mir echt leid für dich =(

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 08:52
Heult nicht.....der arme Kerl brauchte wahrscheinlich Geld, um seiner Oma ein schönes Weihnachtspräsent zu kaufen. Also bitte ein wenig mehr Mitleid mit den Unterschichten......... ;-)

Nee, ist schon Sch**** so was........ ;-((((((

Greg
26.11.2007, 09:55
Original von Mawal
was für ein Ärger...kann dich gut verstehen...


zur Aufrüstung darf ich dir dieses - legale - Modell empfehlen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroschockpistole

http://www.stern.de/politik/ausland/:Tod-Elektroschock-Einsatz-Video-Taser-Debatte/602757.html?id=602757

Und ganz ohne sind die bei uns auch nicht, meines Wissens darfst du die nicht einfach so führen, wie das mit dem Besitz ist weiß ich nicht, aber außerhalb des befriedeten Besitztums wäre es Führen, schwierig die Situation, im Zweifel ist es besser sich beklauen zu lassen - eigentlich Irrsinn...

husi
26.11.2007, 10:21
Sehr geehrter Herr Direggdär Hesselbach,

sollten Sie wieder einmal Kriminelle jagen müssen, dann bitte
in Notwehr ins Bein schießen.
Damit es keine Nachforderungen an Sie gibt, zielen Sie bitte
auf: Stirnbein, Jochbein oder Nasenbein. :D :D :D

buchfuchs1
26.11.2007, 10:31
Überflüssigster Ärger überhaupt....... =(

paddy
26.11.2007, 11:41
Original von Magic
...
Da Du ja (leider) anscheinend mit der Zeit Experte geworden bist - was kann Dir denn drohen, wenn Du den Taeter stellst und festhaeltst ?

Ist das dann Freiheitsberaubung ?

Wenn der Taeter dann versucht, abzuhauen und man muss "haerter ran" - wird das dann Koerperverletzung ?

Stellt die deutsche Rechtssprechung das Recht des Taters ueber das Recht des eigenen Eigentums ?

Mir ist schon klar, dass es so etwas wie eine "Verhaeltnismaessigkeit der Mittel" gibt - aber wo zieht man die Grenze ?

Was sagt denn Deine Versicherung dazu ?

Sorry fuer die vielen Fragen - gute n8.

Gruss, Juergen

Hängt alles von folgenden Faktoren ab:

- der Qualität des gegnerischen Anwalts
- der Qualität deines Anwalts
- der Qualität der Richters
- wenn vorgenannte Männer sind, ob diese am Abend vorher auf Mutti durften
- etc.

Donluigi
26.11.2007, 11:48
Sprich: vorher den Richter befragen, ob er am Abend vor der Verhandlung auf Mutti durfte und je nach Antwort wg. Befangenheit ablehnen :gut:

niksnutz
26.11.2007, 11:54
abknallen und verscharren......wo kein kläger,da kein richter :ka:

avernas
26.11.2007, 11:58
Ein gut erzogener Vierbeiner ist in solchen Situationen auch nicht zu verachten :D

Joe Byrne
26.11.2007, 12:05
Original von paddy


Hängt alles von folgenden Faktoren ab:

- der Qualität des gegnerischen Anwalts
- der Qualität deines Anwalts
- der Qualität der Richters
- wenn vorgenannte Männer sind, ob diese am Abend vorher auf Mutti durften
- etc.

Großer Quatsch. Wie bereits richtig geschrieben, erlaubt der Jedermann-Paragraph (§127 (1) StPO) die Festnahme eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters. Im vorliegenden Falle ergibt sich außerdem eine Festnahmebefugnis aus §229 BGB. Da die Festnahme rechtens ist, darf der Täter sich nicht wehren, macht er es doch, greift die Notwehr nach StGB oder BGB. Das ist aber letztendlich alles unwichtig, wenn man sich verinnerlicht, dass "Recht dem Unrecht nicht weichen braucht". Und das wissen alle Anwälte, Staatsanwälte und Richter.

svendocino
26.11.2007, 12:29
Original von karlhesselbach
Ich mag die amerikanischen Zustände nicht, aber ich glaube wir kommen nicht drum herum, wenn man sein Eigentum schützen möchte.



Original von niksnutz
abknallen und verscharren......wo kein kläger,da kein richter :ka:

Bei allem Mitgefühl für den Bestohlenen, so ein Stammtischgelaber geht mir wirklich auf den Keks. :flop:

paddy
26.11.2007, 12:31
Original von Joe Byrne
...
Großer Quatsch.

Wie bereits richtig geschrieben, erlaubt der Jedermann-Paragraph (§127 (1) StPO) die Festnahme eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters. Im vorliegenden Falle ergibt sich außerdem eine Festnahmebefugnis aus §229 BGB. Da die Festnahme rechtens ist, darf der Täter sich nicht wehren, macht er es doch, greift die Notwehr nach StGB oder BGB. Das ist aber letztendlich alles unwichtig, wenn man sich verinnerlicht, dass "Recht dem Unrecht nicht weichen braucht". Und das wissen alle Anwälte, Staatsanwälte und Richter.

Danke gleichfalls.

Alles eine Frage der Darstellung, Recht haben und Recht bekommen ist halt immer noch ein kleiner aber feiner Unterschied, Herr Anwalt. Egal was Anwälte und Richter wissen (sollten...)

avernas
26.11.2007, 12:31
Original von svendocino

Original von karlhesselbach
Ich mag die amerikanischen Zustände nicht, aber ich glaube wir kommen nicht drum herum, wenn man sein Eigentum schützen möchte.



Original von niksnutz
abknallen und verscharren......wo kein kläger,da kein richter :ka:

Bei allem Mitgefühl für den Bestohlenen, so ein Stammtischgelaber geht mir wirklich auf den Keks. :flop:

Das lässt nach wenn sie in deiner Bude waren ;)

buchfuchs1
26.11.2007, 12:34
Ich habs einmal erlebt, gibt Schöneres..... =(

avernas
26.11.2007, 12:39
Original von buchfuchs1
Ich habs einmal erlebt, gibt Schöneres..... =(

Ich auch =(

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 12:53
Original von niksnutz
abknallen und verscharren......wo kein kläger,da kein richter :ka:

Dein Nick ist wohl Programm. Mann O Mann, wenn ich einen solchen geistigen Dünnpfiff lese........ :grb: 8o

niksnutz
26.11.2007, 12:58
Original von Ticktacktom

Original von niksnutz
abknallen und verscharren......wo kein kläger,da kein richter :ka:

Dein Nick ist wohl Programm. Mann O Mann, wenn ich einen solchen geistigen Dünnpfiff lese........ :grb: 8o

danke für deine meinung =),....wenn sie bei dir so oft eingebrochen haben wie bei mir,dann hegst du noch ganz andere gedanken.

cardealer
26.11.2007, 13:12
solche Freds laufen immerwieder gleich ab :( macht das Ding zu

Mawal
26.11.2007, 14:39
Original von cardealer
solche Freds laufen immerwieder gleich ab :( macht das Ding zu


auf keinen Fall schon jetzt... 8o


nicht bevor wir das Thema "Arbeitslager" und "es war nicht alles verkehrt" durch haben... =)


...ich war auch mehrmals Opfer von Raub und Diebstahl...dieses Erlebnis mit Hilfe prä-pubertärer Gewalt- und Rachefantasien zu verarbeiten, halte ich für völlig legitim und angemessen... ;)


...im wahren Leben bleibt die doppelläufige klugerweise im Schrank...

buchfuchs1
26.11.2007, 14:53
Meine Rachefantasien, die ich vor 17 Jahren hatte, als mich 4 nette junge Männer grundlos halbtot geschlagen haben, behalte ich besser für mich..... =)

Donluigi
26.11.2007, 15:03
Rachephantasien sind sogar gesund. Abgesehen davon: es war nicht alles verkehrt.

buchfuchs1
26.11.2007, 15:07
:rofl: :rofl: :rofl:

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 16:14
So ist es leider. Bei mir wurde 2003 eingebrochen und damals u.a. meine erste erarbeitete SubD gestohlen.

Danach wurde aufgerüstet:

Alarmanlage, Kameras und Mitgliedschaft in einem Sportschützenclub.

Ich lebe in einem Dorf mit knapp über 2000 Einwohnern und nicht in einem sozialen Brennpunkt!

Vanessa
26.11.2007, 16:34
Original von Toppits

Ich lebe in einem Dorf mit knapp über 2000 Einwohnern und nicht in einem sozialen Brennpunkt!

So ein Dorf mit sowenig verschiedenen Sexual-Partnern ist ein Brennpunkt....siehe "Bauer sucht Frau".... :D

Donluigi
26.11.2007, 16:40
"Mitgliedschaft in einem Sportschützenclub" - was bitteschön soll das denn bringen? Wenn du deine Waffen ordnungsgemäß lagerst, hat dein Einbrecher die erbeutete Kohle schon ausgegeben, bis du das Ding geladen hast. Von den anderweitigen Konsequenzen mal ganz abgesehen. Diese Sprüche immer. :rolleyes:

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 16:55
Hallo,

die sollen doch ins Arbeitslager.....so, und jetzt kann der Thread geschlossen werden :D

Gruss, Juergen

Ingo.L
26.11.2007, 16:56
Ich würde mich einem Einbrecher nicht in den Weg stellen, wer weiß wie hoch der "aufgerüstet" ist.

Du solltest Dein Geschäft vielleicht mit einem Honeypot ausstatten, d.h. ein Fenster zu einem Raum wo er SEHR leicht einbrechen kann.

Und wenn er dann drin ist, machts "RUMMMMMMMMMMS" und von innen gehen Gitter vor Fenster und Tür. Dann brauchen ihn die Sherrifs nur noch abholen :D

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 17:03
...und dann hat der Einbrecher einen schwachen Kreislauf oder ist klaustrophob und Du kannst Dich dann mit seinen Erben herumschlagen... :D :rofl:

Gruss, Juergen

Black RS
26.11.2007, 17:22
... noch besser einen auf "arm" machen.

Ich habe immer einen Blaumann im Auto und stülpe mir den über den Anzug bevor ich daheim vorfahre. Rolex ab und Swatch dran. Porsche in die entfernte Garage und mit Skoda vorfahren. Hülft! Bisher zumindest :D :twisted: ;)

Greg
26.11.2007, 17:23
Original von Donluigi
...Abgesehen davon: es war nicht alles verkehrt.

DAMALS (http://img532.imageshack.us/my.php?image=filmov0.flv)

:D;)

Dr. K
26.11.2007, 20:24
Original von buchfuchs1
Meine Rachefantasien, die ich vor 17 Jahren hatte, als mich 4 nette junge Männer grundlos halbtot geschlagen haben, behalte ich besser für mich..... =)

Kenn ich, kenn ich... leider!

Gruß,
Marco.

uhrenmaho
26.11.2007, 21:17
Original von Mawal
was für ein Ärger...kann dich gut verstehen...


zur Aufrüstung darf ich dir dieses - legale - Modell empfehlen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroschockpistole

Vorsicht Ulrich,

durch diese Dinger sind in der letzten Zeit schon eine Menge Menschen gestorben.

LG Manfred

paddy
26.11.2007, 21:29
Original von Donluigi
"Mitgliedschaft in einem Sportschützenclub" - was bitteschön soll das denn bringen? Wenn du deine Waffen ordnungsgemäß lagerst, hat dein Einbrecher die erbeutete Kohle schon ausgegeben, bis du das Ding geladen hast. Von den anderweitigen Konsequenzen mal ganz abgesehen. Diese Sprüche immer. :rolleyes:
That´s it, besser es kommt erst gar keiner ins Haus. ;)

karlhesselbach
26.11.2007, 22:33
Nabend die Damen.

Vom Täter noch nichts neues.
Ansonsten habe ich zwischendurch heute immer mal wieder Reparaturmaßnahmen durchgeführt.
Ich kann nicht am Stück dranbleiben, erstens bekomme ich dann schlechte Laune, zweitens war es heute zeitweise zu naß im freien.

Der Spinner ist ja nur aufs Gelände eingebrochen, noch nicht in die Gebäude.
Doof war er obendrein, er hat aufgestellte Münzgeräte aufgebrochen.
Dazu muß man wissen, das im Umkreis von ungefähr einem Kilometer
mindestens 6 gleiche Gräte uneingezäunt angeboten werden. :rofl:
Nein, der Idiot nimmt die eingezäunten Geräte.
Zur Frage weiter oben, es wurde Geld erbeutet, und die Geräte wurden äußerlich beschädigt.
Ob das von einer Versicherung abgedeckt wird muß ich noch erfragen.

Zu den Ratschlägen zur Aufrüstung: Ich bin gut ausgerüstet, meine
Ausrüstung ist auch inzwischen bei behördlicher Stelle bekannt.
Die Polizei macht bei solchen Einsätzen zwischendurch Ab- sowie Nachfragen, da sind solche Umstände dann bekannt.
Vorzeigen muß ich meine Erlaubnis schon lange nicht mehr.

Allerdings fühle ich mich auch charakterlich soweit gefestigt,
das von mir keine Gefahr ausgeht. Ich also die Verhältnismäßigkeit der Mittel genau einzuschätzen weiß.

Also danke für die Ratschläge :gut:

Die "Kopf ab" Diskussion wird bei solchen Sachen zwangsläufig immer wieder entfach, ich möchte jedoch darum bitten, es dieses mal zu unterlassen.
Denn nur wenn dieser Thread offenbleibt, und nicht wegen Ausschreitungen geschlossen werden muß, nur dann kann ich immer
mal wieder berichten was es neues gibt.
Es ist doch eigentlich interessant zu erfahren, ob ein Täter gestellt werden kann, und was sich dann so alles noch ereignet. ;)
Also, bitte keine "Rübe ab" Statements mehr.

Ich finde es auch immer wieder interessant wenn bei Nennumg von festgestellten Kennzeichen kommt: Den kennen wir doch.
Manchmal ist es erschreckend wieviele "Kleinganoven" behördlicherseits
bereits bekannt sind, und trotzdem immer wieder auffallen. :motz:

ehemaliges mitglied
26.11.2007, 23:36
Original von Donluigi
"Mitgliedschaft in einem Sportschützenclub" - was bitteschön soll das denn bringen? Wenn du deine Waffen ordnungsgemäß lagerst, hat dein Einbrecher die erbeutete Kohle schon ausgegeben, bis du das Ding geladen hast. Von den anderweitigen Konsequenzen mal ganz abgesehen. Diese Sprüche immer. :rolleyes:

Ich empfehle dir einen Blick in das Gesetz. Wenn der Aufbewahrungsort einer Norm entspricht ist das kein Problem.

Ich bin nicht vernarrt in die Dinger und stelle auch keine Fotos davon neben meinen Uhren ein wie einige andere Member hier.

Nur eine Anmerkung sei erlaubt. Wer mein Haus widerrechtlich betritt in der Absicht mir oder meiner Familie zu schaden, der muß damit rechnen das ihm bis zu 15 Argumente mit ca. 360 m/s entgegen kommen.

Damit ist das Thema für mich durch.

watchman
27.11.2007, 00:04
Original von Toppits


Nur eine Anmerkung sei erlaubt. Wer mein Haus widerrechtlich betritt in der Absicht mir oder meiner Familie zu schaden, der muß damit rechnen das ihm bis zu 15 Argumente mit ca. 360 m/s entgegen kommen.




mich würd mal interessieren wieviele von euch den eltern der opfer und täter die 360 m/s erklärt haben...

:muede:

karlhesselbach
27.11.2007, 00:18
Bitte !

Nicht diese Diskussion. 8o

So ist das ganze hier nicht gedacht. ;)

Donluigi
27.11.2007, 08:04
Ich empfehle dir einen Blick in das Gesetz. Wenn der Aufbewahrungsort einer Norm entspricht ist das kein Problem.

Ich kenn das Gesetz, John Wayne. hier in unseren Breitengraden muß deine Sportwaffe im Tresor verschlossen sein, ungeladen und die Munition extra abgeschlossen. Aber okay: gesetzt den Fall, dein Bundesland schreibt nur die sichere Lagerung deiner Babies im Holster am Bettpfosten vor: versetzen wir uns kurz in die Situation, wenn es unten im Wohnzimmer mal knarrt nachts.

Erst mal wach werden. Und dann klar werden - letzte Nacht war lang. Und wo ist die Brille? Raus aus dem Bett und hin zum Tresor. Wie war die verdammte Kombi? Mein Geburtstag? Nein, ihr Geburtstag? Ach ja: Postleitzahl minus Geburtsjahr. So, raus mit der Wumme, ich gehe davon aus, daß sie "Betty" heißt. Und rein mit den Murmeln, eine nach der anderen. Bei einigen Normalmenschen würde spätestens jetzt das Adrenalin einsetzen, Hände zittern dann mächtig - gut,daß du in der Combatschulung beim Mossad extra gut aufgepaßt hast. Es läuft.

So, Nachtsichtgerät auf - wir wollen ja kein Licht anmachen. Und von Ecke zu Ecke wie ein Luchs. Jetzt ein Headset, um den Homies vom SWAT-Team die Sachlage durchzugeben, aber heute nicht: es gilt Mann gegen Mann. Leise die Treppe runter, oha, das war der Staubsauger. Egal. Heimvorteil nutzen und rum ums Eck. Da - ein Schatten. Hasta La Vista, Baby. Und schon sind sie auf Reisen, deine 15 Kumpels. Jetzt kannst du dann auch das Licht anmachen - im Haus ist ohnehin jeder wach.

Wenn sich der Rauch dann gelegt hat, wollen wir hoffen, daß es nicht der Pizzadienst war oder deine Frau auf dem Weg zum Kühlschrank. Ach, wir wollen hoffen, daß es überhaupt nix lebendes war. Denn: oha, ein kurzer Blick ins Gesetzbuch zeigt, daß das wilde rumballern mit iener Sportwaffe außerhalb des Sportgeländes doch nicht soo gesetzeskonform war. Egal, ein erprobter Green-Beret weiß immer, wo seine Advocard steckt. Und der Richter war bestimmt auf Mutti am Vorabend, sieht also gut aus.

In diesem Sinne: Happy Hunting. Und laß mal wieder was von dir hören, wenn sie denn DSL im Knast haben.

ehemaliges mitglied
27.11.2007, 08:09
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

PCS
27.11.2007, 08:13
LOOOOOL

Und nun bitte:


Original von karlhesselbach
Bitte !

Nicht diese Diskussion. 8o

So ist das ganze hier nicht gedacht. ;)


Schließlich wollen wir doch wissen, wie es weitergeht....

niksnutz
27.11.2007, 08:15
genau.....vieleicht fallen ja noch ein paar schüsse :D

Mostwanted
27.11.2007, 08:24
:rofl: :rofl: :rofl:


Ja. immer geschmeidig bleiben :op:

mob
27.11.2007, 08:35
Original von Donluigi

Ich empfehle dir einen Blick in das Gesetz. Wenn der Aufbewahrungsort einer Norm entspricht ist das kein Problem.

Ich kenn das Gesetz, John Wayne. hier in unseren Breitengraden muß deine Sportwaffe im Tresor verschlossen sein, ungeladen und die Munition extra abgeschlossen. Aber okay: gesetzt den Fall, dein Bundesland schreibt nur die sichere Lagerung deiner Babies im Holster am Bettpfosten vor: versetzen wir uns kurz in die Situation, wenn es unten im Wohnzimmer mal knarrt nachts.

Erst mal wach werden. Und dann klar werden - letzte Nacht war lang. Und wo ist die Brille? Raus aus dem Bett und hin zum Tresor. Wie war die verdammte Kombi? Mein Geburtstag? Nein, ihr Geburtstag? Ach ja: Postleitzahl minus Geburtsjahr. So, raus mit der Wumme, ich gehe davon aus, daß sie "Betty" heißt. Und rein mit den Murmeln, eine nach der anderen. Bei einigen Normalmenschen würde spätestens jetzt das Adrenalin einsetzen, Hände zittern dann mächtig - gut,daß du in der Combatschulung beim Mossad extra gut aufgepaßt hast. Es läuft.

So, Nachtsichtgerät auf - wir wollen ja kein Licht anmachen. Und von Ecke zu Ecke wie ein Luchs. Jetzt ein Headset, um den Homies vom SWAT-Team die Sachlage durchzugeben, aber heute nicht: es gilt Mann gegen Mann. Leise die Treppe runter, oha, das war der Staubsauger. Egal. Heimvorteil nutzen und rum ums Eck. Da - ein Schatten. Hasta La Vista, Baby. Und schon sind sie auf Reisen, deine 15 Kumpels. Jetzt kannst du dann auch das Licht anmachen - im Haus ist ohnehin jeder wach.

Wenn sich der Rauch dann gelegt hat, wollen wir hoffen, daß es nicht der Pizzadienst war oder deine Frau auf dem Weg zum Kühlschrank. Ach, wir wollen hoffen, daß es überhaupt nix lebendes war. Denn: oha, ein kurzer Blick ins Gesetzbuch zeigt, daß das wilde rumballern mit iener Sportwaffe außerhalb des Sportgeländes doch nicht soo gesetzeskonform war. Egal, ein erprobter Green-Beret weiß immer, wo seine Advocard steckt. Und der Richter war bestimmt auf Mutti am Vorabend, sieht also gut aus.

In diesem Sinne: Happy Hunting. Und laß mal wieder was von dir hören, wenn sie denn DSL im Knast haben.

Sehr gut!!! Manchmal wünschte ich mir einen Button der eine breite Auswahl von deinen Antworten automatisch in bestimmte Threads Zitiert...

@ Topic ein paar gute Handschellen mit angesägtem Schlüssel der nach dem drehen sich abbrechen lässt sind manchmal besser als als ein drohender Klumpen kaltes Stahl der in dieser Situation garnix bringt.

Gruß Marc

ehemaliges mitglied
27.11.2007, 08:44
Sehr witzig!

Leider schmücken sich hier Member mit Anstand und Moral und Solidarisieren sich dann lieber mit dem Tätern als mit den Opfern eines Einbruchs.

Bei dem Einbruch in meinem Haus handelte es sich übrigens um eine Bande aus Rumänien. Die wurden 18 Monate später auf frischer Tat ertappt und anhand der Farbe des Brecheisens (Kuhfuß) konnten die anderen Taten ebenfalls zugeordnet werden.

Donluigi
27.11.2007, 09:13
Nee, is klar. "Solidarisierung mit dem Täter", wenn ich so einen Schmarrn schon lese. Dir ist schon klar, daß du im obigen Setting nicht mehr das Opfer, sondern selbst der Täter bist. Aber mach, wie du es für richtig hältst.

blarch
27.11.2007, 10:12
Bitte beruhigt euch wieder ... schliesslich wollen wir alle wissen wie es weitergeht ;)

Donluigi
27.11.2007, 10:14
Ich kann dir sagen, wies ausgeht: Anzeige gegen unbekannt und die verläuft im Sand.

Und Toppits und ich treffen uns am Weihnachtstreffen in der Pianobar und bumsens aus - wie echte Kerle :D :dr:

PCS
27.11.2007, 10:15
Ist festgehalten. ;)

buchfuchs1
27.11.2007, 10:17
:rofl: :rofl: :rofl: :dr:

ehemaliges mitglied
27.11.2007, 20:47
Puh, das ist ein harter Wettbewerb.

Thrombosestrümpfe vs. Bauch-Weg-Gürtel.

Hat die Bar auch ein Piano oder ist das so ein Schuppen mit rotem Samt, gedämpften Licht und teurem "Schaumweinpiccolofake"?

Mostwanted
27.11.2007, 21:15
Original von PCS
Ist festgehalten. ;)

Ich bring die Videokamera mit :bgdev:

ibi
27.11.2007, 21:16
Original von Mostwanted

Original von PCS
Ist festgehalten. ;)

Ich bring die Videokamera mit :bgdev:

bring das per live stream online
r-l-x.tv :D

:D

paddy
27.11.2007, 22:05
Ja, bitte, unbedingt.


Original von Donluigi
...
Und der Richter war bestimmt auf Mutti am Vorabend, sieht also gut aus.
...
Du Sack. ;)

ehemaliges mitglied
27.11.2007, 22:10
Eure Erwartungen muß ich leider etwas dämpfen. Ich bin für das Weihnachtstreffen nicht gemeldet und das WE ist meiner Liebsten versprochen. Ihr wurde heute der kleine Finger verdrahtet (Ich war es nicht, weder der Bruch noch der Draht!).

Bin aber 100%ig in Wien Mitte Dezember, Flug und Hotel sind gebucht. :gut:

PCS
27.11.2007, 23:11
Ah! Hätte schwören können, Du kommst. Aber hast Recht. War Wien...

buchfuchs1
27.11.2007, 23:21
Schade.

Mawal
28.11.2007, 08:04
Original von Donluigi

Ich empfehle dir einen Blick in das Gesetz. Wenn der Aufbewahrungsort einer Norm entspricht ist das kein Problem.

Ich kenn das Gesetz, John Wayne. hier in unseren Breitengraden muß deine Sportwaffe im Tresor verschlossen sein, ungeladen und die Munition extra abgeschlossen. Aber okay: gesetzt den Fall, dein Bundesland schreibt nur die sichere Lagerung deiner Babies im Holster am Bettpfosten vor: versetzen wir uns kurz in die Situation, wenn es unten im Wohnzimmer mal knarrt nachts.

Erst mal wach werden. Und dann klar werden - letzte Nacht war lang. Und wo ist die Brille? Raus aus dem Bett und hin zum Tresor. Wie war die verdammte Kombi? Mein Geburtstag? Nein, ihr Geburtstag? Ach ja: Postleitzahl minus Geburtsjahr. So, raus mit der Wumme, ich gehe davon aus, daß sie "Betty" heißt. Und rein mit den Murmeln, eine nach der anderen. Bei einigen Normalmenschen würde spätestens jetzt das Adrenalin einsetzen, Hände zittern dann mächtig - gut,daß du in der Combatschulung beim Mossad extra gut aufgepaßt hast. Es läuft.

So, Nachtsichtgerät auf - wir wollen ja kein Licht anmachen. Und von Ecke zu Ecke wie ein Luchs. Jetzt ein Headset, um den Homies vom SWAT-Team die Sachlage durchzugeben, aber heute nicht: es gilt Mann gegen Mann. Leise die Treppe runter, oha, das war der Staubsauger. Egal. Heimvorteil nutzen und rum ums Eck. Da - ein Schatten. Hasta La Vista, Baby. Und schon sind sie auf Reisen, deine 15 Kumpels. Jetzt kannst du dann auch das Licht anmachen - im Haus ist ohnehin jeder wach.

Wenn sich der Rauch dann gelegt hat, wollen wir hoffen, daß es nicht der Pizzadienst war oder deine Frau auf dem Weg zum Kühlschrank. Ach, wir wollen hoffen, daß es überhaupt nix lebendes war. Denn: oha, ein kurzer Blick ins Gesetzbuch zeigt, daß das wilde rumballern mit iener Sportwaffe außerhalb des Sportgeländes doch nicht soo gesetzeskonform war. Egal, ein erprobter Green-Beret weiß immer, wo seine Advocard steckt. Und der Richter war bestimmt auf Mutti am Vorabend, sieht also gut aus.

In diesem Sinne: Happy Hunting. Und laß mal wieder was von dir hören, wenn sie denn DSL im Knast haben.



ein wahres Kleinod.... :gut:

botti800
28.11.2007, 08:10
in unsere lokale ist öffters eingebrochen worden.

haben wir immer ohne polizei geregelt....

buchfuchs1
28.11.2007, 08:56
8o

AFFA

ehemaliges mitglied
28.11.2007, 09:14
Genau. Die 81 löst so manches Problem.........

buchfuchs1
28.11.2007, 09:17
;) :gut:

cardealer
28.11.2007, 09:40
8o 8o mus ich uffbasse was ich in den semmeln scheib ;) ;)

buchfuchs1
28.11.2007, 09:42
Hier ist ja nicht die Realität. :D

karlhesselbach
28.11.2007, 09:48
Männer bitte,

nicht jeder darf so schreiben,
gerade auf alten Knochen sind die Flügel nicht
so richtig gewachsen :D

Vielleicht sollte ich in den Nachtstunden mal
ein anders Avatar nehmen 8o

buchfuchs1
28.11.2007, 09:55
:rofl: :rofl:

Zeig mal ein Vorschlags-Avatar :D

karlhesselbach
28.11.2007, 09:58
Nene, nur nachts.

Obwohl das schwarz weiße viel schöner ist.

Wenn ich Photoshopmäßig was drauf hätte. würde ich mir das anfertigen.
Aber, ich pack es nicht.
Ich benötige da etwas Hilfe.

office-dweller
28.11.2007, 13:07
Also IMO funktioniert eine Oyster-Strategie besser zum Erfolg (nicht beklaut zu werden) als die Counterstrike Strategie.

Ein gescheiter Safe bringt doch mehr als ein Waffenarsenal und funktioniert sogar bei Abwesenheit.

buchfuchs1
28.11.2007, 13:12
Ich kann kaum alle Wertsachen in den Safe packen.....

office-dweller
28.11.2007, 15:57
Original von buchfuchs1
Ich kann kaum alle Wertsachen in den Safe packen.....

Ja okay, die Frau musst Du halt immer bei Dir führen.

buchfuchs1
28.11.2007, 16:02
WERT-Sachen keine Nutzgegenstände..... :D

Vanessa
28.11.2007, 16:14
Original von buchfuchs1
WERT-Sachen keine Nutzgegenstände..... :D

:rofl: :rofl: :rofl: