Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das war günstig ...
Für den Preis hätte ich die auch genommen ....
Wie wohl die Chancen stehen, den Vertrag durchzusetzen ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=27876&item=4921781741&rd=1
GMT - MASTER
09.09.2004, 22:04
Ist das nicht sogar jemand aus dem Forum ??? :D
Ich hätte sie auch für den Doppelten Preis genommen :D ;)
Das ist ein Forumsarm- denn kenn ich :D :D :D :D
ehemaliges mitglied
09.09.2004, 22:16
8o 8o 8o uuuuuuuuuaaahh - ujuijuijuijuijui - das tut weh !
Es gab sogar zwei Uhren zu dem Preis ..... ;( ;( ;(
Ja...Preis in ordnung, aber gibt's doch auch Versandskosten ! ;)
Ja...Preis in ordnung, aber gibt's doch auch Versandskosten
http://smilies.cw08.calibra-web.de/html/images/smilies/computer/252.gif ([URL=http://www.World-of-Smilies.com)]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html/images/smilies/computer/252.gif (http://www.World-of-Smilies.com)
THX_Ultra
09.09.2004, 23:40
Ja das Handgelenk ist doch sehr markant...
Es gehört einer im Forum nicht unumstrittenen Person ;)
Aber vergleicht selbst HIER (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=3522&sid=&hilight=79280)
:D:D
eindeutig oder?
Achja und hier (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=4286&sid=)noch die gleichen Bilder aus unserem Sales Corner...
Red_Sub69
10.09.2004, 00:13
Also, ich hätt' zu dem Preis gleich 1000 Stück abgenommen. :D :D :D
Man braucht ja schließlich auch mal Geschenke, oder? ;)
Der Vertrag ist natürlich gültig, aber ich schätze mal, die Uhr ist plötzlich auf wundersame Weise verschwunden oder "zerstört worden". :D
Daytona MOP
10.09.2004, 05:53
der Arme ! Wie das ?
man sollte hat nie mit einer Flasche Wein intus eine Auktion einstellen :D :D :D
Ich denke mal er hat sich verklickt (Auktion zum Höchstpreis // Festpreis bzw. Sofortkauf)
Der Vertrag ist natürlich ungültig !! Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich hier nicht mit den speziellen Fachausdrücken aufwarten. Aber Fakt ist, damit ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt, muss eine eindeutige Willenserklärung des Verkaufers vorliegen.
Rechtsgeschäft = eine oder mehrere Willenserklärungen mit Rechtsfolge
Ist ein Rechtsgeschäft scheinbar erfolgt, obwohl eine Partei keine Rechtsbindung verfolgt hat, so ist der Vertrag unwirksam.
Liegt ein Versehen vor, was ja bei dieser Auktion eindeutig zu sehen ist, ist der Vetrag ungültig.
Anfechtung von Rechtsgeschäften
- Gültig zustande gekommen Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft nichtig.
Anfechtungsgründe
- Irrtum in der Erklärung
- Der Vertag entspricht nicht dem, was der Erklärende wollte. Falscher Preis durch Versprechen oder Verschreiben
jep, M.E. kann der VErtrag angefochten werden
siebensieben
10.09.2004, 11:52
Ich schätze mal, dass zwischen Rechthaben und Rechtbekommen etwa 7000 bis 8000 Euro liegen. ;)
THX_Ultra
10.09.2004, 17:04
Hm denke auch dass man über den Irrtum hier wieder rauskommt - der ist ja in dem Fall fast offensichtlich bzw. ziemlich leicht zu erklären.
Ein "normaler" Mensch würde eine Uhr die ein vielfaches Wert ist nicht zu dem Sofort-Kaufen Preis einstellen.
Wenn Tudormaniac das glaubhaft machen kann, dass er sich da vertan hat oder das Sytsem eine Tücke hatte, dann glaub ich nicht, dass der Vertrag erfüllt werden muss, bzw. wirksam ist/wird.
8o ?( :wall: AUTSCH !! ?( ?(
http://www.wortfilter.de/News/news726.html
THX_Ultra
11.09.2004, 20:55
Ja ich glaub darüber haben wir hier schon mal diskutiert.
Dieser Fall scheint mir aber anders zu sein - da kann man schon leichter auf Irrtum plädieren als im Fall des zurückgezogenen Gebotes.
Ich weiss, war nur mal so ein Gedanke zu was bei unserem "Rechtsstaat" so alles möglich ist. :(
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.