Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Frage>
Kiki Lamour
01.04.2007, 09:35
Ich habe letzte Woche Donnerstag ein Auto über Ebay verkauft per Sofort-Kauf. Der Käufer hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet bezgl. der Abholug. Jeden Tag bis jetzt habe ich ihn angeschrieben und ihn gebten sich doch bei mir zu melden.
Wie lange muss ich ihm Zeit geben? Ich hätte das Auto zwischenzeitlich schon 2x verkaufen können.
Hat er nach Ablauf der 1 Wochenfrist noch Anspruch auf den Artikel?
Kiki Lamour
01.04.2007, 10:41
hat keiner eine idee?
Red_Sub69
01.04.2007, 10:45
10 Tage abwarten und dann über ebay - Unstimmigkeiten online klären - einen nicht bezahlten Artikel melden.
Falls das partout nicht hilft, einen Anwalt einschalten und das Geld einklagen. Durch Abgabe des Gebots ist schließlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Ich würde Ihm schriftlich eine kurze Frist setzen, damit er in Verzug kommt. In diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er einen rechtverbindlichen Kaufvertrag geschlossen hat. Sollte er den Wagen nicht abholen, drohen Schadensersatzansprüche.
Sollte er im Verzug sein kannst Du den Wagen verkaufen und ggf. Schadenersatz verlangen (sofern auch ein Schaden entstanden ist)
Vom Grundsatz her ´ne klare Angelegheit.
....und Ebay melden!!
:motz: Es gibt echt Idioten
Essentials
01.04.2007, 10:48
Jetzt anderweitig abgeben geht nicht. Wenn er sich noch meldet, hast du ein Problem. Meldung an Ebay, erst nach Löschen der Auktion verkaufen.
Kiki Lamour
01.04.2007, 11:06
alles klar, danke!
aber wie lang muss ich warten? 1 woche?
10 Tage Frist sollte reichen, die Frist würde ich Ihm aber schriftlich stellen (Einschreiben/Rückschein)
Kiki Lamour
01.04.2007, 11:10
ok, werd morgen nen brief aufsetzen...
p.s. versuche, ihn per tel. zu erreichen scheiterten leider, nummer nicht vorhanden :(
immer schriftlich.
Mündlich ist es später ggf. mit der Beweislage etwas schwer.
Schreibe auch in den Brief, das Du nach Ablauf der Frist den Wagen anderweitig Verkaufen kannst.
Du könntest auch einen Anwalt beauftragen. So wie es aussieht muss er den bezahlen (falls er Geld hat :grb: )
Red_Sub69
01.04.2007, 11:16
Klingt nicht gut... heutzutage Autos zu verkaufen ist sowieso eine Strafe... :rolleyes:
Kiki Lamour
01.04.2007, 11:19
Original von Red_Sub69
heutzutage Autos zu verkaufen ist sowieso eine Strafe... :rolleyes:
davon kann ich ein lied singen... =(
Hallo KiKi,
wenn Du den Wagen geweblich verkauft hast, dann hat der Kunde automatisch ein Rücktrittsrecht.
wenn der Waren privat verkauft wurde hat der Kunde KEIN Rücktritsrecht.
Er ist dazu verpflichtet das Auto abzunehmen. Andernfalls konnst Du Schadensersatzansprüche geltent machen. Die Gerichte sind in solchen Fällen meist auf der Seite des VK, da ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.
Vorschalg:
1) nach 7 Tagen Unstimmigkeit über eBay melden
2) fristen für den ZAhlungseingang oder die Übergabe setzen am besten per Einwurfeinschreiben. (die werden vor Gericht zu 100% anerkannt und der Käufer hat nicht die Möglichkeit die Annahme des Einschreibend abzulehnen :-)
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