Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsrechtler vor - Verjährung OWi-Verfahren Geschwindigkeit
Street Bob
05.10.2015, 12:11
Hallo zusammen!
Meine Frage kurz:
Erst am 16.9.2015 erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zu einer punktebewehrten Geschwindigkeitsübertretung vom 26.06.2015. Zur Vermeidung Fahrtenbuch benennt er mit Schreiben vom 23.09.2015 richtig die im Radarfoto abgebildete Fahrerin. (Ob man künftig so verfahren sollte, soll hier nicht betrachtet werden). Diese erhält am 28.09.2015 einen am 25.09.2015 ausgestellten Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ("Ihnen wird zur Last gelegt....")
Nur um die Klärung folgender Frage geht es mir:
Ist meine Vermutung richtig, dass die Verjährung in diesem Fall am 25.09.2015 eingetreten ist und somit die Verfolgungsvoraussetzungen für die Bußgeldstelle entfallen sind?
Besten Dank im Voraus!!!
Agent0815
05.10.2015, 12:24
Aus dem Bauch:
Die Ermittlungshandlung am 25.09.2015 (Datum des Anhörbogens) war wohl noch rechtzeitig. Geschlafen hat hier wohl der Halter, da er zu schnell geantwortet hat
Zusendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung.
Street Bob
05.10.2015, 13:06
Das sehe ich auch so. Allerdings nur die des Anhörungsbogens an die Fahrerin. Und die war am 25.9.2015, dem Tag der Verjährung. Liege ich da falsch?
Agent0815
05.10.2015, 13:24
Und die war am 25.9.2015, dem Tag der Verjährung. Liege ich da falsch?
Eben - Verjährung endete am 25.9.2015 24.00 Uhr - also war der Anhörbogen noch rechtzeitig und verjährungsunterbrechend.
Chuck_Bass
05.10.2015, 15:43
Eben - Verjährung endete am 25.9.2015 24.00 Uhr - also war der Anhörbogen noch rechtzeitig und verjährungsunterbrechend.
+1
ehemaliges mitglied
05.10.2015, 15:57
Tja, da war der TS bissel zu schnell...... Fahrtenbuch gibts nämlich so schnell nicht, auch wenn damit immer gedroht wird.
Tja, da war der TS bissel zu schnell...... Fahrtenbuch gibts nämlich so schnell nicht, auch wenn damit immer gedroht wird.
naklar - erzähl das mal den berliner Schreibtischtäter :motz:
ehemaliges mitglied
05.10.2015, 17:25
Hattest eins, ibi ? 8o
Street Bob
05.10.2015, 17:28
Tja, da war der TS bissel zu schnell...... Fahrtenbuch gibts nämlich so schnell nicht, auch wenn damit immer gedroht wird.
Den hat es diesmal gottseidank nicht getroffen ... :D
Besten Dank Euch allen!
Hattest eins, ibi ? 8o
dauerabo :mimimi:
:D
ein geschäftsfahrzeug muß aktuell eins führen - gut das ich den nicht fahre :D
Gilt jetzt das Datum der Erstellung des Anhörungsbogens oder das Datum der Zustellung? Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich meine die Zustellung zählt.
pfandflsche
05.10.2015, 21:19
meines wissens datum der ausfertigung durch den staatsbediensteten.
Sogar noch früher: das erste Mal, dass der Betroffene in der Akte erwähnt wird.
Die Behörde hat eben drei Monate Zeit, rauszufinden, was passiert ist. Wenn sie innerhalb von drei Monaten den Fahrer rausfinden, können sie den Bußgeldbescheid kurz danach noch zustellen lassen,
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