Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerberater ges.: Gew. Aufenthaltsort in Übersee & selbst genutzte Eigentumswohnung
Hallo zusammen,
eventuell kann mir jemanden einen spezialisierten Steuerberater empfehlen:
Ich überlege für meine Firma ins Ausland zu gehen, zunächst sind 12 Monate geplant, die sich aber voraussichtlich auf 24-60 Monate strecken werden.
Für 12 Monate möchte ich ungern meine Eigentumswohnung ausräumen und untervermieten da ich keine Lust habe das mir jemand die Küche etc. in den 12 Monaten abwohnt, während ich alles die letzten 3 Jahre gehegt und gepflegt habe. Zudem wird es bei 12 Monaten sowieso schwierig jemanden zu finden. Sollte sich nach 12 Monaten abzeichnen, dass es doch länger wird, würde ich wohl Einlagern lassen und mir einen Mieter suchen.
Der gewöhnliche Aufenthaltsort von mir wird definitiv in Übersee sein. Allerdings weiß ich auch, da ich bei einer leerstehenden Wohnung theoretisch jederzeit zurückkehren kann, würde ich aber weiterhin der Deutschen Besteuerung unterliegen, was aus finanzieller Sicht äußerst unattraktiv wäre und mich einige zehntausend Euro an Einkommenssteuer kosten würde, die ich mir sonst sparen könnte.
Ich such jetzt jemand der mir Ratschläge geben kann mit der Situation umzugehen.
Ralf1975
17.02.2015, 16:37
Der gewöhnliche Aufenthaltsort von mir wird definitiv in Übersee sein. Allerdings weiß ich auch, da ich bei einer leerstehenden Wohnung theoretisch jederzeit zurückkehren kann, würde ich aber weiterhin der Deutschen Besteuerung unterliegen,
Wo hast Du den die Info her, ich hatte mehrere Jahre einen Job im Ausland und eine Wohnung in Deutschland.
Die Steuern habe ich in dem Land bezahlt, in dem meine Einkünfte waren und auch der Lebensmittelpunkt, was in diesem Fall zum Glück identisch mit dem niedrigeren Steuersatz im Ausland war.
Agent0815
17.02.2015, 16:56
Dazu braucht´s keinen Spezialisten. Jeder Kollege, der noch eigenmächtig geradeaus laufen kann, sollte das beantworten können :dr:
kurvenfeger
17.02.2015, 17:02
So lange Du hier eine Dir zur Verfügung stehende Wohnung hast, musst Du für die Zeiträume, die Du in D bist, hier Steuern zahlen.
Wenn Du keinen Wohnsitz hier hast, dann nicht.
Datejust94
17.02.2015, 17:14
Nach §§8,9 der Abgabenordnung ist jeder der einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hier uneingeschränkt mit seinem Welteinkommen Einkommensteuerpflichtig.
Da du die Wohnung aber vermietest, wären das Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß §2 Absatz 1 Nr 6 in Verbindung mit §21 des EStG. Damit wärst du mit diesen Einnahmen beschränkt Einkommensteuerpflichtig in Deutschland.
PS: Ich gebe keine Garantie auf das obene geschriebene, ich bin lediglich ein Student der gerade das Fach Unternehmensbesteuerung hat.
Wo hast Du den die Info her, ich hatte mehrere Jahre einen Job im Ausland und eine Wohnung in Deutschland.
Die Steuern habe ich in dem Land bezahlt, in dem meine Einkünfte waren und auch der Lebensmittelpunkt, was in diesem Fall zum Glück identisch mit dem niedrigeren Steuersatz im Ausland war.
So wie ich das sehe liegt der gewöhnliche Aufenthaltsort mit der 183 Tage Regelung nicht in Deutschland aber solange man eine Eigentumswohnung hat die mir jederzeit in Deutschland zur Verfügung steht bin ich auch hier steuerpflichtig sprich solange die Wohnung nicht verkauft oder vermietet wird oder wenigstens nachgewiesen wird das dies versucht wird (Inserate, Kosten für Makler etc.) bin ich hierzulande voll steuerpflichtig.
Thomas Arte
17.02.2015, 17:33
Hey,
Hallo zusammen,
eventuell kann mir jemanden einen spezialisierten Steuerberater empfehlen:
Ich überlege für meine Firma ins Ausland zu gehen, zunächst sind 12 Monate geplant, die sich aber voraussichtlich auf 24-60 Monate strecken werden.
Wenn du sowieso davon ausgehst, 2 Jahre und länger im Ausland zu sein, würde ich persönlich die Wohnung vermieten.
(oder du kommst bei deinen Überlegungen zum Schluss, nicht ins Ausland zu gehen) :bgdev:
kurvenfeger
17.02.2015, 17:37
Bei mir in Indien war es wie oben geschrieben. Ich musste penibel einen Kalender führen, wann ich mich wo aufhalte.
Hey,
Wenn du sowieso davon ausgehst, 2 Jahre und länger im Ausland zu sein, würde ich persönlich die Wohnung vermieten.
(oder du kommst bei deinen Überlegungen zum Schluss, nicht ins Ausland zu gehen) :bgdev:
Ich gehe davon aus, der Vertrag geht aber erstmal über ein Jahr und wie gesagt ich möchte fur 12 Monate ungern irgendwen in die Wohnung lassen die Wohnung war von der Ausstattung (teure Bodenbeläge, viele Einbauten, Küche in der Mittelklasse Wagen Preisklasse etc.) nie zum vermieten gedacht.
Ralf1975
17.02.2015, 19:32
So wie ich das sehe liegt der gewöhnliche Aufenthaltsort mit der 183 Tage Regelung nicht in Deutschland aber solange man eine Eigentumswohnung hat die mir jederzeit in Deutschland zur Verfügung steht bin ich auch hier steuerpflichtig sprich solange die Wohnung nicht verkauft oder vermietet wird oder wenigstens nachgewiesen wird das dies versucht wird (Inserate, Kosten für Makler etc.) bin ich hierzulande voll steuerpflichtig.
Die Steuer hat damals KPMG erstellt und es mussten die Tage an denen gearbeitet wurde dokumentiert werden, für die wenigen Tage an denen ich in der Zentrale in Deutschland gearbeitet habe, musste ich hier in D Steuern zahlen.
wiener_blut
17.02.2015, 20:45
Die Steuer hat damals KPMG erstellt und es mussten die Tage an denen gearbeitet wurde dokumentiert werden, für die wenigen Tage an denen ich in der Zentrale in Deutschland gearbeitet habe, musste ich hier in D Steuern zahlen.
Das klingt aber nach Entsendung?
@MattR: ist das bei dir auch der Fall? Dann müsste sich dein AG kümmern oder bekommst du mit dem ausl. AG einen neuen Vertrag? Im Übrigen ist mE Leerstand einer Egt-Wohnung zwar Indiz für Rückkehrabsicht, hat aber hier wenig mit der Besteuerung an sich zu tun. Ich weiß jetzt leider nicht, ob und wie das DBA mit Indien besteht/ausgestaltet ist, normalerweise sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit da zu besteuern, wo der Stpfl seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und die Tätigkeit verrichtet, siehe aber auch 183-Tage-Regel, zu Bedenken ist auch ein unterjähriger Weggang, da muss man schon genau rechnen ... Vermietest du deine Immobilie in D richtet sich die Stpfl nach dem Belegenheitsort, also beschränkte Steuerpflicht in D.
Vertrag ist noch in Diskussion. Ich bin bei der deutschen Tochterfirma und würde bei der Mutterfirma arbeiten. Beide Szenarien sind denkbar.
chinaschmidt
18.02.2015, 03:37
wo du angestellt (und bezahlt wirst) ist zunaechst unerheblich.
Dein Welteinkommen ist an dem Ort an dem du deinen Lebensmittelpunkt hast (und nachweisen kannst: Abmelden in D und anmelden am neuen Wohnsitz. Kinder? Schule? Vereinsugehoerigkeit? etc..) steuerpflichtig.
WENN du dein Huette vermietest (oder sonst Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung hast), ist das Einkommen daruas beschraenkt in D steuerpflichtig.
Mir wurde eben erklärt, auch wenn man alles abmeldet und auch das gesamte Jahr Deutschland nicht betritt, so muss man doch hier versteuern, solange man eine Wohnung hat die man nutzen kann.
Das Mieteinnahme etc in Deutschland zu versteuern sind ist mir bekannt, im Zielland sind die deutschen Miet Einnahmen ersr ab dem 6. Jahr zu versteuern davor muss ich mir diesbezüglich keine großen Gedanken machen.
wiener_blut
18.02.2015, 09:49
Mir wurde eben erklärt, auch wenn man alles abmeldet und auch das gesamte Jahr Deutschland nicht betritt, so muss man doch hier versteuern, solange man eine Wohnung hat die man nutzen kann.
Das Mieteinnahme etc in Deutschland zu versteuern sind ist mir bekannt, im Zielland sind die deutschen Miet Einnahmen ersr ab dem 6. Jahr zu versteuern davor muss ich mir diesbezüglich keine großen Gedanken machen.
Ob Entsendung oder eigener Vertrag ist insofern von Bedeutung, dass große Unternehmen bei Entsendung meistens alles für den AN regeln, inkl StE im Ausland, manchmal auch Inland
Wo genau du versteuerst kommt darauf an, wo du hingehst - besteht kein DBA sind die Folgen anders, besteht ein DBA kommts drauf an, ob es die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode normiert.
AndreasL
18.02.2015, 20:34
Mir wurde eben erklärt, auch wenn man alles abmeldet und auch das gesamte Jahr Deutschland nicht betritt, so muss man doch hier versteuern, solange man eine Wohnung hat die man nutzen kann.
...
Das klingt ja wirklich eigenartig. Würde dies auch für 20 qm Ferienwohnung zur Verwahrung der Möbel oder auch bei Verfügungstellung für Eltern, Geschwister o.ä. gelten?
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