Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutscher Pass Frage ???
jigga2k1
12.01.2015, 20:23
Ich hätte da mal eine Frage villeicht kann mir da jemand helfen.
Auf meinen Formular steht drauf Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag.
Ich wurde damals nach der Ausbildung übernommen und habe daher nur den Ausbildungsvertrag.
Reicht das aus ?? Oder bestehen die da auf einen Arbeitsvertrag ??
biffbiffsen
12.01.2015, 20:44
Ich verstehe die Frage nicht.
Nicht nur du :D
Die Überschrift ist schon :ka:
21prozent
12.01.2015, 20:49
Ich würde vermuten, dass DIE auf einen Arbeitsvertrag bestehen. Das Anliegen des TS verstehe ich aber auch nicht :ka:
jigga2k1
12.01.2015, 20:52
Ich verstehe die Frage nicht.
Ich möchte einen deutschen Pass beantragen.Ich NIX DEUTSCH !!!
Dafür habe ich jetzt ein Formular erhalten mit Unterlagen die ich dafür brauch....
Meine Frage: Brauch ich einen Arbeitsvertrag oder reicht ein Ausbildungsvertrag ??
Aber Du wirst doch, nach der Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis, einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben?! :grb:
ein ausbildungsvertrag endet üblicherweise automatisch nach ende der ausbildung, bzw. nach bestehen der prüfung. du müsstest also mindestens einen neuen arbeitsvertrag oder zusatz zu deinem "alten" ausbildungsvetrag bekommen und auch unterschrieben haben.
Die Frage lautet, ob für die Erlangung eines deutschen Passes ein Arbeitsvertrag notwendig ist.
Der TS hat noch einen Ausbildungsvertrag, obwohl die Lehre bereits abgeschlossen wurde.
Der TS hat noch einen Ausbildungsvertrag, obwohl die Lehre bereits abgeschlossen wurde.
wenn ich mich nicht irre, geht genau das nicht.
Thomas Arte
12.01.2015, 21:05
Hey,
wenn ich mich nicht irre, geht genau das nicht.
Soll ja auch Schwarzarbeit geben ... also möglich ist vieles, aber für den Pass reicht das vermutlich dann nicht?
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Ich möchte einen deutschen Pass beantragen.Ich NIX DEUTSCH !!!
Dafür habe ich jetzt ein Formular erhalten mit Unterlagen die ich dafür brauch....
Meine Frage: Brauch ich einen Arbeitsvertrag oder reicht ein Ausbildungsvertrag ??
Ruf da doch einfach mal an, wo auch immer die Formulare herkommen. :ka:
Viel Spass noch in Deutschland.
jigga2k1
12.01.2015, 21:09
ein ausbildungsvertrag endet üblicherweise automatisch nach ende der ausbildung, bzw. nach bestehen der prüfung. du müsstest also mindestens einen neuen arbeitsvertrag oder zusatz zu deinem "alten" ausbildungsvetrag bekommen und auch unterschrieben haben.
Habe nur noch den Ausbildungsvertrag.Hilft ja alles nichts ?? Daher meine Frage reicht Ausbildungsvertrag aus ja oder nein ?? Wollte eigentlich alles am Donnerstag abgeben.Hilfe am Telefon gibt es dort auch nur am Donnerstag..
Thomas Arte
12.01.2015, 21:09
Hey,
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Ja, aber soweit ich weiß, ist es vorgeschrieben, innerhalb einer gewissen Frist eine schriftliche Version anzufertigen. Mündlich ist einfach schlecht für Fälle wie den mit dem Pass.
Schnell nochmal gegoogelt: Link (http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/)
Nach §2 NachwG muss also spätestens einen Monat später eine schriftliche Ausfertigung vorliegen usw.
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.
jigga2k1
12.01.2015, 21:12
Ruf da doch einfach mal an, wo auch immer die Formulare herkommen. :ka:
Viel Spass noch in Deutschland.
Du bist schon LUSTIG :) ?? Ich will ja am Donnerstag hingehen aber telefonisch erreicht man da einen aber auch nur am Donnerstag...
ist deine ausbildung beendet? hast du die prüfung bei der ihk bestanden? arbeitest du NACH dieser erfolgreichen prüfung bei dieser firma?? und habt ihr mündlich dazu etwas vereinbart??
Habe nur noch den Ausbildungsvertrag.Hilft ja alles nichts ?? Daher meine Frage reicht Ausbildungsvertrag aus ja oder nein ?? Wollte eigentlich alles am Donnerstag abgeben.Hilfe am Telefon gibt es dort auch nur am Donnerstag..
Nein,da Ausbildung beendet ist der Ausbildungsvertrag nicht mehr gültig.
Du benötigst einen Arbeitsvertrag,einen schriftlichen.Mündlich zählt hier nicht.Wende dich an deinen Arbeitgeber.
jigga2k1
12.01.2015, 21:17
Naja ich seh schon, ich muss wohl eine schriftlich Bestätigung von meinen Arbeitgeber anfordern.Wollte mir das eigentlich ersparen, da ich hier über eine Woche warten muss.
Du bist schon LUSTIG :) ?? Ich will ja am Donnerstag hingehen aber telefonisch erreicht man da einen aber auch nur am Donnerstag...
Alles klar. Lass dir einfach von deinem Arbeitgeber einen Vertrag geben. Dazu ist er verpflichtet.
Vorgeschrieben ist es nicht, aber wohl besser.
jigga2k1
12.01.2015, 21:19
ist deine ausbildung beendet? hast du die prüfung bei der ihk bestanden? arbeitest du NACH dieser erfolgreichen prüfung bei dieser firma?? und habt ihr mündlich dazu etwas vereinbart??
Ja ich bin seit 15 Jahren FERTIG mit der Ausbildung :) Kann sein das ich damals was bekommen habe aber leider finde ich hier bei mir nichts :(
vincentjun
12.01.2015, 21:20
Denke das du einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorlegen musst.
vielleicht hilft dir der Link etwas weiter
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
jigga2k1
12.01.2015, 21:22
Alles klar. Lass dir einfach von deinem Arbeitgeber einen Vertrag geben. Dazu ist er verpflichtet.
Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen..........
ein michael
12.01.2015, 21:24
ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin).
Von daher könnte der Threadstarter mangels vorhandenem schriftlichen Arbeitsvertrag nix vorlegen. Dein abgelaufener Ausbildungsvertrag ( ggfls mit Prüfungszeugnis ) und Gehaltsabrechnungen können zumindest bestätigen, dass du in Lohn und Brot bist. Ob dass der Behörde ausreicht, weiß ich jedoch nicht. Im Zweifel wirst du Unterlagen nachreichen müssen.
jigga2k1
12.01.2015, 21:24
Denke das du einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form vorlegen musst.
vielleicht hilft dir der Link etwas weiter
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Da steht aber auch nur abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung.Von Arbeitsvertrag lese ich da nichts..
Vorgeschrieben ist es nicht, aber wohl besser.
In diesem Fall schon.
vincentjun
12.01.2015, 21:28
Vielleicht reichen auch deine Gehaltsabrechnungen der letzten Monate aus.
Ich denke Du nur nachweisen musst das du arbeitest, mit Vertrag oder der Abrechnung.
jigga2k1
12.01.2015, 21:35
Vielleicht reichen auch deine Gehaltsabrechnungen der letzten Monate aus.
Ich denke Du nur nachweisen musst das du arbeitest, mit Vertrag oder der Abrechnung.
Bei mir auf derm Zettel steht drauf:
Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung.
Wäre halt gut wenn hier schonmal jemand einen deutschen Pass beantragt hätte ??
Bei mir wollten die damals nur die BWA meiner Eltern sehen, alternativ 3 Gehaltsabrechnungen.
Einen Arbeitsvertrag wollten sie nicht
Bei mir auf derm Zettel steht drauf:
Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung.
Wäre halt gut wenn hier schonmal jemand einen deutschen Pass beantragt hätte ??
Ich denke, dass es hier um den Nachweis geht, das du der deutschen Sprache mächtig bist! Bei mir war es so, dass ich entweder einen Schul-, bzw. Ausbildungsvertrag vorlegen musste. Alternativ, sollte die dies nicht möglich sein, müsstest du den Deutsch-Test absolvieren.... Den Arbeitsvertrag benötigt die Ausländerbehörde für den Nachweis, dass du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Ich möchte einen deutschen Pass beantragen.Ich NIX DEUTSCH !!!
Wollte eigentlich alles am Donnerstag abgeben.Hilfe am Telefon gibt es dort auch nur am Donnerstag..
Du bist schon LUSTIG :) ??
Wäre gut wenn Du etwas mehr Einsatz zeigen würdest und nicht alles gleich und sofort haben willst und alles für doof hältst. Vor allem wenn man anscheinend selbst was verbummelt hat.
Und wäre auch nett wenn Du etwas netter hier antworten würdest. Schließlich suchst Du Hilfe. Und vielleicht kennst Du das Sprichwort mit dem Wald und hereinrufen. ;)
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin) ....
Gruß an deine Frau, auch Juristen können nicht alles wissen: ;)
Nachweisgesetz § 1, Anwendungsbereich (http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__1.html): "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden ..."
Und § 2, Nachweispflicht (http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html): "(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ... "
Spacewalker
12.01.2015, 23:57
Ich habe auch keinen Arbeitsvertrag. Und das seit 35 Jahren. :flauschi:
Welches ist denn das Ursprungsland der Migration? EU oder Nicht EU?
Ich bin mir nicht sicher, dass man fuer einen Pass (oder vielleicht besser Einbuergerung) einen Arbeitsvertrag braucht?
Spacewalker
13.01.2015, 00:19
Verloren gildet nicht :D
Nie gehabt. ;)
Naja ich seh schon, ich muss wohl eine schriftlich Bestätigung von meinen Arbeitgeber anfordern.Wollte mir das eigentlich ersparen, da ich hier über eine Woche warten muss.
Sieh es doch einfach so:
Eine Einbürgerung ist ein so bedeutendes Ereignis, dass eine Woche warten hier nicht so groß ins Gewicht fällt.
obiwankenobi
13.01.2015, 06:29
reicht nicht auch ne gehaltsabrechnung? i.d.r. ist dort auch das "austrittsdatum" vermerkt. das feld frei, ist davon auszugehen, dass das arbeitsverhältnis unbefristet ist.
21prozent
13.01.2015, 12:33
[...]
Wäre halt gut wenn hier schonmal jemand einen deutschen Pass beantragt hätte ??
Meine Frau musste tatsächlich einen Arbeits- bzw. Dienstvertrag vorweisen. Allerdings hatte sie den, und deswegen kann ich dir nicht sagen, was ohne Vorlage passiert wäre. Ich würde mal bei der entsprechenden Behörde anrufen und den Sachverhalt schildern ;)
[...]Ich bin mir nicht sicher, dass man fuer einen Pass (oder vielleicht besser Einbuergerung) einen Arbeitsvertrag braucht?
Vermutlich nicht unbedingt. Allerdings kann die Einbürgerung dann statt üblicherweise 3 bis 6 Monate auch gerne mal mehrere Jahre dauern :ka:
Noch ein persönlicher Tipp: Erfahrungsgemäß sind die Behördenmitarbeiter bei der Einbürgerung sehr kooperativ, zumindest in Hessen. Wenn du denen allerdings 'komisch' kommst, verzögert sich dein Anliegen mit Sicherheit erheblich! Gerade bei Einbürgerungsfragen sitzen die Herrschaften auf jeden Fall am längeren Hebel, denn sie können und werden Empfehlungen abgeben. Sei nett :gut:
Tja, mit "nett sein" scheint das zu hapern.....:D
jigga2k1
13.01.2015, 18:33
Tja, mit "nett sein" scheint das zu hapern.....:D
Nicht wirklich :bgdev:
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