Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an Steuerberater / Thema Abwasseranschlussgebühr
Hallo zusammen,
finde im Netz keine Eindeutige Antwort.
Weiß jemand ob man die Gebühr für den Anschluss ans Abwassernetz Bei einer privaten Steuererklärung berücksichtigen kann?
Agent0815
13.12.2012, 15:46
Um was geht´s ? Vermietungseinkünfte ?
Nein mein privater Abwasseranschluss an meinem Haus,ob ich die Gebühren Dafür (also nicht die monatlichen sondern diese Anschlussgebühr) bei meiner privaten Steuererklärung berücksichtigen kann
ein michael
13.12.2012, 15:58
wie Bernd schon feststellt, etwas dünn die Sachlage...
Neubau ?
Vermietet oder eigene Wohnzwecke?
Achso,sorry hab ich nicht kapiert 8o
Ich wohne selbst in dem Haus.
Gebaut wurde es 1994 und ich habe es 2009 erworben und wohne seit dme auch darin.
Suche einen Weg der ganzen Abwassersache etwas Gutes abzugewinnen.
Meinst du die damaligen Kosten für den Anschluss oder die jährlichen Abwassergebühren?
Agent0815
13.12.2012, 17:07
Immer noch etwas dünn die Sachverhaltsdarstellung. Aber ich versuch mal zu spekulieren und zu subsummieren :D
Haus aus 1994 erworben in 2009. Da gab´s wohl schon einen Abwasseranschluss. Wenn nun Kosten angefallen sind, müsste der alte wohl repariert worden sein. Könnte ein Fall des § 35 a EStG sein. Dann brauchst aber ne Rechnung in der die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen ist. Auch könnte es von Relevanz sein, ob es der Anschluss des Grundstücks an den Kanal ist oder der Anschluss vom Haus bis zum Grundstücksanschluss :op:
Ich meine die Gebühren für den Anschluss.wir hatten bisher eine Klärgrube und keinen Abwasseranschluss,dieser ist erst dieses Jahr dazu gekommen.Die dafür fälligen Gebühren meine ich ob ich die ansetzen kann?
Sorry das die Infos nur stückweise kommen,was braucht ihr noch?
Masta_Ace
13.12.2012, 19:38
Wird ohne vermietungsabsicht schon eng, m.E.
Wk sind ja nur abzugsfähig, sofern sie der einkünfteerzielung dienlich sind...
ehemaliges mitglied
13.12.2012, 19:51
Greift da nicht § 35a (3) EStG?
(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Ich nehme an die Klärgrube war defekt oder entsprach nicht mehr dem Stand der Technik?
Das sollte gehen, wobei aber nur die Lohnkosten abzugsfähig sind (wie Bernd schon weiter oben schrieb).
Agent0815
14.12.2012, 09:44
Ich meine die Gebühren für den Anschluss.wir hatten bisher eine Klärgrube und keinen Abwasseranschluss,dieser ist erst dieses Jahr dazu gekommen.Die dafür fälligen Gebühren meine ich ob ich die ansetzen kann?
Sorry das die Infos nur stückweise kommen,was braucht ihr noch?
OK, dann war das Grundstück prinzipiell ja schon an das öffentliche Netz angeschlossen, insofern entfallen dann diese Kosten auf´s Gebäude und nicht auf´s Grundstück. Auch wurde m.E. nichts "Neues" geschaffen sondern lediglich eine funktionale Verbesserung etwas bereits vorhandenem. Insofern sollte § 35 a EStG einschlägig sein.
Nun stellt sich halt nur noch die Frage bzgl. des gesonderten Ausweises des Lohnanteils in der Rechnung.
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