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Thema: Urheberrechte und Hotlinking
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09.07.2009, 10:57 #1
Urheberrechte und Hotlinking
Liebe Freunde,
Bilder im Internet zu verbreiten ist technisch kinderleicht. Jedes Bild, das Ihr dort seht, lässt sich in Sekundenschnelle ohne großen Sachverstand verlinken und auf anderen Seiten einfügen.
Was aber praktisch schnell getan ist, ist in juristischer Hinsicht nicht immer so einfach. Es kann Probleme beim Urheberrecht, beim Recht am eigenen Bild und auch beim Hotlinking geben. Vielleicht können hier einige Fragen geklärt werden (vor allem bezogen auf Bilder).
I. Urheberrechte
Wer ein Bild erstellt, hat daran das so genannte Urheberrecht.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, sondern liegt immer beim Urheber selbst. Anderen Personen können allenfalls Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Urheberrechte bestehen zwar nur an solchen Bildern, die besonders kunstvoll erstellt sind. Aber auch andere (einfache) Bilder sind durch vergleichbare so genannte Leistungsschutzrechte geschützt.
Das Urheberrecht räumt dem Urheber eines Werkes ein, darüber zu bestimmen, wann, wie und wo es verbreitet werden soll. Das Urheberrecht umfasst außerdem das Bestimmungsrecht über die Vervielfältigung und Bearbeitung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur der Fotograf eines Bildes darüber bestimmen kann, wo dieses Bild veröffentlicht wird. Fotografiert also jemand Brad Pitt, wie er mit einer goldenen Day-Date am Arm ein Restaurant verlässt, darf nur der Fotograf darüber bestimmen, wo dieses Bild erscheint. Er kann auch anderen ein Nutzungsrecht daran einräumen, etwa einer Bildagentur, die das Bild dann verbreiten darf (Zeitungen, Online).
Dieses Bild darf von uns jedoch nicht verbreitet werden. Einer Verbreitung von fremden Bildern durch User dieses Forums stehen (wenn die Bilder nicht selber gemacht wurden) die Urheberrechte des Fotografen entgegen. Allein der Fotograf (bzw. auch der Lizenznehmer) hat das Bestimmungsrecht über die Verbreitung des Bildes. Das Verbreiten wird auch nicht dadurch legal, dass das Bild auf eigenen Speicherplatz hochgeladen und von dort verlinkt wird. Auch reicht ein Hinweis auf ein evtl. bestehendes Copyright nicht aus.
Der Fotograf bestimmt also allein darüber, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise, wann, wo und in welchem Umfang es veröffentlicht wird sowie wie und durch wen es bearbeitet wird.
Eine erlaubte Vervielfältigung ist das Speichern eines Bildes auf der eigenen Festplatte. Wenn Euch also ein Bild von Brad Pitt gefällt, könnt Ihr es auf Eurem eigenen Computer speichern.
Urheberrechtsverstöße passieren täglich und werden relativ selten verfolgt, weil dieses Problem einfach zu unübersichtlich ist. Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen bei Musik verfolgen die Plattenfirmen das illegale Tauschen von Musik in P2P-Tauschbörsen ziemlich konsequent. Für den Urheber eines Fotos ist jedoch nicht nachvollziehbar, wo das von ihm gemachte Bild wieder auftaucht, wenn es zwischenzeitlich gespeichert und auf einem anderen Server hochgeladen wurde. Der Urheber hat jedoch verschiedene Ansprüche gegen denjenigen, der das Bild verbreitet, nämlich Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche.
Es gibt auch Ausnahmen. So kann es etwa erlaubt sein, für aktuelle Tagesberichterstattung fremde Bilder zu nutzen. Dies darf jedoch allenfalls dann geschehen, wenn es sich um aktuelles Geschehen handelt, das Bild für die Erläuterung des Geschehens notwendig ist und das Bild nach einer kurzen Zeitspanne wieder gelöscht wird.
II. Rechte am eigenen Bild
Auch wenn ein Fotograf das Urheberrecht an dem von ihm gemachten Bild hat, so kann es trotzdem sein, dass er das Bild nicht veröffentlichen darf. Auch die abgebildete Person hat nämlich Rechte, u.a. das "Recht am eigenen Bild". Hiernach darf jeder Mensch darüber bestimmen, wann und wo ein Bild, das ihn zeigt, veröffentlicht wird. Eingeschränkt wird das Recht am eigenen Bild aber bei so genannten "Personen der Zeitgeschichte", deren Bilder praktisch immer gezeigt werden dürfen. "Personen der Zeitgeschichte" ist der juristische Begriff für berühmte Menschen. Im obigen Beispiel mit Brad Pitt etwa hat er zwar auch einen eingeschränkten Schutz des Rechts am eigenen Bild; das Bild darf aber trotzdem veröffentlicht werden, weil Brad Pitt eben berühmt ist.
Das Recht am eigenen Bild ist hier jedoch nicht sehr häufig betroffen, da Bilder mit Personen in diesem Forum eher selten anzutreffen sind.
III. Hotlinking
Ein verwandtes Thema ist Hotlinking. Unter Hotlinking versteht man das Verlinken von Bildern auf fremdem Speicherplatz in eigene Beiträge. Beispiel: Ein Foto liegt auf der Domain "domain.de" und ist über die Adresse "domain.de/foto.jpg" abrufbar. Wird nun einfach diese Adresse durch die Image-Tags in einen Beitrag hier eingefügt (also [ I M G ] http : // www . domain.de/foto.jpg [ / I M G ], so wird das Bild von der Domain "domain.de" angezeigt. Der "Traffic", also der Datenfluss, läuft dann über die fremde Domain "domain.de"; von dort wird das Bild angezeigt.
Hotlinking vermeidet man, indem man ein Bild auf den eigenen Server lädt (bspw. bei Photobucket und ähnlichen Anbietern). Die Adresse des Bildes lautet dann etwa "photobucket.com/username/foto.jpg". Wird dann diese Bildadresse verlinkt, handelt es sich nicht mehr um Hotlinking. Dennoch wird wohl - wie oben bereits zum Urheberrecht geschrieben - eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn es sich nicht um selbst erstellte Bilder handelt.
Die vorstehenden Grundzüge beziehen sich nur auf das deutsche Urheberrecht. Inwieweit es etwa in Österreich abweicht, weiß ich nicht. Auch ein Österreicher, der seine Beiträge in einem deutschen Forum schreibt, muss sich jedoch am deutschen Urheberrecht messen lassen, d.h. auch in diesen Fällen hat der Urheber die Ansprüche nach dem deutschen Urheberrecht.
Wenn Ihr weitere Fragen habt - stellt sie gerne hier in diesem Thread!Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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09.07.2009, 11:00 #2Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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09.07.2009, 11:06 #3
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RE: Urheberrechte und Hotlinking
Texte und Datenbanken fallen auch unter Urheberrecht, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden ist. Kannst Du vielleicht noch einbauen.
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09.07.2009, 11:09 #4
RE: Urheberrechte und Hotlinking
Das ist richtig, G., ich wollte das hier nur (forenbezogen) auf Bilder beschränken. Musik ist natürlich auch urheberrechtsfähig.
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09.07.2009, 11:11 #5
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RE: Urheberrechte und Hotlinking
Hast Du schön zusammen gefasst für die geplagten Mods, netter Zug!
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09.07.2009, 11:23 #6
Danke Nico
Auch noch zum Thema Bilder:
So weit mir bekannt ist, ist es erlaubt auf Bilder, die in fremden Homepages angezeigt sind, mit Hilfe eines direkten Links zu verweisen.
Ein solcher erlaubter Verweis durch einen Link kann allerdings eingeschränkt werden. Es kommt wohl darauf an, wie der Link präsentiert wird:
Ein Link in der Form "Seht HIER, Anbieter XY hat die gesuchte Uhr im Angebot" ist erlaubt.
Ein Link in der Form "Schaut Euch diesen Deppen mit der Ranzgurke an" ist nicht so erlaubt, da hier Persönlichkeitsrechte verletzt werden.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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09.07.2009, 11:35 #7
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Ein verlinken auf ein Bild ist laut BGH möglich, wenn das Bild noch im Kontext steht - also am besten auf die entsprechende Seite verweisen, in der das Bild sich befindet.
Einschränkung: Wenn sich Personen auf dem Bild befinden. Interessierte können nach dem "Paperboy" Urteil des BGH suchen.
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09.07.2009, 11:37 #8
Wird Zoll fällig wenn das Pic auf einem Server ausserhalb der EU liegt?
under Milkwood
LG
Stephen😎
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09.07.2009, 11:47 #9
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Original von steboe
Wird Zoll fällig wenn das Pic auf einem Server ausserhalb der EU liegt?
Das ist doch ein SINNVOLLER THREAD...wenn Nico sich schon die Mühe macht....warum...WARUM...WARUM alles VERSEMMELN
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09.07.2009, 11:48 #10
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09.07.2009, 11:54 #11
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Als Betreiber einer Seite kann man Hotlinks übrigens relativ einfach unterbinden, durch einen Eintrag in die Datei ".htaccess"
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09.07.2009, 12:06 #12
Effektiver und einfacher zu handhaben wäre sicher eine Positivliste..... dann wären halt nur noch Hotlinks von Tinypic, imageshack und einer Hand voll Anderer erlaubt.....
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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09.07.2009, 14:01 #13
Großartiger Beitrag, Nico, vielen Dank!
Leider kann ich keine wirklich umfassende Darstellung aus österreichischer Sicht bieten, da ich mich seit dem Studium mit diesem Rechtsbereich kaum mehr beschäftigt habe. Dennoch möchte ich einige Anmerkungen loswerden, zu denen Du vielleicht auch noch etwas Näheres sagen kannst.
1) Urheberrecht vs. (sonstiges Leistungs-) Schutzrecht
Hier ist vor allem die Judikatur am Zuge, die aber meines Wissen nach gerade in Österreich die Grenze für das Bestehen von Urheberrechten schon extrem niedrig ansieht. Der Urlaubsschnappschuss mag zwar nicht darunter fallen, da hier vielleicht nur die Erinnerung im Vorgergrund steht, bei jedem mehr oder weniger bewußt gestalteten Bild, das um das Bild selbst willen gemacht wurde, kann man wohl schon ein Urheberrecht argumentieren.
2) Recht am eigenen Bild
Du schreibst hier, daß grundsätzlich jeder bestimmen kann, wo und wie ein Bild veröffentlicht wird. Ist dies die gesetzliche Rechtslage in Deutschland (Hast Du hier die Bestimmung zur Hand) oder die durch die Judikatur gestaltete Rechtslage? In Österreich scheint mir die Rechtslage intuitiv anders gestaltet zu sein. § 78 öUrhG scheint mir zu ermöglichen ein Bild grundsätzlich zu veröffentlichen, wenn dadurch nicht berechtigte Interessen des Abgebildeten beeinflusst werden. Und dieser Maßstab mag natürlich bei einer Person öffentlichen Interesses anders gestaltet sein, die Verletzung berechtigter Interessen muss aber dennoch zunächst einmal gegeben sein.
3) Anwendbarkeit deutschen Rechts auf R-L-X
Der Serverstandort mag zwar eine Jurisdiktion in Deutschland naheliegend erscheinen lassen, das heisst aber nicht, daß beispielsweise ein Österreicher, der aus Österreich ein Bild eines anderen Österreichers, der Urheber ist, hier hochlädt, nicht auch unter die österreichische Juristiktion fallen könnte. Im zivilrechtlichen Bereich wären dann die Regelungen des IPR zu beachten.Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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09.07.2009, 14:18 #14ehemaliges mitgliedGast
Nico,
sehr interessant deine Ausfuehrungen zu lesen. Bin natuerlich auch fasziniert, wie kompliziert sich das alles gemaess der Rechtsprechung gestaltet.
In der Realitaet ist es doch sicher so, dass man dann beinahe zig Millionen Menschen in Deutschland verklagen muesste, weil sie in irgendeiner Form auf dem Internet gegen Urheberrechte und aehnliches verstossen. Im Volksmund bezeichnet man das auch faelschlich als Kriminalisierung des kleinen Mannes, wohlwissend, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, wenn ich mich nicht taeusche.
Was mich hier doch interessiert, ist, dass anscheinend in Deutschland die Quellenangabe nicht ausreichend ist? In den USA wurde mir immer gesagt, und es mag nicht korrekt sein, dass die Angabe der Quelle bei Bildern ausreichend sei. Muesste man sich in Deutschland dann nicht nur theoretisch sondern auch praktisch eine Genehmigung einholen? Das ist eine Praxis, die ich generell betreibe, ich kontaktiere Leute, hole mir eine Email Genehmigung und dann poste ich deren Bilder in meinem Blog. Viele meiner Freunde lachen darueber, aber ich bin mir darueber im klaren, dass das Urheberrecht nicht zum Spassen da ist. Ich mache das auch so in USA. Weil gerade dort durch das Tort Law recht "ungewoehnliche" Gerichtsentscheidungen gefaellt werden koennen.
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09.07.2009, 14:26 #15
Hallo Harald,
danke für Deine Fragen
1. Urheberrecht und Leistungsschutzrechte
Die Grenze zwischen so genannten "Bildern" und "Bildnissen" ist natürlich nicht genau zu ziehen. Richtig ist, dass es davon abhängig gemacht wird, wie groß die "Schöpfungshöhe", also die investierte Zeit und Kreativität ist.
Dies ist deswegen aber egal, weil in beiden Fällen der Fotograf das Bestimmungsrecht darüber hat, was mit dem Bild passieren soll. Der Unterschied besteht nach dem deutschen Urhebergesetz nur in der Frist, wie lange der Leistungsschutz besteht (70 Jahre oder 50 Jahre).
2. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben: § 22 Kunsturhebergesetz. Die erlaubten Ausnahmen stehen in § 23 KunstUrhG. Die Rechtslage in D und Ö ist daher wohl sehr ähnlich.
3. Deutsches Recht und RLX
Klar, ein Österreicher, der unberechtigterweise hier abgebildet wird, kann seine Rechte in Deinem Fall *auch* in Österreich geltend machen. Es ist aber auch einem Amerikaner möglich, seine Rechte in den USA geltend zu machen, wenn sein Bild unberechtigt hier eingestellt wird. Das Urheberrecht kann überall dort geltend gemacht werden, wo das Bild abgerufen werden kann.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass - auch wenn das Recht anderer Staaten anders ausgestaltet ist - dennoch die hier beschriebenen Grundsätze des deutschen Urheberrechts anwendbar sind.
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09.07.2009, 14:29 #16
Hallo Boris,
richtig, Urheberrechtsverstöße passieren überall und dauernd. Dass keiner dagegen vorgeht, macht es aber eben auch nicht legal.
Wenn Du Dir die Genehmigung einholst, ehrt es Dich - Du machst damit alles richtigUnd nein, ein Copyright-Hinweis reicht eben nicht aus. Der Fotograf kann darüber bestimmen, was mit seinen Bilder passiert. Den Fotografen (oder gar nur die Quelle) des Bildes zu nennen, langt nicht aus.
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09.07.2009, 15:11 #17ehemaliges mitgliedGast
Good job! Thanks, Nico!
Speziell das mit den "Hotlinks" kannte ich aus meiner Präsenz in anderen Foren nicht. Zu 90% (speziell im Hauptforum) denke ich daran, Bilder erst mit imagehack & Co. hochzuladen. Speziell im OT Bereich passiert es mir jedoch hin und wieder mal, dass ich das einfach vergesse ... obwohl ich zu dem Thema selbst schon mal einen Thread erstellt habe; da es gerade passt, füge ich diesen noch an:
"*****KEINE HOTLINKS!*****" Wie wird das denn genau definiert???
Admins
Dieser Thread wäre doch schon ein prima Beitrag für die Classics, oder um diesen als Sticky in den Foren oben festzupinnen, oder?
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09.07.2009, 15:18 #18
- Registriert seit
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- Beiträge
- 11.439
Thorbens Idee mit der Positivliste ist gut und vereinfacht die Kontrolle.
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09.07.2009, 15:30 #19ehemaliges mitgliedGast
Hallo Nico,
In der Anfangszeit meines Blogs hatte ich mit paar Leuten Krach, deren Bilder ich "benutzt" habe, daraufhin habe ich alle diese Postings geloescht, und bin dann dazu uebergegangen, die Leute vorher zu fragen. Trotzdem habe ich sicher noch Bilder drin, bei denen ich nicht die Leute gefragt habe, weil das ja auch reichlich Arbeit ist. Ich versuche aber so gut wie moeglich mich abzusichern und so viel wie moeglich mir Genehmigungen einzuholen. Ich wuerde sagen, in den letzten 12 Monaten hat das zu einer friedlichen Art und Weise des Bloggens gefuehrt. Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.
Das Internet ist ja noch immer ein bisschen ein rechtsfreier "Raum". Es gibt Laender, in denen unsere Rechtsprechung nicht gilt. Wenn jemand in China sitzt, und das Copyright verletzt, dann werden wir es doch in Deutschland ziemlich schwer haben, dem das Handwerk zu legen, oder?
Originally posted by NicoH
Hallo Boris,
richtig, Urheberrechtsverstöße passieren überall und dauernd. Dass keiner dagegen vorgeht, macht es aber eben auch nicht legal.
Wenn Du Dir die Genehmigung einholst, ehrt es Dich - Du machst damit alles richtigUnd nein, ein Copyright-Hinweis reicht eben nicht aus. Der Fotograf kann darüber bestimmen, was mit seinen Bilder passiert. Den Fotografen (oder gar nur die Quelle) des Bildes zu nennen, langt nicht aus.
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09.07.2009, 15:37 #20Original von redsubmariner
Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.Gruß
Thorben
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