looool
das rückgabe recht kann man´einfach umgehen, wenn in der auktion explizit darauf hingewiesen wird, KEIN rückgabe recht einzuräumen, also, urteil ist solala...
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Thema: EBAY BGH Urteil erwartet
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30.09.2004, 07:28 #1
EBAY BGH Urteil erwartet
Der BGH darf sich mal wieder mit ebay beschäftigen.
Es geht in idesem Fall darum, inwieweit dem Käufer auch bei online-Auktionen ein 14-tägiges Rückgaberecht zusteht, da der Käufer die Ware ja relativ "blind" erwirbt.
Ich bin ja mal gespannt wie das Urteil ausfällt und wie sich das in die Praxis umzusetzen ist, da die meisten ohnehin auf Vorkasse bestehen.
Sprich die Kohle ist erstmal wech und wiederholen ist bei einigen Vögeln eher schwierig.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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30.09.2004, 07:52 #2
RE: EBAY BGH Urteil erwartet
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 07:53 #3
RE: EBAY BGH Urteil erwartet
mache ich bei meinen auktionen heute schon:
also, kaufen und dann schnauze halten....Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 08:03 #4
ja, die Frage die dabei geklärt werden soll ist doch aber die Frage, ob dieser Ausschluß rechtmäßig ist
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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30.09.2004, 08:06 #5
...ist doch wie mit der Gewährleistungspflicht! Den Berühmten Satz unter einer jeden Auktion und schon ist der Verkäufer aus dem Schneider...
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 08:08 #6
das gilt aber nur bei den privaten....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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30.09.2004, 08:13 #7
das rückgaberecht doch auch, der handel MUSS gewähleistung geben...
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 08:31 #8
Bin auch gespannt wie es ausgeht...wenn tatsächlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, brechen harte Zeiten für die Ebay Verkäúfer an...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 08:41 #9
Was soll sich ändern???
Der private Verkäufer kann das Rückgaberecht ausschließen und der gewerbliche Verkäufer hat jetzt schon die Verpflichtung 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen einzuräumen.
Gruß
DirkDirk
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30.09.2004, 08:43 #10
So seh ich das ja auch, allerdings würde sich der BGH nicht damit befassen, wenn die Rechtslage 100%ig klar wäre bei Auktionen...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 08:44 #11
Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.lg Michael
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30.09.2004, 08:45 #12
da müssen wohl viele oder einer richtig geklagt haben..
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 08:47 #13
Ich bin u.a. auch Powerseller bei ebay und kenne befreundete Anbieter die bereits abgemahnt wurden weil sie nicht ausdrücklich auf das Rückgaberecht hingewiesen haben. Es sollte also alles schon jetzt geklärt und rechtlich fest sein. Seltsam.
Dirk
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30.09.2004, 08:48 #14
kann ich erhlich gesagt auch net glauben...
insoman
gibts nen link dazu?Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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30.09.2004, 08:50 #15Original von THX_Ultra
Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.Dirk
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30.09.2004, 08:52 #16
Und da ja auch viele gewerbliche Anbieter ihre Ware nicht nur als Festpreis anbieten wäre das für den Kunden wohl auch wünschnswert dieser Ware nach 14 Tagen zurückgeben zu können.
Ich denke das liegt einfach auch an der Entwicklung zu Ebay von der Privat an Privat Versteigerungsplattform zu einer mittlerweile sehr großen B2C Verkaufslandschaft.lg Michael
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30.09.2004, 08:56 #17
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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30.09.2004, 08:58 #18Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...Dirk
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30.09.2004, 09:00 #19Original von Kiki Lamour
kann ich erhlich gesagt auch net glauben...
insoman
gibts nen link dazu?
Ich werde aber zu gegebener Zeit den Urteilslink postenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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30.09.2004, 09:00 #20
Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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