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  1. #1
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    EBAY BGH Urteil erwartet

    Der BGH darf sich mal wieder mit ebay beschäftigen.

    Es geht in idesem Fall darum, inwieweit dem Käufer auch bei online-Auktionen ein 14-tägiges Rückgaberecht zusteht, da der Käufer die Ware ja relativ "blind" erwirbt.

    Ich bin ja mal gespannt wie das Urteil ausfällt und wie sich das in die Praxis umzusetzen ist, da die meisten ohnehin auf Vorkasse bestehen.

    Sprich die Kohle ist erstmal wech und wiederholen ist bei einigen Vögeln eher schwierig.
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  2. #2
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    RE: EBAY BGH Urteil erwartet

    looool

    das rückgabe recht kann man´einfach umgehen, wenn in der auktion explizit darauf hingewiesen wird, KEIN rückgabe recht einzuräumen, also, urteil ist solala...
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  3. #3
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    RE: EBAY BGH Urteil erwartet

    mache ich bei meinen auktionen heute schon:

    also, kaufen und dann schnauze halten....
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Themenstarter
    ja, die Frage die dabei geklärt werden soll ist doch aber die Frage, ob dieser Ausschluß rechtmäßig ist
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #5
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    ...ist doch wie mit der Gewährleistungspflicht! Den Berühmten Satz unter einer jeden Auktion und schon ist der Verkäufer aus dem Schneider...
    Ciao, Kiki

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  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    das gilt aber nur bei den privaten....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    das rückgaberecht doch auch, der handel MUSS gewähleistung geben...
    Ciao, Kiki

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  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Bin auch gespannt wie es ausgeht...wenn tatsächlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, brechen harte Zeiten für die Ebay Verkäúfer an...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  9. #9
    Day-Date Avatar von dibi
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    Was soll sich ändern???
    Der private Verkäufer kann das Rückgaberecht ausschließen und der gewerbliche Verkäufer hat jetzt schon die Verpflichtung 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen einzuräumen.

    Gruß
    Dirk
    Dirk

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    So seh ich das ja auch, allerdings würde sich der BGH nicht damit befassen, wenn die Rechtslage 100%ig klar wäre bei Auktionen...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  11. #11
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
    Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
    D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.
    lg Michael


  12. #12
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    da müssen wohl viele oder einer richtig geklagt haben..
    Ciao, Kiki

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  13. #13
    Day-Date Avatar von dibi
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    Ich bin u.a. auch Powerseller bei ebay und kenne befreundete Anbieter die bereits abgemahnt wurden weil sie nicht ausdrücklich auf das Rückgaberecht hingewiesen haben. Es sollte also alles schon jetzt geklärt und rechtlich fest sein. Seltsam.
    Dirk

  14. #14
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    kann ich erhlich gesagt auch net glauben...

    insoman

    gibts nen link dazu?
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  15. #15
    Day-Date Avatar von dibi
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    Original von THX_Ultra
    Hm ja aber davon sind online Auktionen ausgeschlossen.
    Bis jetzt die fallen nicht unter diesen Passus im Fernabsatzgesetz.
    D.h. wenn man bei Ebay was ersteigert fällt das 14 Tägige Rückgaberecht weg - bis jetzt.
    Stimmt, bei Auktionen, also nicht Festpreis, oder Sofortkauf, gibt es diese Ausnahme.
    Dirk

  16. #16
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Und da ja auch viele gewerbliche Anbieter ihre Ware nicht nur als Festpreis anbieten wäre das für den Kunden wohl auch wünschnswert dieser Ware nach 14 Tagen zurückgeben zu können.
    Ich denke das liegt einfach auch an der Entwicklung zu Ebay von der Privat an Privat Versteigerungsplattform zu einer mittlerweile sehr großen B2C Verkaufslandschaft.
    lg Michael


  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  18. #18
    Day-Date Avatar von dibi
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    Original von Kalle
    Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
    Wenn der Gesamtwert 40,- EUR übersteigt ist das leider so, ja.
    Dirk

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Original von Kiki Lamour
    kann ich erhlich gesagt auch net glauben...

    insoman

    gibts nen link dazu?
    nö, ich habs heut morgen in der ZEitung gelesen.

    Ich werde aber zu gegebener Zeit den Urteilslink posten
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Das meinte ich...habe leider selbst jeden Tag damit zu tun...nicht Ebay, aber mit dem "erstmal schicken lassen und dann zurück geben"
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

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