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  1. #21
    Gesperrter User
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    Die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Entstehung der Abgabenschuld mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 221 Abs. 3 ZK).

    Ist die Abgabenschuld durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Einfuhrschmuggel), verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 378 AO begangen, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

    Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Abgabenanspruch verjährt.

    Die Verjährung tritt nicht immer auf den Tag genau nach drei oder zehn Jahren ein. Sofern vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Rechtsbehelf nach Artikel 243 ZK eingelegt wurde, verlängert sich die dreijährige Frist um die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens. Die Berechnung der zehnjährigen Frist richtet sich nach den nationalen Vorschriften (§§ 169-171 AO). Auch hier kann sich der Eintritt der Verjährung damit aus einem der in § 170 AO oder § 171 AO genannten Gründe über die zehn Jahre hinaus nach hinten verschieben.

    Ob im Einzelfall die Nacherhebung von Abgaben wegen des Eintritts der Verjährung unzulässig ist, muss deshalb immer konkret geprüft werden. Generell lässt sich nur sagen, dass der frühestmögliche Verjährungstermin der auf den dritten Jahrestag der Entstehung der Abgabenschuld folgende Tag ist (also beispielsweise der 19.10.2001 bei einer Entstehung der Abgabenschuld am 18.10.1998).


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  2. #22
    Air-King
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    Irgendwie kann ich das noch nicht so ganz glauben, denn dies lässt sich ja problemlos auf andere Gebrauchsgegenstände übertragen.

    Und wer bitte sammeln belege für Zahnbürsten, Tischdecken, Kopfkissen und Möbel etc. nur um im Zweifelsfall zu beweisen dass die Steuer korrekt gezahlt wurde.

    Macht ja niemand, und das kann auch unmöglich verlangt werden, wieso sollte das bei Uhren anders sein?

    Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.

  3. #23
    Gesperrter User
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    Im privaten Bereich wird bei Uhren wohl kein Verdachtsmoment nicht einfach entkräftet werden können, solange der Uhrenbesitzer nicht der allerdümmste ist. Sonst würden der Zoll in Verbindung mit der Steuerfahndung jede Börse sprengen und die ganzen Non-EU Uhren einsammeln. Wieso fragt man da nicht einfach vorher seinen Steuerberater/Anwalt? "Was passiert wenn XY". Wer Luxusgüter im Bereich von ein paar tausend Euro erwerben möchte, muss eben abwägen ob das Risiko die Ersparnis wert ist. Ich denke die Zollproblematik wird überschätzt, hier ist Angst im Spiel. Wer bedenken hat sollte es sein lassen.Die Infrastruktur in DE und der Gedanke an die entstehenden "Vereinigten Staaten von Europa" ist mir eine versteuerte innergemeinschaftliche Uhr wert. Wer stolz auf Europa ist, handelt wie ein aufrechter Europäer. Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung werden in derr Gesellschaft nicht mehr als Schaden am Gemeinwohl wahrgenommen, sondern per Stammtisch legitimiert.
    Hier geht es nicht um den mittellosen Ernährer, der Lebensmittel über Staatsgrenzen schmuggeln muss um seiner Familie Sichtum zu ersparen, hier geht es um unötige Luxusartikel. Es ist schön wie immer "Die Stiftung ROLEX tut Gutes" als Argument genommen wir, während man den eigenen Staat betrügt. Lächerlich!

  4. #24
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von WendelinNoDate
    Und wer bitte sammeln belege für Zahnbürsten, Tischdecken, Kopfkissen und Möbel etc. nur um im Zweifelsfall zu beweisen dass die Steuer korrekt gezahlt wurde.
    Sag mal, wie oft überquerst Du mit diesen gegenständen eine EU Aussengrenze und kommst danach mit diesen Teilen auch wieder in Die EU zurück ? Und wieso hast Du Zahnbürsten, die einen vierstelligen Eurobetrag gekostet haben ?? Und wieso antworte ich Dir eigentlich noch ?? Soviel Fragen , so wenig Zeit

  5. #25
    Gesperrter User
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    Original von WendelinNoDate
    *lach* monika steuer

    Also gilt eine eBay Kaufbestätigung nicht als Rechnung, und wenn ich von Privat kaufe, und dieser hat nicht Versteuert bin ich der gelackmeierte?

    Schönes Deutschland.
    100% Aus dem Schneider bist Du nur mit einer Rechnung vom HÄNDLER, bei innergemeinschaftlichem Erwerb. Wenns an 19% für die Uhr mangelt und der Angstschweiss Dich schlecht schlafen lässt, nimm eben eine Nummer kleiner die Uhr oder zahl drauf. Du bist doch jetzt nicht der unbedarfte Käufer, der dann vor der GSG Steuer und dem Zoll SWAT heulend in die Knie geht und von nix weiss, DU FRAGST DOCH EXTRA nach der Ausweichmöglichkeit, weil Du WEISST das es BESCHISS ist. Also, Eier haben und kaufen, oder auf sicher gehen und nicht kaufen. Mit "was wäre wenn" und "könnte sein das" kommste da nicht weiter, hier wirst Du keine rechtsgültige Auskunft bekommen, weil zu jeder Meinung wieder einer "Iss aber nich so.." sagen wird. :twisted:

    Wie Ingo schon sagte..."Frag Zoll,Steuerberater...."

  6. #26
    wie schon gesagt wurde:
    kaufst du die uhr vom händler, hast du keine probleme
    kaufst du die uhr von privat, mach einen kaufvertrag, aus dem eineutig hervorgeht, wer der verkäufer, udn wer der käufer ist, das ganze mit kompletter anschrift, auch dann kannst du sorgenfrei sein, weil DU eine uhr in deutschland gekauft hast, und als einfacher endverbraucher keine ahnung von Ländercodes o.ä. haben musst.
    ...
    Thomas
    Warum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
    - Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
    - Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
    [/Chauvie OFF]

  7. #27
    ehemaliges mitglied
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    Original von WendelinNoDate

    Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.
    Einspruch, an dem Tag, wo der Zoll dich fragt, haben Sie die Uhr ordentlich verzollt, ist dein Uhr eingeführt!

    Mawal, also doch Verjährung....

    Mostwanted Danke für die Sachliche Afklärung!

    Gr,
    István

  8. #28
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von Penzes
    Original von WendelinNoDate

    Mostwanted: Suboptimal ist lediglich nur, dass man nicht genau weiss wann eine Uhr von 1990 z.b. in die EU eingeführt wure.
    Einspruch, an dem Tag, wo der Zoll dich fragt, haben Sie die Uhr ordentlich verzollt, ist dein Uhr eingeführt!

    Mawal, also doch Verjährung....

    Mostwanted Danke für die Sachliche Afklärung!

    Gr,
    István

    auch die Verjährung muss belegt...also bewiesen werden...viel Spass dabei...
    Martin

    Everything!

  9. #29
    Daytona Avatar von tela
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    Hallo,
    wenn man in den letzten Wochen immer wieder dieses Thema auf den Tisch kriegt kann man meinen, daß eine gewisse Dunkelziffer ein schlechtes Gewissen haben, bzw. jetzt erst bekommen haben. Wenn nun dieses Forum von den Richtigen mitgelesen wird, dann wird die Zukunft derer, die die Dunkelziffer ausmacht nicht einfacher werden.

    Schon seit 2005 werden Kreditkarten von der Allfinanz ausgewertet, Banken müssen Kontenbewegungen ihrer Kunden über 10 Jahre für die Allfinanz bereithalten. Die Allfinanz kann online auf jedes Konto sehen. Es gibt kein entrinnen, die Schlinge zieht sich immer weiter zu. Wer jetzt noch meint...hat gute Nerven, schläft auch sonst immer gut und ist nicht mehr zu helfen.
    Ein schönes Leben noch.
    René
    Gruß,
    René

  10. #30
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Lieber Tela, dein Szenario schein mir völlig unrealistisch oder um es zugespitzt zu formuliern, ein wenig paranoid...



    ich zitiere mich einfach noch mal:

    Original von Mawal
    Freunde...


    vielleicht sollten wir mal die faktische Ebene betrachten:


    Solange du nicht mit einer ungetragen Uhr samt Box und Papieren und Rechnung aus dem Ausland einreist, wirst du nie ein Problem haben...


    ...weder beim Tragen

    ....noch bei der Ein- oder Ausreise mit Uhr am Arm

    ...noch beim Wiederverkauf...


    ...so einfach ist das...
    Martin

    Everything!

  11. #31
    Freccione Avatar von roland
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    Unverzollte Uhren aus der Schweiz

    Durch Percy´s Link zum Zoll im LV-Thread,fand ich folgendes:

    Kleine U(h)rsache - Große Wirkung
    Waldshut: Florierender illegaler Uhrenhandel durch Zollbeamte aufgedeckt.

    Beim Zollamt Rötteln wurden im Frühjahr bei der Kontrolle eines 41-jährigen Schweizers im Kofferraum seines Pkws zwei versandfertige Päckchen mit hochwertigen schweizerischen Uhren festgestellt.

    Nach anfänglichen Ausflüchten räumte dieser gegenüber den Zollbeamten ein, dass er die Uhren von einem deutschen Postamt an Adressaten in Frankreich versenden wollte. Entsprechende Verkaufsunterlagen über ein Internetauktionshaus wurden versteckt im Fahrzeug aufgefunden.
    Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde gegen den Schweizer ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Nachforschungen des Zollfahndungsamtes Stuttgart -Dienstsitz Radolfzell- ergaben, dass der 41-Jährige bereits über einen längeren Zeitraum mehrere hochwertige Uhren im Gesamtwert von rund 25.000 Euro auf diesem Weg nach Deutschland verbracht und auch an deutsche Abnehmer verkauft hatte, ohne die erforderlichen Abgaben zu entrichten.
    Die weiteren Ermittlungen dauern an.

    Herausgeber:
    Hauptzollamt Singen
    Bahnhofstr. 25
    78224 Singen

    Wertvolle Uhren aus der Schweiz eingeschmuggelt
    Zollbeamte des Zollkommissariats Lörrach haben am Mittwoch bei der Kontrolle im Eurocity-Zug zwischen Basel und Freiburg den Schmuggel von vier Uhren im Wert von rund 16.000 Euro verhindert.

    Ein 32-jähriger Chinese mit Wohnsitz in Deutschland hatte zuvor die Uhren in Zürich eingekauft. Selbst nach Befragung durch die Zollbeamten verneinte er, Waren aus der Schweiz nach Deutschland einzuführen. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen und der nachfolgenden Gepäckkontrolle musste er den Kauf der Uhren jedoch zugeben.

    Durch die Zollkontrolle konnte ein Steuerschaden von mehr als 2.600 Euro vereitelt werden. Neben der Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben muss er nun mit einer Geldstrafe wegen versuchter Steuerhinterziehung rechnen. Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.

    Waren aus der Schweiz dürfen lediglich innerhalb der Freimengen ohne Abgabenerhebung eingeführt werden. Abgabenpflichtige Waren sind dabei unaufgefordert dem Zoll bei der Einreise anzumelden.

    Herausgeber:
    Hauptzollamt Lörrach
    Schöne Zeit noch

    Roland

  12. #32
    Da hiess es doch wegen Schengen würden alle Zöllner arbeitslos? Mir scheint die haben mehr zu tun als je zuvor.

    Wenn ich mal nach .de einkaufen gehe benutze ich oft eine kleinen Zollübergang der selten bemannt ist. Vor Acht Uhr sowieso nicht.

    Letztes Mal waren sie auf Schweizer Seite schon um Zehn vor Acht mit drei Mann anwesend. Für mich kein Problem da ich ja nix zu verzollen hatte (locker unterhalb der Freigrenze). Trotzdem gefilzt bis unter die Autoteppiche. Sehr interessiert war der Zöllner aber an den Hermes-Versandzetteln die er gefunden hatte. (Kleiner Hint: Hermes gibts in .ch nicht. ) Ob es da wohl Rechtshilfe auf dem kleinen Dienstweg gibt? Würde mich nicht wundern wenn mich beim nächsten Mal die deutschen Marsmännchen herzlich begrüssen. :twisted:
    Gruss aus der Schweiz

    Luigi

  13. #33
    Milgauss
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    RE: Unverzollte Uhren aus der Schweiz


    Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.

  14. #34
    Freccione Avatar von Terminator
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    RE: Unverzollte Uhren aus der Schweiz

    Original von mw5513

    Sein Angebot, die Angelegenheit unter der Hand zu regeln, dürfte sich dabei wohl strafverschärfend auswirken.
    Wer gut schmiert, der fährt gut.....

    hatte der Chink gedacht !!

    Gruss

    Terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  15. #35
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    Danke Roland .. der Bericht hilft weiter.

    jeannie

    Die Schweiz wird erst ab 2008 an das Schengener Abkommen angegliedert - daher ist weiterhin Vorsicht geboten
    "Ehrlich im Kampf, bescheiden im Sieg, neidlos in der Niederlage und sauber in der Gesinnung"

  16. #36
    ehemaliges mitglied
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    RE: Unverzollte Uhren aus der Schweiz

    Hallo all,

    hier wurde doch mal über einen e-bay Anbieter aus CH diskutiert, der dies auch so angeboten hat.

    Gruß

    Uwe

  17. #37
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    RE: Unverzollte Uhren aus der Schweiz

    Wollte noch kurz hinzufügen: Die Schweiz hat das Schengener Abkommen unterzeichnet wird aber mit der Ausführung erst in 2008 beginnen
    "Ehrlich im Kampf, bescheiden im Sieg, neidlos in der Niederlage und sauber in der Gesinnung"

  18. #38
    Gesperrter User
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    Allfinanz??? Da bringst Du was durcheinander, Du meinst sicher Bafin? (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

    Wer mit einem Wecker am Arm (Getragen= Gebraucht) durch die Welt gondelt ist doch nicht mit Leuten zu vergleichen die verpackte Neuware schmuggeln, denen gehört zu recht eine auf den Deckel.

  19. #39
    Sea-Dweller
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    Leute ich habe es tausend fach geschrieben! Die Steuerschuld - hier wohl die Umsatzsteuer ist eine PERSÖNLICHE UND K E I N E!!!!!! K E I N E!!!!! K E I N E !!!!! dingliche...

    Mit ein wenig Interlekt hat sich dann damit Deine Frage erledigt!

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  20. #40
    Gesperrter User
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    Original von Prüfer
    Leute ich habe es tausend fach geschrieben! Die Steuerschuld - hier wohl die Umsatzsteuer ist eine PERSÖNLICHE UND K E I N E!!!!!! K E I N E!!!!! K E I N E !!!!! dingliche...

    Mit ein wenig Interlekt hat sich dann damit Deine Frage erledigt!

    Gruss

    Prüfer

    Was bringt es wenn ich eine Non-EU Uhr später nicht ohne Preisnachlass loswerde (Trotz Rechnung, da in DE legal erworben!), ich habe meine Lektion gelernt.Es gibt Leute die jammern ja schon wenn es ein EU LC ist.

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