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  1. #1
    Air-King Avatar von Raklo
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    Schenkung aus der Schweiz

    Hallo liebe Foris,

    diese Woche war ich in Zürich bei einem Konzi drin, weil er im Schaufenster die Tudor Black Bay GMT hatte.
    Nach der Anprobe sprachen wir über die Abwicklung. Der Standard Weg mit MWST Erstattung und Versteuerung in DE ist bei denen kein Problem gewesen.

    Aber die nette Dame gab mir den Hinweis, dass eine Schenkung der beste und günstigste Weg ist.

    Laut ihrer Aussage bräuchte ich jemanden aus der Schweiz der mir die Uhr offiziell schenkt und dies auch schriftlich dokumentiert. Danach habe ich keine Probleme in DE und müsste sie nicht in DE versteuern, auch bei zukünftigen Kontrollen reicht der Nachweis.

    Kann dies jemand bestätigen? Geht das wirklich so einfach? Gibt es für Schenkungen einen Freibetrag?
    Wurde leider im www nicht wirklich schlau, aber vielleicht mit der Hilfe der schlauen Foris.

    Vielen Dank und schönes Wochenende!
    Viele Grüße
    Raphael

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Wenn Du Dich hier nur angemeldet hast um Hinweise zum Steuerbeschiss zu bekommen, dann bist Du hier nicht richtig.
    Gruß, Stefan


    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    Air-King Avatar von Raklo
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    Nein das war nicht meine Intension. Ich kam mit dem Thema jetzt in Kontakt und wollte nur in Erfahrung bringen was es mit der Aussage auf sich hat. Ich ging von einer normalen Versteuerung in DE aus und wurde von der netten Dame beim Konzi auf die Möglichkeit hingewiesen.

    Schade wenn mir anderes unterstellt wird.
    Viele Grüße
    Raphael

  4. #4
    Und das Ganze wegen einer 4k Tudor?
    wenn Du das im RM Unterforum gefragt hättest...
    Grüße! Christoph

  5. #5
    Air-King Avatar von Raklo
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    Sorry wenn es von der Kategorie falsch adressiert war, war mir dessen nicht bewusst.
    Aber es ging mir nicht um die Quantität sondern um die Qualität des Inhalts. Falls die Frage nur ab einem 10K+ Wert legitim ist bitte ich um Verzeihung.
    Geändert von Raklo (29.08.2020 um 01:13 Uhr)
    Viele Grüße
    Raphael

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von RLX1470
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    Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.

    Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:

    Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.

    Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.

    Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.


    Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.
    Geändert von RLX1470 (29.08.2020 um 01:41 Uhr)
    1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN (WD) - 116500LN (BD) - 116500LN-0072 (BD/SD)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dich hier nur angemeldet hast um Hinweise zum Steuerbeschiss zu bekommen, dann bist Du hier nicht richtig.
    Immer wenn ich mit Air Berlin geflogen bin kam aus dem Lautsprecher: "Fliegen Sie nach Zürich und eröffnen Sie ein Konto"!
    Ich habe den Spruch heute noch im Ohr.

    Nun ist beides Geschichte... Airberlin genauso wie diskretes Konti in der Schwüz.

  8. #8
    Deepsea
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    So isses!!

    Zitat Zitat von RLX1470 Beitrag anzeigen
    Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.

    Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:

    Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.

    Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.

    Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.


    Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.

  9. #9
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Geschenke können auch sehr teuer werden

    https://www.welt.de/sport/fussball/b...rbestraft.html

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  10. #10
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    Außerdem heißt es nicht Steuerbeschiss, sondern Steuerverkürzung da kenne ich mich bestens aus

  11. #11
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von yourken Beitrag anzeigen
    Außerdem heißt es nicht Steuerbeschiss, sondern Steuerverkürzung da kenne ich mich bestens aus
    #Mr.Wash



    Eine unversteuerte Tudor sollte doch noch im Rahmen des Steuerhinterziehungsfreibetrags liegen, oder?
    Peter

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  12. #12
    Daytona Avatar von Smoke
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    Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...
    Jürgen

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von RLX1470
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...
    Ich glaube nicht, dass das ernst gemeint war...
    1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN (WD) - 116500LN (BD) - 116500LN-0072 (BD/SD)

  14. #14
    Explorer
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    Ein gewisser Herr K-H Rummenigge, hat vor ein paar Jahren tatsächlich in Dubai von der UEFA 2 Rolex geschenkt bekommen. Wurde leider in München vom Zoll erwischt, musste ordentlich nachzahlen und gilt als vorbestraft wg. Steuerhinterziehung!
    Aber mal im Ernst.... Wie kann man überhaupt so eine blöde Frage stellen??
    Wenn es so einfach wäre und legal, hätten es doch schon alle gemacht!!!

  15. #15
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Wäre auch cool, wenn ich für lau arbeiten gehen könnte und mein Arbeitgeber schenkt mir dafür jeden Monat Geld

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  16. #16
    Deepsea Avatar von _mokka
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    Schmarrn!!
    Besten Gruß
    Jo

  17. #17
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...

  18. #18
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Tolles Tip

  19. #19
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Peter

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  20. #20
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    🤦🏻

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